Wann ist man Zahlungsunfähigkeit?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Wenn ein Debitor seine zahlbaren Zahlungspflichten nicht einhalten kann, liegt Zahlungsunfähigkeit in der Volkswirtschaft vor. Die Bonität ist Gegensatzwort.

Wie unterscheiden sich Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit?

Bedingungen sind demnach, dass die Zahlungspflichten zahlbar sind und dass der Debitor nicht in dem Zustand ist, sie zu entsprechen. Ist er aber in dem Zustand, sie zu verwirklichen und will sie aber nicht erledigen, liegt Zahlungsunwilligkeit vor. Es fehlt dem Debitor bei seiner Zahlungsunfähigkeit an flüssigen Geldern oder an unbenutzten Kreditrahmen, um die erforderlichen Verbindlichkeiten ausgleichen zu können. Eine Zahlungsunfähigkeit kann danach bloß gegenwärtig durch den Kreditor verhütet werden, indem dieser Forderungsaufschub durch Verlängerung, Aufschub oder Umschuldung gewährt oder selbst eine Entschuldung ausspricht.

Welche Maßeinheiten werden verwendet?

Zahlungsunfähigkeit ist im Insolvenzrecht ein in § 17 Absatz 2 InsO ausgemachter Rechtsbegriff, wonach der Debitor – eigenständig von seiner Rechtsform – als fallit gilt, wenn er nicht in dem Zustand ist, die zahlbaren Zahlungspflichten zu genügen. Wenn der Debitor seine Auszahlungen aufgehoben hat, ist Zahlungsunfähigkeit dabei in der Regelmäßigkeit anzunehmen. Wenn er wahrscheinlich nicht in dem Zustand sein wird die Zahlungspflichten, die bestehend sind, im Termin des Zahlungszieles einzuhalten, droht ein Debitor gemäß § 18 Absatz 2 InsO fallit zu werden. Die Zahlungsunfähigkeit und die bevorstehende Zahlungsunfähigkeit sind neben der Überschuldung ( § 19 Absatz 2 InsO ) die Insolvenzgründe, von denen wenigstens einer bestehen muss, damit ein Konkursantrag angetreten werden kann ( § 15a InsO, § 17 InsO ).

Zahlungsunfähigkeit liegt insolvenzrechtlich vor, wenn dem Debitor die erforderlichen Geldmittel fehlen und er deshalb anhaltend – und nicht bloß zeitweilig – außerstande ist, seine grundlegenden zahlbaren Schulden gegenwärtig zu erledigen. Ein vorübergehender Liquiditätsmangel ist keine Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlicher Bedeutung. Der Liquiditätsmangel ist binnen 21 Tagen zu reparieren. Der Bundesgerichtshof führt dazu aus: Von der Zahlungsunfähigkeit abzugrenzen ist die reine Zahlungsstockung, d. h. die kurzzeitig hebbare Knappheit an liquiden Geldern. In einer Dauer von extrem drei Wochen wegzuschaffen sein muss dieser. Vom BGH deshalb nicht abgeteilt wird die Bugwellentheorie. Danach liegt keine Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Debitor nämlich eine Bugwelle von Schulden vor sich herschiebe, diese aber uneingeschränkt in drei Wochen erledigen könne.

Wie wird die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners ermittelt?

Kann also eine Zahlungsstockung innerhalb von drei Wochen beseitigt werden, indem der Debitor innerhalb dieser Dauer frische Liquiditätsquellen findet, wird eine Zahlungsunfähigkeit abgedreht. Ein Liquiditätsplan ist Basis für die Prüfung der Liquidität, aus dem die Zahlungen und Erläge hervorgehen. Alle zahlbaren Zahlungsverpflichtungen werden zur Untersuchung der Zahlungsunfähigkeit herangezogen. Darunter fallen ebenfalls jene Geldzahlungsschulden, die vom Kreditor bisher nicht ermahnt, eingehoben oder vollstreckt wurden, als auch Überziehungen von Kontokorrentkreditlinien. Übersteigen die Erläge die Bezahlungen oder sind beide ähnlich groß, liegt Solvenz vor. Sinngemäß handelt es sich um Zahlungsunfähigkeit, wenn die Zahlungen die Erläge übersteigen:

Auszahlungen > Einzahlungen

Diese unveränderliche Bonität kann mit Mithilfe der zukünftigen Fälligkeitszeitpunkte zu einem agilen Liquiditätsplan ausgedehnt werden, so dass festgestellt werden kann, ob zu einem sicheren Augenblick Geldverlegenheit vorliegt. Muss diesem Liquiditätsrisiko durch vorausplanende Cash Leitung bekämpft werden.

Es gilt für Kreditoren im Forderungsmanagement, Debitore mit mangelnder Zahlungsmoral vorzeitig zu erkennen, um das Zahlungsrisiko eines zukünftigen Forderungsausfalls zu meiden.

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