Was ist ein Personalkredit?

Zuletzt aktualisiert: 24.03.2023

Ein Personalkredit ist im Bankwesen ein Bankkredit, der aufgrund der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers von den Geldinstituten zur Auftrag bereitgestellt wird und als Blankodarlehen oder gegen Kreditsicherungen gehalten werden kann. Der Realkredit ist Gegensatzwort.

Was ist der Unterschied zwischen Personalkrediten und Realkrediten?

In der Vorzeit fiel die Begriffsbestimmung des Personalkreditbegriffs recht ungleichartig aus. Für Georg Obst gehörte 1923 der Lombardkredit nicht zu den Personalkrediten: Während es sich beim Diskontgeschäft um einen Personalkredit handelt, tritt beim Lombardgeschäft das Individuum des Kreditnehmers in den Background, … Die Personalhaftung stand 1925 im Vordergrund, denn die Sicherheitsleistung des Personalkredites beruht auf der Personalhaftung. Er kann ein Blankodarlehen sein, für welchen selbst der Darlehensnehmer haftet, oder ein Bürgschaftskredit, bei dem neben dem Kreditnehmer zusätzliche Dritte mit ihrem Besitzstand für eine Anforderung einzutreten haben. 1939 gehörte der Lombardkredit danach dennoch zu den Personalkrediten: Bei den Personalkrediten überwiegen bei weitläufigem die durch Wertpapierard, Warenard oder Wechsellombard gesicherten Darlehen. Die Bezeichnungen Personalkredit und Blankodarlehen verwendete Otto Hintner 1958 bedeutungsgleich. Ein Darlehen verstand er darunter. Er wird ohne formelle Order von Sicherungen geboten. Martin Ungerer widmete sich 1959 in einem gesamten Taschenbuch dem Personalkredit, der für ihn nicht lediglich das kreditprivilegierte Kundenfeld der Bankhäuser beherrschte, sondern durch die Arten des Kontokorrentkredits zudem Wirkung auf Geschäft, Branche und Beruf ausübte. Zwischen Blankodarlehen, schlichtem und gemeinsamem Personalkredit unterscheidet Wilhelm Kalveram 1961 dagegen. Der Personalkredit war für das Bank-Lexikon gegenwärtig 1998 ein Bankkredit, der ohne genügende konkrete Sicherung gegeben ist.

Der Personalkredit hatte in der Weimarer Republik mit Ausnahmefall des Kontokorrentkredits keine besondere Laufrolle ausgetragen. In den ersten Jahrzehnten der Sparbüchsen, die rheinisch sind, gegenwärtig probeweise genutzt wurde er. Er erhielt erst um 1850 die umfassende Legitimierung der Entscheider. Die Personalkredite mit Sicherung als Kreditsicherung erschienen im Jahre 1856 in einer Tabelle erstmals. Personalkredite wurden gegenwärtig 1882 im Rheinland nahezu lediglich in Düsseldorf und Köln verabreicht.

Es gab definitionsbedingt im Sparkassenwesen einen immensen Umfang an Personalkrediten, als im Mai 1929 im Sparkassenrecht der Ausdruck Personalkredit festgelegt und frisch eingebracht wurde.

Wie werden Personalkredite bei den Sparkassen behandelt?

Alle Darlehen galten als Personalkredite bei Spardosen seit Mai 1929 nach den örtlichen Sparkassenverordnungen. Die Darlehen gehörten nicht zu den Kommunalkrediten oder Realkrediten. Wobei die Kreditsicherungsverordnung vom Mai 1928 die Unterpfand, Grundschuld von lebendigen Nutzungsrechten und Dingen, Auswechsel und Gewähr als charakteristische Kreditsicherungen vorsah, war Personalkredit die Bewilligung kurzlebiger Kredite gegen Order anderer Sicherungen. Bei grundpfandrechtlicher Absicherung waren Kontokorrentkredite ebenfalls stets Personalkredite. Man unterschied innerhalb des Personalkredits dagegen zwischen gedämpften und ungedeckten Personalkrediten. Durch alle Kreditsicherungen außer Grundpfandrechten abgesichert waren gedeckte Personalkredite. Ungedeckte Personalkredite waren Blankodarlehen.

Schwerwiegende sparkassenrechtliche Einschränkungen für Personalkredite gab es. Sie durften Personal nach § 23 Absatz 1 Sparkassenverordnung lediglich an Darlehensnehmer gehalten werden. Die Darlehensnehmer hatten ihren Wohnort oder eine berufsmäßige Filiale im Bereich des Gewährträgers. ( § 24 Ziffer eine Personalkredithöchstgrenze, wonach der individuelle Personalkredit 3 ‰ bestand zahlenmäßig. 2 SpkVO NRW ) und alle Personalkredite an einen Darlehensnehmer 1 % ( § 24 Absatz 2 SpkVO NRW ) der anrechnungsfähigen Schuldigkeiten des Bankhauses nicht übersteigen durften. Selbst Kontingentierungen für Kreditsicherungen und Blankodarlehen sahen die Sparkassenverordnungen vor. Bezog man diese fremdkapitalgebundene Obergrenze des Personalkredits auf das haftende Unternehmenseigenkapital der Spardosen, so entsprach der Höchstbetrag von 1 % bei einem mittelmäßigen Bankhaus ungefähr 27 % des Unternehmenseigenkapitals, erreichte somit ungefähr lediglich ein Drittel des für anderen Bankhäuser geltenden Großkredits. Die Grenzziehungen unterschritt sie damit eindeutig. Die Grenzziehungen sah das Kreditwesengesetz für alle Institutsgruppen vor. Die Zielsetzung, die Personalkredite der Spardosen zu beschränken hatten die Regelungen über die Personalkredithöchstgrenze. Die Spardosen mussten im Kasus der Verletzung im Verlauf des Gemeinschaftskredits an die Landesbanken als ergänzende Darlehensgeber herangehen. Verlangen kamen erstmalig nach einer Streichung der Personalkredithöchstgrenze im Jahre 1969 auf. In den individuellen Ländern entfielen die seitherigen Obergrenzen für den Personalkredit bis 2005.

Nach § 11 Absatz 1 Bestimmung der Nassauischen Sparkasse vom Juni 2008 gewährt sie als Personalkredit Bankkredite gegen anderweitige bankübliche Sicherungen, Absatz 2 erlaubt ihr Darlehen ohne Sicherungen zu geben. Dass einem Darlehensnehmer an Personalkrediten nicht mehr als 25 % der Bemessungsgrundlage gehalten werden darf, wird in Absatz 3 festgelegt. Die Vorschriften des Kreditwesengesetzes galten für die Berechnung von anderweitigen Pflichten des Darlehensnehmers auf die Personalkredithöchstgrenze.

Wie hat sich der Personalkredit in den letzten Jahren entwickelt?

Auf der Bonität des Darlehensnehmers beruht der Personalkredit. Ein Blankodarlehen ist er deshalb häufig. Kreditsicherungen werden bei nicht vollkommen aufrechter Bonität eingefordert. Zugrunde abgelegt werden können alle Kreditsicherungen da außerdem Grundpfandrechte. Die Grundpfandrechte liegen oberhalb des Beleihungssatzes, der für Realkredite geltend ist. Das Unterpfand von Medaillen, Handelspapieren oder Bankeinlagen, Sicherungsübereignung von zerlegbaren Dingen und Sicherungsübereignung von Fahrzeugen oder die Aufgabe von Verlangen und Anrechten kommen außerdem als sonstige Sachsicherheiten vor. Dritte übernehmen für den Personalkredit die private Verantwortlichkeit in Formung der Patronatserklärung, Gewährleistung, Sicherung oder gesamtschuldnerische Mitverantwortung, eine Personalsicherheit liegt vor. Weil weiters der Wert des Darlehensnehmers im Vordergrund steht, haben in allen Situationen die Sicherungen aber lediglich primäre Relevanz. Natürliche Firmen oder Individuen kommen für den Personalkredit in Betracht. Speziell Investitionskredite, Kontokorrentkredite, Konsumkredite oder Dispokredite sind als Kreditarten zu sagen.

Wie werden Personalkredite bankaufsichtsrechtlich eingestuft?

Personalkredite gelten bankenaufsichtsrechtlich als Bestandteil der Verlangen an Kundschaften und Personalkredite gehen deshalb in die Risikoposition ein. Sie erscheinen in dem Jahresabschluss nach § 15 Absatz 1 Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung als Rechnungen an Kundschaften beziehungsweise nach § 14 RechKredV als Fürsprachen an Kreditanstalten. Realkredite sind nach § 15 Absatz 2 Reihe 1 RechKredV separat von den entbehrlichen Ansprüchen an Kundenstämme in einer Ausgliederungsposition zu präsentieren.

Wie sicher sind Arbeitgeberdarlehen?

Die Dienstgeber gewähren in vielen Nichtbanken ihren Mitarbeitern Arbeitgeberdarlehen. Die Arbeitgeberdarlehen werden bisweilen ebenfalls Personalkredit bezeichnet.

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