Was ist die Null-Variante?

Zuletzt aktualisiert: 30.12.2021

Ein Vorhaben oder einen gefassten Entwurf nicht umzusetzen und die Folgen dieser Praxis auf Natur und Gemeinschaft abzuschätzen wird einfach ausgedrückt als Null-Variante genannt.

Eine besondere Stellung kommt der Null-Variante in der Umweltverträglichkeitskontrolle zu, da damit bewertet werden kann, ob die Ausführung eines Vorhabens risikofrei ist und/oder ob daran ein staatliches Bedürfnis vorliegen kann.

Die Überprüfung von Null-Alternativen in dem Entwicklungsrecht ist selbstständig davon bereits aufgrund der Abwägungspflicht beinhaltet und prinzipiell bei projektbezogenen Plänen des kommunalen Handspiels geboten.

Konstellation ohne Vorhaben, Ausarbeitungsfall, Aufrechterhaltung des Standes quo sind andere Wörter:

Alternativ auch:

Situation ohne Projekt, Planungsnullfall, Beibehaltung des Status quo

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