Was ist das Realisationsprinzip?

Zuletzt aktualisiert: 08.10.2021

Das Realisationsprinzip ist in der Rechnungsführung ein Prinzip der Inventur, wonach die erfolgswirksame Vereinnahmung von Umsatzreinerlösen, Gewinnen oder Erträgen erst stattfinden darf, wenn sie von der Gesellschaft bis zu dem Summestichtag verwirklicht sind.

Definition des Realisationsprinzips

Erfolgswirksamen Vereinnahmung d.h., auf die innerhalb einer Rechnungslegungsstruktur geltenden Maßstäbe zu der Verwirklichung, erfolgreicher Ergebnisbestandteile bezieht der Ausdruck Realisationsprinzip, sich in dem längeren Wesen. Das Realisationsprinzip bestimmt, wann eine Durchführung oder ein Produkt als umgesetzt gilt und damit zu der Feststellung des Unternehmensergebnisses einbezogen werden kann. Es bestimmt zu dem anderen, mit welchem Anteil gegenwärtig nicht realisierte Zahlungen und Waren in der Bilanzaufstellung anzusetzen sind.

Die Interpretation der Bezeichnung Verwirklichung in der Rechnungsführung ist maßgeblich. Ein Umsatz, Aufwand oder Erlös gilt als umgesetzt nach vorherrschender Ansicht der Literatur, wurde erst, wenn eine Übergabe bei dem Gefährdungsübergang ausgeführt oder eine Ausführung geliefert. Der Erlös muss bei der Vorteilrealisierung in dem Bankwesen durch einen Ausverkauf für den Händler durch Zulauf erhältlich sein. Demnach bestimmt das Realisationsprinzip, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Datum ein Erlös eingetreten ist.

Die inhaltliche Durchführung des Vorsichtigkeitsprinzips ist das Realisationsprinzip neben dem Imparitätsgrundprinzip.

Alternativ auch:

realization principle (englisch)

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