Welchen Zweck erfüllt der Solidaritätszuschlag?

Zuletzt aktualisiert: 24.03.2023

Eine Ergänzungsabgabe zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer in Deutschland ist der Solidaritätszuschlag. Die Ausgabe war anfänglich auf ein Jahr gefristet. Eingebracht, um die diversen Mehrbelastungen aus der Zwietracht am Golf zudem für die Unterstützung der Staaten in Mitteleuropa, Osteuropa und Südeuropa und die Kosten der Einheitlichkeit, die deutsch ist, abzuzahlen wurde sie. Der Zuschuss zur Mittelbeschaffung der Einheitlichkeit, die deutsch ist, wurde ab 1995 aufgestanden und der Zuschuss zur Mittelbeschaffung der Einheitlichkeit, die deutsch ist, besteht bis heutzutage. Ausschließlich dem Pakt steht die Summe nach Art zu. Das Solidaritätszuschlaggesetz bedurfte daher zudem nicht der Genehmigung der Länderkammer nach Art.

Wie wird der Solidaritätszuschlag berechnet?

5.5 % der Körperschaftsteuer beziehungsweise Einkommensteuer ( § 4 SolzG ) beträgt der Solidaritätszuschlag. Eine Freigrenze mit Gleitzone gilt für die Erhöhung auf die Einkommensteuer und Lohnsteuer. Durch die rechtliche Berechnungsvorschrift liegt der Grenzsteuersatz innerhalb dieser Gleitzone bei 11.9 %. Er sinkt danach auf den Durchschnittssatz von 5.5 %. Der Grenzsteuersatz für den Betrag aus Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag liegt innerhalb der Gleitzone bei 47 %, sinkt danach auf 44.31 % und steigt erneut auf 47.475 % ab dem Anfang der Fahrpreiszone des Höchststeuersatzes.

Kinderfreibeträge werden bei der Ausrechnung der Bemessungsgrundlage, die zugrunde gelegt ist, einbezogen.

Der Solidaritätszuschlag wird auf die Körperschaftsteuer und die Kapitalertragssteuer ohne Beachtung einer Freigrenze aufgerichtet.

Ab welcher Einkommenshöhe wird der Solidaritätszuschlag erhoben?

Wenn der Einkommensteuerbetrag 17.543 € /Jahr übersteigt, wird der Solidaritätszuschlag im Jahr 2023 erst erhöht. Einer Bemessungsgrundlage von 65.516 € /Jahr entspricht das. Bei Eheleuten verdoppeln sich diese Mengen. Der Solidaritätszuschlag wird Bei der allmonatlichen Lohnsteuer nach StKl I erst ab einem Monatsbrutto von 6.647 € abgereist. Das gilt in StKl III ab monatlich 12.130 € brutto.

Welche Auswirkungen hat die Senkung des Solidaritätszuschlags?

Wenn die Einkommensteuer mehr als 16.956 € /Jahr oder bei Zusammenveranlagung mehr als 33.912 € /Jahr beträgt, wird der Solidaritätszuschlag seit 1. Januar 2021 erst aufgeworfen. Bei exakt 62.603 € /Jahr, bei Verheirateten das Doppelte, somit 125.206 € /Jahr lag die Freigrenze, die auf das zvE bezogen ist, 2022.

Kein Solidaritätszuschlag war für Bruttoeinkommen bis ungefähr 6.245 € /Monat in der Lohnsteuerklasse I und 11.530 € /Monat in der Lohnsteuerklasse III 2022 zu bezahlen. Der mittlere Solidaritätszuschlagssatz lag oberhalb dieser Grenzziehung zuerst unter 5.5 % und der mittlere Solidaritätszuschlagssatz erreichte erst bei ungefähr 9.000 € /Monat oder 17.000 € /Monat diesen Höchstsatz.

Kein Solidaritätszuschlag fiel bei Lohnsteuerklasse III und zwei Kleinstkindern im Jahr 2022 bis circa 12.955 € /Monat Bruttoeinkommen an.

Gleichbleibend bleibt der Steuertarif für Renditen und die Körperschaftsteuer. Von der Reduzierung des Solis profitieren Kapitalgesellschaften und Anleger daher nicht.

Welche Freigrenzen galt es für den Solidaritätszuschlag im Jahr 2019 zu beachten?

Der Solidaritätszuschlag wurde erst aufgeworfen, wenn die Einkommensteuer mehr als 972 € /Jahr oder bei Zusammenveranlagung mehr als 1.944 € /Jahr betrug. Kein Solidaritätszuschlag war /Monat damit zum Beispiel im Jahr 2019 für Bruttoeinkommen bis ungefähr 1.544 € /Monat in der Lohnsteuerklasse I und 2.923 € in der Lohnsteuerklasse III zu bezahlen. SolZG 1995 der mittlere Solidaritätszuschlagssatz lag oberhalb dieser Grenzziehung zuerst unter 5.5 % und ( § 4 Äußerung 2 ) und SolZG 1995 der mittlere Solidaritätszuschlagssatz erreichte erst bei ungefähr 1.680 € /Monat oder 3.220 € /Monat diesen Höchstsatz. Bei 20 % lag der Grenzsteuersatz innerhalb dieser Gleitzone durch diese Berechnungsvorschrift. Er sank danach auf den Durchschnittsatz von 5.5 %.

Kein Solidaritätszuschlag fiel bei Lohnsteuerklasse III und zwei Kleinstkindern bis 4.427 € /Monat Bruttoeinkommen an.

Wie viel Euro hat der Solidaritätszuschlag im Jahr 2020 eingebracht?

Durch das Solidaritätszuschlaggesetz festgelegt werden Erhöhung und Abmessung des Solis. Ein freies Steuerruder ist der Solidaritätszuschlag und der Solidaritätszuschlag steht dem Pakt zu. Im Jahr 2020 betrug die Summe 18.7 Mrd. Euro und die Summe sank im Jahr 2021 auf 11.0 Mrd. Euro.

Welche Regelungen sind im Solidaritätszuschlaggesetz enthalten?

Warum wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt?

Im Zweiten Golfkrieg ungefähr 15 – 20 % der Kosten, 16.9 Millionen DM, aufgenommen hatte Deutschland. 22 Millionen DM aus dem auf ein Jahr begrenzten Solidaritätszuschlag liefern sollte der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen vom 11. März 1991. Er wurde so gerechtfertigt: Mehrbelastungen ergeben sich nicht lediglich aus der Auseinandersetzung am Golf …, sondern ebenso für die Unterstützung der Staaten in Mitteleuropa, Osteuropa und Südeuropa Hinzu kommen ergänzende Aufgabenstellungen in den erneuten Ländern. Er erlangte mit der Bekanntgabe im Bundesblatt am 24. Juni 1991 Gültigkeit.

Warum wurde der Solidaritätszuschlag 2017 reduziert?

Zuerst vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 aufgeworfen wurde der Solidaritätszuschlag und der Solidaritätszuschlag betrug 7.5 Prozent p. a. der Einkommen-/Körperschaftsteuer. Da er in jedem Jahr lediglich für sechs Monate aufzuheben war, wurden 3.75 Prozent der Einkommen-/Körperschaftsteuer für die Jahre 1991 und 1992 somit jeweilig ergänzend als Solidaritätszuschlag aufgeworfen.

Kein Solidaritätszuschlag wurde 1993 und 1994 verlangt. Ein Solidaritätszuschlag wurde ab 1995 neuerlich mit dem Grund eingebracht, damit die Kosten der Einheitlichkeit, die deutsch ist, abzuzahlen. Der Zuschuss betrug von 1995 bis 1997 7.5 Prozent. Er beträgt seit 1998 5.5 Prozent.

CDU, CSU und SPD verständigten sich nach der Bundestagswahl 2017 in ihren Sondierungsgesprächen und im Koalitionsvereinbarung darauf, speien speziell untere und mittlere Einkommensquellen beim Solidaritätszuschlag. Rundlich 90 % aller Soli-Zahler werden in einem ersten Gang mit der Gesetzesform zur Rückbildung des Solis durch eine Freigrenze komplett vom Solidaritätszuschlag befreit. 10 Millionen Euro für das Jahr 2021, somit wohl die Hälfte der laufenden alljährlichen Summe von gerade 19 Millionen Euro beträgt die Reduktion.

ZeitraumHöhe
19917,5 % im 2. Hj.
effektiv: 3,75 %
19927,5 % im 1. Hj.
effektiv: 3,75 %
1993 – 1994keiner
1995 – 19977,5 %
seit 19985,5 %

Welche Maßnahmen wurden 2017 ergriffen, um den Solidaritätszuschlag zu reduzieren?

Warum hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen?

Bereits seit vielen Jahren umstritten erörtert wird die Verfassungsmäßigkeit und die Verfassungsmäßigkeit beschäftigte die Gerichtshöfe. 2006 den Verfassungshüter gerufen hatte der Bund der Steuerzahler. Bis der Verfassungshüter definitiv beschlossen hat, wies das Bundesministerium der Finanzen am 10. November 2006 die Landesfinanzbehörden an, Steuerfestsetzungen hinsichtlich des Solidaritätszuschlagsgesetzes ab 1995 bloß gegenwärtig zeitweilig vorzunehmen. Der Verfassungshüter hat mit Entscheidung vom 11. Februar 2008 die Verfassungsbeschwerde ohne Rechtfertigung nicht zur Beschluss bejaht. Die Vorläufigkeit des Erlasses des Solis wurde daher ab dem Mai, der 14. ist, 2008 erneut gestrichen.

Spätestens seit dem Jahr 2007 hält das Finanzgericht, das niedersächsisch ist, den Solidaritätszuschlag – – für gesetzwidrig und das Finanzgericht, das niedersächsisch ist, hat eine anstehende Beschwerde gemäß Art dem Verfassungshüter eingereicht. An führten die Gerichte. Ein langlebiges materielles Bedürfnis bestehe für die Bezahlung der Kosten der Deutschen Einheit. Durch die Erfassung einer Ergänzungsabgabe abgedeckt werden dürfe dieser nicht. Daraufhin die Landesfinanzbehörden am 7. Dezember 2009 vorgeschrieben, den Solidaritätszuschlag für alle Veranlagungszeiträume ab 2005 bloß gegenwärtig zeitweilig festzusetzen hat das Bundesfinanzministerium. Dass der Solidaritätszuschlag ebenfalls für das Jahr 2007 verfassungsgemäß sei, sind dagegen die Finanzgerichte Münster und Köln der Meinung.

Dass Ergänzungsabgaben aus verfassungsrechtlichen Motiven nicht gefristet werden müssen, entschied am 8. September 2010 der Verfassungshüter. Abgelehnt wurde der Einfall des Finanzgerichts, das niedersächsisch ist, gegen den Solidaritätszuschlag. Dass der Solidaritätszuschlag wegen verschiedenartiger Steuerermäßigungen in den abgelaufenen Jahren hätte herausfallen müssen, wiesen die Karlsruher Gerichte zudem die Auffassung der Finanzrichter zurück. Steuertarife wurden den Verfassungsrichtern zufolge nämlich reduziert, überdies aber deren Bemessungsgrundlage ausgebreitet. Den Antrag dabei für unerlaubt entschieden und deshalb keine Nachprüfung, die materiell-rechtlich ist, gemacht hatte der Verfassungshüter.

Das Finanzgericht, das niedersächsisch ist, hat im August 2013 dem Verfassungshüter den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 mit neuwertigen rechtmäßigen Überlegungen erneut zur Nachprüfung dargelegt und temporären Rechtsschutz durchgegangen. Seit Februar 2014 ist das Gerichtsverfahren anstehend.

Mit Gerichtsurteil vom 30. Januar 2023 hat der Bundesfinanzhof beschlossen: Die Erhöhung des Solis war in den Jahren 2020 und 2021 gegenwärtig nicht verfassungsfeindlich. Die Ankläger hatten u. a. behauptet, bei dem Solidaritätszuschlag handele es sich um ein unterschwellige Millionärssteuer, die gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Der BFH ist jenem Argument nicht befolgt: immerhin könne eine verfassungsgemäß entschiedene Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag danach verfassungsfeindlich werden, wenn sich die Lebensumstände, die für ihre Einleitung maßgebend waren, prinzipiell ändern oder wenn eine permanente Finanzierungslücke eingetreten ist. Aber seine Berechtigung gegenwärtig nicht verlorengegangen habe der Solidaritätszuschlag. Dass die Einkünfte aus dem ab 2021 fortgeführten Solidaritätszuschlag bevorstehend die Kosten, die fortbestehend wiedervereinigungsbedingt sind, nicht abdecken werden, habe die Legislative zwingend vorgetragen. Ebenfalls für einen recht langfristigen Zeitabschnitt anzuerkennen sein könne ein materieller Mehraufwand des Staatenbundes. Der Staatenbund resultiert aus der Erledigung einer Generationenaufgabe. Beim Solidaritätszuschlag gleichwohl 26 beziehungsweise 27 Jahre nach seiner Einleitung gegenwärtig nicht vergangen sei dieser Zeitabschnitt. Es komme auf eine erreichbare Änderungswidmung des Zuschlages für die Mittelbeschaffung der Kosten der Coronapandemie oder des Ukraine-Krieges nicht an, da der originäre Daseinszweck für die Einleitung des Solis in den Jahren 2020 und 2021 weiteren nicht dahingefallen war. Gegen den generellen Gleichheitssatz verstoße der Solidaritätszuschlag ebenfalls nicht. Die Legislative beim Solidaritätszuschlag könne daher ebenfalls gesellschaftlichen Aspekten Berechnung erbringen und diesen auf Steuerpflichtige mit hohen Einkünften begrenzen. Die Legislative stellt im ökonomischem Resultat eine Steigerung der Einkommensteuer dar. Die ab 2021 bestehende Aufgliederung des Solis sei vor diesem Background mit Sicht auf das Sozialstaatsprinzip der Verfassung begründet.

Welche Auswirkungen hätte die Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf die deutsche Wirtschaft?

Ob der Solidaritätszuschlag weggeschafft werden soll, wird eine öffentliche Diskussion seit Jahren geleitet. Um die Konjunkturlage anzukurbeln und die Inlandsnachfrage zu kräftigen schlug das Institut der Wirtschaft, die deutsch ist, 2008 die kurzlebige Stornierung des Solis vor.

Eine schäbige Mehrzahl der Öffentlichkeit, die wahlberechtigt ist, in Deutschland sprach sich laut einer charakteristischen Befragung von Infratest dimap unter 1003 Befragten im August 2013 für die Entfernung des Solis aus. Die Majorität fällt in Westdeutschland bisschen eindeutiger aus. Lediglich eine Minderzahl für die Streichung des Solidaritätszuschlages ist im Osten dagegen.

Bundeskanzler Angela Merkel hat sich am 6. Dezember 2014 in ihrem Video-Podcast für die Aufrechterhaltung des Solis nach dem Schluss des Solidarpakts II über das Jahr 2019 hinaus erklärt.

Dagegen den Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß nach 2019 ablaufen sprach sich der ehemalige Finanzminister Wolfgang Schäuble in einem Fragegespräch im September 2016 dafür aus. Es, den Solidaritätszuschlag ab 1. Januar 2020 in elf gleichartigen Ratenbeträgen bis 1. Januar 2030 abzuschaffen sei seine Proposition.

Das Bundesfinanzministerium um Olaf Scholz legte im August 2019 einen Gesetzesentwurf zur Beseitigung des Solis vor. Für rundlich 90 Prozent der Staatsbürger entfiele der Solidaritätszuschlag ab 2021 laut Gesetzesentwurf im ersten Gang. Nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums rundlich 11 Millionen Euro kosten würde die gesamte Aufhebung des Solidaritätszuschlages. Den Planungen von Olaf Scholz stimmte die Bundesregierung zu. Unbemannte Lohnarbeiter müssten nach diesen den Zuschuss ab 2021 erst ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 74.000 Euro bezahlen. Das Parlament hat am 14. November 2019 dieses Statut verabschiedet.

Der akademische Service des Bundestags veröffentlichte am 30. August 2019 eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes, das sich aus verfassungsrechtlichen Ursachen dafür ausspricht, den Solidaritätszuschlag bis spätestens zum Schluss des jungen Finanzplanungszeitraums im Jahr 2023 komplett abzuschaffen. Die Legitimierung, die verfassungsrechtlich ist, sei schon ab dem Dezember, der 31. ist, 2019 zweifelhaft.

Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Arbeitsgruppe Gesprächskreis Ost vor, um strukturschwache Gebiete in Deutschland zu unterstützen?

Nicht zweckgebunden sind die Einkünfte und die Einkünfte werden für alle Abgaben, die anfallend sind, genutzt. Der Finanzwissenschaftler Helmut Seitz äußerte daher auf tagesschau.de, die Mauschelei sei zu beendigen, und spätestens mit Herauslaufen des Solidarpaktes II müsse eine Option aufgefunden werden. Er meinte vereint mit der Arbeitsgruppe Gesprächskreis Ost im Einsatz der Föderalregierung. Ab 2020 nicht mehr an den erneuten Ländern festzumachen, sondern an den Gegenden, die strukturschwach sind, Gesamtdeutschlands sei die Differenz.

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