Was ist eine Vorzugsaktie?

Zuletzt aktualisiert: 24.03.2023

Die Vorzugsaktie ist eine Aktiengattung, bei welcher der Anteilseigner kein Wahlrecht besitzt, dafür erhält er die Dividendengarantie auf einen bevorzugten Gewinnanteil, in der Regelmäßigkeit heftigeren Gewinnanteil als beim Gegenstück der Stammaktie.

Warum können Vorzugsaktien eine interessante Option für Anleger und Unternehmen sein?

Die Anrechte des Anteilseigners aus Anteilsscheinen werden bei der Vorzugsaktie um das Wahlrecht verschnitten. Vorzugsaktien eignen sich aus Perspektive des Geldanlegers insbesondere für Geldanleger mit pur wirtschaftlichen Belangen an Dividendenertrag und Gewinnanteil. Die Gewinnanteile wollen keine Herrschaft über eine Firma mit ihrem Wahlrecht betreiben. Vorzugsaktien eignen sich aus Unternehmenssicht um das Unternehmenseigenkapital zu steigern, ohne die Beherrschung der Firma in Gestalt von Wahlrechten anteilsmäßig überreichen zu müssen. Vorzugsaktien eignen sich ebenfalls zur Überbrückungsdraht eines wirtschaftlichen Rückstaus, da die Vorzugsdividende nachgezahlt werden kann, während die Verzinsungen einer Firmenanleihe – eigenständig von der Ertragslage – immer zu servieren sind. Wenn die Forderungen der Vorzugsaktionäre komplett zufriedengestellt sind, wird die Stammaktie bei dem Gewinnanteil erst serviert.

Dass eigenständig von einem Ertrag, der ungefähr erzielt ist, der Gewinnanteil in der Größe, die garantiert ist, auszuzahlen ist, widerspricht die Auflage von Vorzugsaktien mit Dividendengarantie in dem Wert aber dem Charakter der Teilhabe, die aktienmäßig ist.

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausgabe von Vorzugsaktien?

Die Legaldefinition des § 139 Absatz 1 AktG geht davon aus, dass bei Anteilscheinen, die mit einer Bevorzugung bei der Gewinnverteilung ausgerüstet sind, das Wahlrecht ausgenommen werden kann. Speziell in einer Provision, die auf den Anteilsschein vorneweg entfallend ist, oder einer Provision, die erhöht ist, vorliegen kann die Präferenz. Eine Vorabdividende ist nachzuzahlen, wenn die Bestimmung nichts anderes bestimmt. Einen speziellen Nutzen stellt die Dividendengarantie dar. Der Nutzen muss nach § 26 Absatz 1 AktG in der Bestimmung genannt werden. Stimmrechtslose Vorzugsaktien – mit Ausnahmefall des Wahlrechtes müssen nach § 140 Absatz 1 AktG – die identischen Nutzungsrechte wie Stammaktien einräumen. Eine Vorzugsaktie partizipiert sinngemäß über den Dividendenvorzug, der satzungsmäßig ist, hinaus ebenso am anteiligen Bilanzgewinn.

Immer angehäuft gestaltet ist der primäre Dividendenvorzug nach § 141 Absatz 1 § und AktG 140 Absatz 3 AktG. Demnach ist der Wegfall einer Vorzugsdividende nachzuzahlen, es sei denn, die Vorzugsaktionäre stimmen einer Hingabe zu. Eine Zukunftsperspektive, die auf die ist, anwendbare Dividendengarantie gewähren kumulative Vorzugsaktien. Dass die Tantieme, die in individuellen Jahren wegen mangelhafter oder abgängiger Erträge nicht ausgezahlt ist, als Nachzahlungsanspruch auf zukünftige Gewinnjahre vorgebracht wird, bewirkt sie bei ihnen. Zum Protektion der Vorzugsaktionäre gewährt § 140 Absatz 2 AktG ein Sonderstimmrecht, falls die Verteilung der Vorzugsdividende 2 Jahre im Rückstande ist, bis der Zahlungsrückstand komplett gezahlt ist.

Damit nicht deren Dividendenvorzug die Dividendenberechtigung der Stammaktionäre zu schwer beeinträchtigt, dürfen nach § 139 Absatz 2 AktG Vorzugsaktien ohne Wahlrecht lediglich bis 50 % des Stammkapitals betragen.

Warum können Unternehmen die Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien vornehmen?

Vorzugsaktien können in Stammaktien verwandelt werden, sofern die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft dies genehmigt und Aufsichtsrat und Vorstand das beschließen. Die Zulassung ist gewährt, ein ausdrückliches Einverständnis der Vorzugsaktionäre nach § 141 Absatz 3 AktG ist nach deutschem Gesetz ferner notwendig. Verpflichtend oder ehrenamtlich stattfinden kann die Wandlung. Ihre Vorzugsaktien gegen stimmberechtigte Stammaktien unter Auszahlung einer Umwandlungsprämie einzutauschen wird bei einer unentgeltlichen Wandlung den Trägern von Vorzugsaktien außerdem großteil angeboten. Dass den Anteilseignern ein materieller Ansporn zum Tausch geboten wird, kann diese Geldprämie dabei so abgemessen sein. Dies erfolgt bei einer verbindlichen Wandlung in dem Normalfall ohne Auszahlung einer Geldprämie.

Ein solches Projekt wird von Firmen großteil außerdem abgewogen, wenn verhältnismäßig wenig Vorzugsaktien mit niedriger Marktliquidität eingehandelt werden und diese Aktiengattung daher ganz und gar vom Markt weggenommen werden soll. Da Börsenindizes wie der DAX bestimmte Mindestvoraussetzungen an das Niveau des Marktwertes und quotidian gehandelte Handelsvolumina von Firmen stellen und diese je Aktiengattung angesehen werden, stellt die Wandlung auch eine Gelegenheit dar, die Absätze und Börsenkapitalisierung auf die Stammaktien zu widmen und dadurch etwaig den Einriss in einen erwünschten Aktienindex zu herstellen.

Wie werden Vorzugsaktien in der Bilanz behandelt und welche Auswirkungen hat dies?

Sie sind nach § 266 Absatz 3 lit A I HGB beim Stammkapital zu saldieren, da Vorzugsaktien gemäß § 140 Absatz 1 AktG dem Anteilseigner außer dem Wahlrecht sämtliche Nutzungsrechte, die aus dem Wertpapier zustehend sind, gewähren. Sie sind zudem nach IAS 32.11 und IAS 32.18a Eigenkapitalinstrumente. Angewiesen von der Ertragslage ist allein ein garantierter Gewinnanteil, annimmt so dass sie nicht die Erscheinungsform eines Anleihezinses.

Warum liegen die Kurse von Vorzugsaktien in der Regel unter denen der Stammaktien?

Weil sie stimmrechtslos sind, liegen im Normalfall die Aktienpreise für Vorzugsaktien unter denjenigen der Stammaktien desselben börsengehandelten Konzernes. In Großbritannien bei 13 %, in Frankreich bei 51 %, in Italien auch bei 81.5 % bei hochstehenden Schwankungen liegt die Kursdifferenz in Deutschland bei mittelmäßig 26 %. Mit der Konsumption von Private Nutzen motiviert werden die Kursabschläge.

Zu einer Abgrenzung von Besitztum und Beherrschung führen Vorzugsaktien gleich. Beträgt zum Beispiel das Größenverhältnis von Stammaktien zu Vorzugsaktien 50 % zu 50 % am Stammkapital, danach kann ein Mehrheitsaktionär 50 % des Wahlrechtes beherrschen, obwohl er bloß 25 % des Stammkapitals besitzt. Haben die Stammaktien dagegen eine Beteiligung von 90 % am Stammkapital, so steigt der minime Kapitalanteil am Stammkapital auf 45 %, um den Stimmenanteil von 50 % zu unterhalten.

Wie unterscheiden sich Vorzugsaktien in anderen Ländern von Vorzugsaktien in Deutschland?

In der Schweiz gibt es neben der Vorzugsaktie, die, besonders als in Deutschland, wie die Stammaktien außerdem Wahlrecht hat, zudem nochmal Partizipationsscheine, die kein Wahlrecht und ebenso keine Vorrangstellung besitzen.

Das Wahlrecht kann in Österreich für Anteilscheine ausgenommen werden ( § 12a AktG ). Die Anteilscheine sind mit einer Bevorzugung, die nachzuzahlend ist, bei der Aufteilung des Ertrags versorgt.

Wobei der Stimmrechtsausschluss nicht wesentlich mit einem Dividendenvorzug gekoppelt sein muss, gibt seit Juni 2004 es ebenfalls in Frankreich Vorzugsaktien. Ganz enorm ist die Gestaltungsfreiheit da. In altenglischen Bereichen sind die zunehmenden Vorzugsaktien eine der vielen Subspezies von Vorzugsaktien, bei denen sich nicht gezahlte Dividenden ansammeln und sich in Gewinnjahren die Dividendenberechtigung zutreffend erhöht. Beschränkte Preferred Stockwerke partizipieren im Unterschied zur deutschen Vorzugsaktie am anteiligen Bilanzgewinn nicht. Wenn die Gewinnausschüttung im Belieben der Generalversammlung liegt, dürfen sie gemäß IAS 1.75e und IAS 1.76a / v auch als gezeichnetes Mittel erklärt werden.

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