Was sind versunkene Kosten?

Zuletzt aktualisiert: 24.03.2023

Versunkene Kosten sind in der Betriebswirtschaft Kosten, die ein Wirtschaftssubjekt eingesetzt hat und durch zukünftige Entscheide nicht wiedergewinnen kann. Für künftige Entscheide dürfen versunkene Kosten rationalerweise nicht beachtet werden.

Welche Wirtschaftssubjekte können versunkene Kosten erleiden?

Privathaushalte, Firmen und die Regierung mit seinen Untergliederungen gelten als Wirtschaftssubjekte, bei denen versunkene Kosten eintreten können. Man nennt versunkene Kosten die Kosten. Die Kosten können nicht erneut fallend getan werden. Aufwendungen sind dies beispielsweise. Die Aufwendungen können bei einem Marktaustritt einer Firma nicht erneut rückläufig oder flüssig durchgeführt werden. Es sich kann außerdem um Kosten des Marktaustritts und Markteintritts, Anschaffungskosten / Baukosten für Entwicklungskosten und Forschungskosten, Investitionsruinen und Flops von nicht auf den Marktplatz gebrachten Erzeugnissen oder Kosten für zu viel Informationsschriften, die gedruckt sind, / Flugblätter agieren.

Inwiefern beeinflussen versunkene Kosten die Entscheidung von Unternehmen in einem Wettbewerbsumfeld?

Das unverkennbare Vorbild in den Ökonomiken für die Aussage der ex-post-Betrachtung, die ex-ante- und ist, sind Flops. Dass die Vorausnahmen, die im Investitionsplan enthalten sind, wie beispielsweise die Vollbeschäftigung der Investierung ebenfalls eingehen werden, geht bei einer Erweiterungsinvestition die Führungskraft davon aus. Vollzogen wird der Beschluss und der Beschluss zeigt sich in der Bilanzaufstellung als Steigerung des Anlagevermögens. Es kommt später aber unverhofft zu einem Abschwung mit einem Nachfragerückgang. Der Nachfragerückgang bringt eine Unterbeschäftigung der Investierung mit sich. Zur Amortisation der Investierung reichen die Umsatzerlöse nicht mehr aus. Die Investitionsentscheidung stellt sich im Nachhinein als Fehlurteil und die Anlage als Flop heraus.

Die durch einen ehemaligen Entscheid verursachten Kosten waren zum Entscheidungszeitpunkt entscheidungsrelevante Kosten und werden danach zu versunkenen Kosten, wenn auf sie in einer jetzigen oder zukünftigen Entscheidungssituation nicht mehr Effekt aufgenommen werden kann und sie sich anschließend als irreversible Kosten herausstellen.

Beispiel

Im Konkurrenz um einen landesweiten Festnetzmarkt stehen die Telekommunikationsunternehmen A und B. Während Provider B ein solches erst gegenwärtig bebauen müsste, verfügt Provider A schon über ein Telefonnetz. Die Kosten für die Errichtung des Netzwerks sind für B im Unterschied zu A entscheidungsrelevant. B wird daher mit großer Probabilität Provider A den Bereich gelassen. Über das Netzwerk verfügt Provider A schon und Provider A muss somit für den anhängigen Beschluss lediglich laufende Kosten beachten. Dass der vergangene Entscheid des Providers A, das Stellnetz aufzubauen, expost rentabel gewesen ist, heißt das nicht.

In der Wettbewerbstheorie daher als ein bedeutender Beweggrund für die Bildung von Wirtschaftsmonopolen betrachtet werden versunkene Kosten.

Wie können irreversible Kosten den wirtschaftlich optimalen Entscheidungsprozess verfälschen?

Da Wirtschaftssubjekte nicht stets dem Rationalitätspostulat des Homo oeconomicus folgen, werden irreversible Kosten häufig zum Grund aufgenommen, unfruchtbare Tätigkeiten darüber fortzusetzen, weil schon viel in diese Tätigkeiten eingelegt wurde – aus sachlicher Ansicht ungerechtfertigterweise. Irreversible Kosten können daher den ökonomisch idealen Entscheidungsprozess verzerren. Die Redewendung schöne Geldleistung bezieht sich auf solches Verhaltensweise bösem hinterherwerfen.

Obwohl schlechtem keine unfehlbare Geldleistung hintennach abgeworfen werden sollte, heißt dies nicht, dass Flops, die zu irreversiblen Kosten geleitet haben, deswegen schlicht übersehen werden können. Sie tauchen in der Bilanzaufstellung der Firma auf und führen zu Fehlbeträgen. ein sorgfältiger Nachtrag und Spiegelung, wie es zu solchen Fehlurteilen zugekommen ist, ist immer verlangt.

Warum neigen Entscheidungsträger dazu, versunkene Kosten bei der aktuellen Entscheidungsfindung zu berücksichtigen?

Die Tendenz von Entscheidern, versunkene Kosten zeitligerer Fehlurteile bei der laufenden Entscheidungsfindung weiters zu beachten gibt es häufig. An wirkungslose Vorhaben mit nachteiligem Nettobarwert werden sich hinaus so gefolgt, weitere Kosten in Erwerb geholt, anstatt das Vorhaben abzuschließen und den Flop einzugestehen.

Lediglich der zukünftige Vorteil und die Folgekosten, die künftig sind,, nicht aber die Kosten, die versunken sind, sollten bei derzeitigen Beschlüssen beachtet werden.

Wie unterscheiden sich versunkene Kosten von Ewigkeitskosten und Fixkosten?

Auch zum Wort der Ewigkeitskosten gibt Pendants, aber außerdem eindeutige Differenzen. Letztere sind Folgekosten, die zum Beispiel nach Schluss des Montanwesens oder der Kernenergienutzung entstehen oder außerdem anfahren werden beziehungsweise wenigstens für weitere Zeitlang anfahren werden. Wenn sie ebenfalls im Umstand des Weiterbetriebs einer Bergbauanlage oder eines Atomkraftwerkes aufkommen werden, sind Ewigkeitskosten aber bloß zum Teil versunkene Kosten – und nämlich außerdem. In diesem Kasus sind sie in dem Aspekt eingesunken, als dass ihr Auslösemechanismus in der Mitvergangenheit liegt und sie nicht mehr rückläufig getan werden können. Die Kosten für das andauernde Abpumpen von Brunnenwasser, zu erwartende Kosten für Schäden an Gebäuden durch Bodensetzungen oder die Kosten für die Endlagerung von Brennstäben sind Exempel hierfür. Da diese Kosten nicht zwingend, sondern lediglich im Falle der Einstellung der Betriebsanlage entstehen, sind nicht versunkene Ewigkeitskosten zum Beispiel Kosten für die Renaturierung einer Tagebau-Landschaft. Sie sind infolgedessen entscheidungsrelevant und damit nicht versackt. Bauvorleistungen für mögliche anschließende Segmente werden bei weiteren Vorhaben, in mehreren Teilstücken realisierten Vorhaben bisweilen bei der Verwirklichung der ersten Teilbereiche erschaffen. Versunkene Kosten stellen die Spesen für diese Vorarbeiten dar. Mit hohen Kosten gehen Produkteinführungen am Absatzmarkt häufig einher. Das Erzeugnis rentiert sich nicht, man sollte sich nicht die Kosten, die schon investiert sind, in den Beschluss einschließen, sondern lediglich an den Chancen, die künftig sind, ausrichten. Bei Verkaufsentscheidungen orientieren sich Börsenanleger oft daran, zu welchem Aktienkurs sie einen Anteilschein erworben haben. Belanglos für die Bewertung der Weiterentwicklung des Anteilscheines in der Zukunftsperspektive ist die Strecke aber, zu dem man in der Vorzeit bestiegen ist.

Die mundartlich als Eh-da-Kosten bezeichneten Fixkosten sind keine versunkenen Kosten, weil sie als Kosten der Betriebsbereitschaft gelten und im Situation der Berechnung für die Kostendeckung eingeplant sind.

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