Was ist der Vorstand?

Zuletzt aktualisiert: 08.10.2021

Als Vorstand wird generell das Führungsorgan von Firmen oder weiteren höchstpersönlichen oder staatlichen Rechtsformen genannt, das die Charaktervereinigung nach äußerlich erstinstanzlich und außergerichtlich vertritt und nach darin mit der Leitung der Aufgaben beauftragt ist.

Der Rechtsprechungsbegriff Vorstand bei der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Wertpapieren, dem Verband und dem Verband wird rechtlich benutzt. Deren Leitungsorgane werden in den meisten Verfassungen der Einrichtungen und Organisationen des kommunalen Gesetzes außerdem als Vorstand beschrieben. Fraktionsvorstände haben politische Unionen, für die besondere Vorschriften gelten.

Entscheidungsspielraum bei verschiedenen Unternehmensformen

Umfangreiche Führungsmacht in der Firma wird dem Vorstand durch Vorschrift und Gerichtsbarkeit zuerkannt. Wie in dem Einzelnen diese Leitungsgewalt bei den verschiedenartigen Rechtsformen der Firmen ausgestaltet ist, kommt es allerdings darauf an.

Die Geschäftsleitung einer GmbH ist an die Anweisungen der Kommanditisten eingebunden, während bei Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Wertpapieren und Verband der Vorstand keinerlei Anweisungen Dritter unterliegt. Die Vertretungsmacht nach äußerlich ist allen vereint. Sie erstreckt sich auf sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen energische und untätige Tätigkeiten.

Der Vorstand ist in dem Gesellschaftsrecht juristisches Stellvertretungsorgan nach § 26 BGB bei dem rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen privatrechtlichen Verband. Erstinstanzlich und außergerichtlich vertritt er den Verband und er hat die Position eines rechtlichen Stellvertreters.

Dadurch wird sein aktivisches und unbeteiligtes Auftreten mit dem des Verbandes erkannt, Arbeiten oder Auslassen des Vorstandes wirken daher frei für oder gegen die Gesellschaft. das gilt ebenso für die Vorstände/Geschäftsführungen bei der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Wertpapieren oder GmbH.

Ein weiter Entscheidungsspielraum ist dem Vorstand in dem Prinzip bei der Führung der Handelsgeschäfte zuzubilligen, ohne den eine kaufmännische Betätigung kaum möglich ist. Dieser Entscheidungsspielraum kann ebenfalls in dem Ausgangspunkt das bewusste Einlaufen wirtschaftlicher Gefahren mit dem Risiko von Fehlbewertungen und Fehlannahmen beinhalten.

Eine schuldhafte Pflichtverletzung ist erst danach bestanden, wenn das Vorstandsmitglied gegen die in dieser Industrie berühmte Gedanken und Erfahrungsleitsätze verstößt.

Alternativ auch:

management board (englisch)

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