Wer ist verantwortlich??

Zuletzt aktualisiert: 24.10.2024

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bildet zusammen mit der Offenlegungsverordnung (SFRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO) die drei zentralen Bausteine der „Sustainable Finance Strategy“ der EU. Diese Regelwerke zielen darauf ab, Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten verstärkt in nachhaltige Investitionen zu lenken, also in Unternehmen, die „grüne“ Wirtschaftstätigkeiten ausüben.

Die CSRD stellt eine Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014 dar und verfolgt das Ziel, die nicht-finanzielle Berichterstattung auf das gleiche Niveau wie die Finanzberichterstattung zu heben.

Zunächst ist es von zentraler Bedeutung, dass die Geschäftsführung die Relevanz des Themas Nachhaltigkeit erkennt und entsprechende personelle sowie finanzielle Ressourcen bereitstellt. Der Nachhaltigkeitsbeauftragte übernimmt die zentrale Rolle in der Koordination und Umsetzung. In kleineren Unternehmen wird diese Funktion häufig in Personalunion mit anderen Rollen, wie dem Umwelt- oder Qualitätsmanagementbeauftragten, zusammengeführt.

Da der Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD ein integraler Bestandteil des Lageberichts ist, ist eine enge Abstimmung mit der Finanz- und Buchhaltungsabteilung unverzichtbar. Gemeinsam sollten Sie einen detaillierten Zeitplan entwickeln und festlegen, welche weiteren Unternehmensbereiche in den Prozess zur Erfassung der erforderlichen Nachhaltigkeitsinformationen einbezogen werden müssen. Die zentrale Stabstelle ESG übernimmt dabei die Koordination der Berichterstellung, fungiert als Schnittstelle für den Informationsaustausch, treibt den Prozess voran und dient als erste Anlaufstelle für die beteiligten Fachabteilungen.

Vorgehensweise für ESG-Manager:

Sichern Sie sich die Unterstützung der Geschäftsführung. Nachhaltigkeit ist eine strategische Führungsaufgabe, und Sie benötigen dafür realistische personelle sowie finanzielle Ressourcen. Klären Sie in diesem Zusammenhang auch die grundlegende Frage: Soll das Unternehmen lediglich die Mindestanforderungen der CSRD erfüllen, oder möchte es die Chancen und Impulse, die eine nachhaltige Unternehmensentwicklung bietet, aktiv nutzen und darüber hinausgehen?

Überlegen Sie, welche weiteren Personen oder Abteilungen im Unternehmen eingebunden werden sollten. Die aktive Beteiligung der oberen Führungsebene, der Wirtschaftsprüfer und des Finanzmanagements ist hierbei entscheidend. Überlegen Sie, wie diese Einbindung konkret gestaltet werden kann, beispielsweise durch regelmäßige Jour fixe oder Strategie-Meetings, um die Fortschritte und Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit kontinuierlich zu besprechen und gemeinsame Entscheidungen zu treffen.

Das Nachhaltigkeitsteam setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Fachbereiche des Unternehmens zusammen. Die Größe des Teams sollte dabei an die Größe und Komplexität des Unternehmens angepasst werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bereiche abgedeckt sind und eine effektive Zusammenarbeit gewährleistet ist.

Welche Anforderungen gibt es?

Ziel: Im Rahmen des EU Green Deals zielt die CSRD darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen transparenter und vergleichbarer zu gestalten. Durch diese erhöhte Transparenz sollen nicht nur Investoren und andere Stakeholder besser informiert werden, sondern es wird auch erwartet, dass die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung insgesamt verbessern, da die Berichterstattung den Druck zur Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen erhöht.

Berichtsart: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss in den (Konzern-)Lagebericht integriert werden. Die Bereitstellung der Informationen erfolgt digital im European Single Electronic Format (ESEF), um eine einheitliche und maschinenlesbare Veröffentlichung zu gewährleisten. Dies erleichtert die Vergleichbarkeit und den Zugang zu den Nachhaltigkeitsdaten auf europäischer Ebene.

Berichtsinhalte:

Ein zentrales Element der CSRD sind die einheitlichen europäischen Berichtsstandards, die Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte anwenden müssen. Diese sogenannten „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) werden von der Europäischen Kommission als delegierte Rechtsakte verabschiedet und somit in geltendes Recht überführt.

Die Ausarbeitung der Entwürfe erfolgt durch Expert*innengruppen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der Europäischen Kommission. Diese Standards sollen eine konsistente und vergleichbare Berichterstattung über Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen in der gesamten EU sicherstellen.

Berichtsstandards:

Set 1: zwölf Berichtsstandards, zehn davon zu Nachhaltigkeitsthemen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance und zwei Standards mit übergreifenden Anforderungen; am 31. Juli 2023 als delegierte Verordnung der Europäischen Kommission verabschiedet, sprachliche Berichtigungen der deutschen Fassung im August 2024, seit 2024 in Kraft;

Set 2: vereinfachte Berichtsstandards für börsengelistete kleine und mittlere Unternehmen, voraussichtlich im Jahr 2025

Set 3 ff.: ausgewählte branchenbezogene Berichtsstandards und Berichtsstandards für Unternehmen aus Drittländern; voraussichtlich im Jahr 2026

ESRS 1 enthält grundlegende Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines Unternehmens und legt die Anwendungsregeln für die Standards, die Struktur der Berichte sowie die Berichtsprinzipien fest. Zu diesen Anforderungen gehören unter anderem Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse und das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Dieses Prinzip fordert die Berücksichtigung der Auswirkungen eines Unternehmens sowohl auf Umwelt und Gesellschaft als auch der finanziellen Risiken, die sich aus Nachhaltigkeitsthemen ergeben. Darüber hinaus definiert ESRS 1 die Einbeziehung von Stakeholdern bei der Bestimmung wesentlicher Themen, erläutert die Verbindung zwischen unternehmerischen Sorgfaltspflichten und den Berichtsanforderungen und gibt Richtlinien zur Berichterstattung über Liefer- und Wertschöpfungsketten vor.

Gemäß den Anwendungsregeln können Unternehmen ganze Berichtsstandards auslassen, wenn sie die entsprechenden Nachhaltigkeitsthemen als unwesentlich einstufen. Für als wesentlich identifizierte Themen sind jedoch die jeweiligen Berichtsstandards verpflichtend anzuwenden. Unternehmen sind außerdem verpflichtet, gegebenenfalls über diese Standards hinausgehende Informationen offenzulegen. Auch bei wesentlichen Themen können bestimmte Kennzahlen oder Daten weggelassen werden, wenn diese im Einzelfall als unwesentlich eingestuft werden.

Unabhängig von der Wesentlichkeit der Themen müssen alle Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD die Anforderungen des Berichtsstandards ESRS 2 „General Disclosures“ erfüllen.

ESRS 2 enthält themenübergreifende Berichtsanforderungen, die Unternehmen zur Offenlegung verpflichten. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Governance-Strukturen und deren Verbindung zur Unternehmensstrategie und zum Geschäftsmodell im Hinblick auf Nachhaltigkeitsthemen. Des Weiteren müssen Unternehmen den Prozess beschreiben, mit dem sie wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen – auch bekannt als „impacts, risks and opportunities“ (IRO) – ermitteln.

Zusätzlich legt ESRS 2 sogenannte Mindestberichtsanforderungen („Minimum Disclosure Requirements“) fest, die unter anderem Informationen zu Unternehmenspolitiken, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen umfassen. Diese bilden die Grundlage für die Berichterstattung nach den themenbezogenen Standards.

ESRS 2 orientiert sich an der Struktur, die von der „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“ (TCFD) empfohlen wird, um die internationale Kompatibilität der Berichtsstandards sicherzustellen. Diese Struktur, die den Fokus auf Governance, Strategie, Risikomanagement und Kennzahlen legt, gilt ebenfalls für die themenbezogenen ESRS-Standards, um eine konsistente Berichterstattung zu gewährleisten.

Bisher haben viele Unternehmen freiwillig nach etablierten Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards wie der Global Reporting Initiative (GRI) und dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) berichtet. Beide Standards haben angekündigt, ihre Vorgaben an die Anforderungen der CSRD anzupassen. Unternehmen, die bereits nach DNK oder GRI berichten, sind daher gut auf die Berichterstattung gemäß der CSRD vorbereitet.

Im Folgenden wird am Beispiel des DNK erläutert, worauf Unternehmen bei der Umstellung auf die CSRD-konforme Berichterstattung achten sollten:

  1. Erweiterung der Berichtsanforderungen: Während der DNK bisher auf freiwilliger Basis angewendet wurde, sind bestimmte Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD verpflichtend. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen nach den neuen europäischen Standards abgedeckt werden.
  2. Doppelte Wesentlichkeit: Die CSRD erfordert, dass Unternehmen das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit anwenden. Dies bedeutet, dass sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsthemen bewertet und berichtet werden müssen.

    Bisher haben viele Unternehmen freiwillig nach etablierten Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards wie der Global Reporting Initiative (GRI) und dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) berichtet. Beide Standards haben angekündigt, ihre Vorgaben an die Anforderungen der CSRD anzupassen. Unternehmen, die bereits nach DNK oder GRI berichten, sind daher gut auf die Berichterstattung gemäß der CSRD vorbereitet.
  3. Verknüpfung mit der Unternehmensstrategie: Die Berichterstattung muss klar aufzeigen, wie Nachhaltigkeitsthemen in die Unternehmensstrategie integriert sind. Dies umfasst die Governance-Strukturen, Maßnahmen zur Risikominderung und die langfristige Ausrichtung auf nachhaltige Entwicklung.
  4. Liefer- und Wertschöpfungsketten: Ein weiterer wichtiger Punkt, den die CSRD hervorhebt, ist die Berichterstattung über die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette. Unternehmen müssen Maßnahmen und Risiken entlang dieser Ketten transparent darstellen.
  5. Digitales Reporting: Die CSRD verlangt, dass Nachhaltigkeitsberichte im European Single Electronic Format (ESEF) digital bereitgestellt werden, was eine Herausforderung für Unternehmen sein kann, die bisher eher auf klassische Berichtsmethoden gesetzt haben.

Wie sieht die aktuelle Bestandsaufnahme aus?

Im nächsten Schritt ist es wichtig, den aktuellen Status quo des Nachhaltigkeitsmanagements in Ihrem Unternehmen zu erfassen. Hierbei kann die FSGU-Checkliste Nachhaltigkeitsmanagement wertvolle Unterstützung bieten, indem sie Ihnen aufzeigt, in welchen Bereichen Ihr Unternehmen bereits gut aufgestellt ist und wo noch Verbesserungspotential besteht (siehe Checkliste rechts). Zusätzlich können bewährte Analyseinstrumente wie die SWOT-Analyse hilfreich sein, um Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken im Bereich Nachhaltigkeit zu identifizieren. Stellen Sie sich dabei die folgenden Fragen:

Branchenumfeld: Welche Entwicklungen zum Thema Nachhaltigkeit gibt es bereits in Ihrer Branche? Sind Sie Mitglied von Branchenverbänden oder Netzwerken, die Initiativen oder Richtlinien zur Nachhaltigkeit vorantreiben? Möglicherweise stehen Ihnen bereits branchenspezifische Umsetzungshilfen zur Verfügung.

Im nächsten Schritt ist es wichtig, den aktuellen Status quo des Nachhaltigkeitsmanagements in Ihrem Unternehmen zu erfassen. Hierbei kann die FSGU-Checkliste Nachhaltigkeitsmanagement wertvolle Unterstützung bieten, indem sie Ihnen aufzeigt, in welchen Bereichen Ihr Unternehmen bereits gut aufgestellt ist und wo noch Verbesserungspotential besteht (siehe Checkliste rechts). Zusätzlich können bewährte Analyseinstrumente wie die SWOT-Analyse hilfreich sein, um Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken im Bereich Nachhaltigkeit zu identifizieren. Stellen Sie sich dabei die folgenden Fragen:

Bisherige Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen: Wie steuern Sie bisher Ihre Aktivitäten in den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit und Mitarbeiterbelange? Welche Strukturen, Ressourcen und Steuerungsansätze haben Sie bereits implementiert? Oftmals sind in mittelständischen Unternehmen schon viele Maßnahmen etabliert, jedoch nicht systematisch erfasst oder dokumentiert.

Im nächsten Schritt ist es wichtig, den aktuellen Status quo des Nachhaltigkeitsmanagements in Ihrem Unternehmen zu erfassen. Hierbei kann die FSGU-Checkliste Nachhaltigkeitsmanagement wertvolle Unterstützung bieten, indem sie Ihnen aufzeigt, in welchen Bereichen Ihr Unternehmen bereits gut aufgestellt ist und wo noch Verbesserungspotential besteht (siehe Checkliste rechts). Zusätzlich können bewährte Analyseinstrumente wie die SWOT-Analyse hilfreich sein, um Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken im Bereich Nachhaltigkeit zu identifizieren. Stellen Sie sich dabei die folgenden Fragen:

Bestehende Managementsysteme: Nutzen Sie bereits das Umweltmanagementsystem EMAS oder zertifizierte ISOManagementsysteme (z. B. für Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit oder Energie)? Diese Systeme bieten wertvolle Grundlagen und können als Teil Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie dienen.

Im nächsten Schritt ist es wichtig, den aktuellen Status quo des Nachhaltigkeitsmanagements in Ihrem Unternehmen zu erfassen. Hierbei kann die FSGU-Checkliste Nachhaltigkeitsmanagement wertvolle Unterstützung bieten, indem sie Ihnen aufzeigt, in welchen Bereichen Ihr Unternehmen bereits gut aufgestellt ist und wo noch Verbesserungspotential besteht (siehe Checkliste rechts). Zusätzlich können bewährte Analyseinstrumente wie die SWOT-Analyse hilfreich sein, um Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken im Bereich Nachhaltigkeit zu identifizieren. Stellen Sie sich dabei die folgenden Fragen:

Verfügbare Informationen: Welche Daten und Informationen liegen bereits in Ihrem Unternehmen vor und wo sind sie gespeichert? Viele strategische Dokumente wie Unternehmensvisionen, Wertekataloge, Richtlinien oder Managementsysteme enthalten oft schon relevante Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen, die Sie in Ihre Berichterstattung integrieren können.

Gehen Sie systematisch vor, indem Sie die für Ihr Unternehmen wesentlichen Themen und Unterthemen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) prüfen. Auf Grundlage dieser Analyse können Sie die vorhandenen Lücken identifizieren, die es noch zu schließen gilt, um die CSRD-Konformität sicherzustellen.

Welche Interessenträger gibt es?

Die Einbindung von Interessenträgern (Stakeholdern) ist eine wesentliche Vorgabe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), insbesondere im Hinblick auf die Bewertung der nachhaltigkeitsbezogenen Wesentlichkeit. Interessenträger sind dabei Individuen oder Gruppen, deren Interessen von den Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens und dessen direkten oder indirekten Geschäftsbeziehungen in jeder Stufe der Wertschöpfungskette betroffen sind oder potenziell betroffen sein könnten.

Ziel dieser Einbindung ist es, sicherzustellen, dass die Wesentlichkeitsbestimmung nicht nur unternehmensinterne Perspektiven berücksichtigt, sondern auch die Anforderungen und Erwartungen der Stakeholder einbezieht. Auf diese Weise wird eine umfassendere und fundiertere Bewertung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen erreicht.

Zusätzlich zur Berücksichtigung der Stakeholder-Interessen stellt sich auch die Frage: Welchen Einfluss hat das Unternehmen auf diese Interessengruppen? Die Analyse dieser Wechselwirkungen ist entscheidend, um sowohl die Verantwortung des Unternehmens als auch seine potenziellen Handlungsmöglichkeiten zu verstehen und entsprechend in der Nachhaltigkeitsstrategie und Berichterstattung abzubilden.

Wer ist einzubinden?

  1. Betroffene Interessenträger: Einzelpersonen oder Gruppen, deren Interessen durch die Tätigkeit des Unternehmens und seine direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette positiv oder negativ beeinflusst werden oder beeinflusst werden könnten.
  2. Nutzer von Nachhaltigkeitsberichten z. B. bestehende und potenzielle Investoren und Kreditgeber.

Worüber muss berichtet werden?

  1. Einbindung der Interessenträger: die wichtigsten Stakeholder, Kategorien der Einbindung, Organisation der Stakeholder, Zweck der Einbindung, Ergebnisberücksichtigung).
  2. Interessen und Ansichten der Interessenträger
  3. Strategieänderung zur Interessenerfüllung der Interessenträger
  4. Information zu den Interessen innerhalb des Unternehmens.

Wer ist einzubinden?

Interne Stakeholder
  • Mitarbeitende
  • Führungskräfte
  • andere Arbeitskräfte
  • Arbeitnehmervertreter wie der Betriebsrat
  • schutzbedürftige Gruppen oder besonders gefährdete Personen
  • Eigentümer des Unternehmens
Externe Stakeholder
  • Lieferanten und Geschäftspartner
  • Kunden und Konsumenten
  • Behörden
  • (potenzielle) Investoren
  • Analysten
  • Anwohner
  • Medien
  • Gewerkschaften und Gesetzgeber

Wie sind die Interessenträger zu analysieren und einzubinden?

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IdentifikationAnalyseIntegration
Überblick über die Interessensgruppen und die aktuellen KommunikationsformenWelchen Einfluss hat das Unternehmen auf welche Interessenträger*?Die ESRS verlangen, dass Interessenträger in die Identifikation und Bewertung von tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen einbezogen werden. Diese Ergebnisse werden anschließend in den Bewertungsprozess integriert, um die wesentlichen Auswirkungen für die Nachhaltigkeitsberichter stattung festzulegen.
Welche Interessenträger haben Einfluss auf das Unternehmen?
vgl. Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Die Wesentlichkeitsanalyse dient dazu, die für Ihr Unternehmen relevanten Themen zu identifizieren, über die im Nachhaltigkeitsbericht berichtet wird. Hierbei werden Themen einschließlich ihrer Unter- und Unterunterthemen betrachtet.

Aus der Inside-out-Perspektive werden die positiven und negativen Auswirkungen sowie deren tatsächliche und potenzielle Effekte entlang der Wertschöpfungskette analysiert. Diese Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:

  • Ausmaß
  • Umfang

Bei negativen Auswirkungen wird zusätzlich die Unabänderlichkeit berücksichtigt, bei potenziellen Auswirkungen zusätzlich die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens.

In der Outside-in-Perspektive werden im zweiten Schritt die finanziellen Chancen und Risiken nach den Kriterien Ausmaß und Wahrscheinlichkeit bewertet.

In diesem Schritt sollten auch Stakeholder eingebunden werden, wobei die Form der Beteiligung flexibel gestaltet werden kann und Ihnen überlassen bleibt.

HauptgruppeSubgruppe ASubgruppe B
ESRS E1KlimawandelKlimaschutz
Anpassungsmaßnahmen
Energiesparmaßnahmen
ESRS E2UmweltverschmutzungLuft und Gewässerreinheit
Gefährliche Stoffe, Verschmutzung Organismen und
Nahrungsressourcen
Besorgniserregende Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe
Mikroplastik
ESRS E3Wasser- und MeeresressourcenWasserqualität

Meeresressourcen
Wasserverbrauch
Wasserentnahme
Ableitung von Wasser
Ableitung von Wasser in die Ozeane
Gewinnung und Nutzung von Meeresressourcen
vgl. https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-European-sustainability-reporting-standards-first-set_en

Das Ergebnis dieses Prozesses ist unter anderem eine Matrix, auf der die identifizierten Themen positioniert werden. Alle Themen, die sowohl aus der Outside-in- als auch aus der Inside-out-Perspektive als wesentlich eingestuft und über einem festgelegten Schwellenwert liegen, werden gemäß den Vorgaben der ESRS als wesentlich betrachtet.

vgl. www.umweltpakt.bayern.de

Wie formuliert man eine Strategie?

  • Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette für alle konsolidierten Unternehmen.
  • Bei stark unterschiedlichen Geschäftstätigkeiten kann eine getrennte Analyse sinnvoll sein.
  • Standards beachten, insbesondere die 10 Themenstandards mit Themen, Unterthemen und Unterunterthemen.
  • Zusätzliche Anforderungen in den themenspezifischen Standards, hier besonders Szenario-Analysen.
  • Branchenspezifische Standards als Hilfestellung nutzen, um relevante Auswirkungen der Branche zu identifizieren.
  • Beginn mit beobachteten und potenziellen Auswirkungen (inside-out) entlang der Wertschöpfungskette
  • Finanzielle Risiken und Chancen (outside-in) ergänzen.
  • Unterstützung aus Fachabteilungen von Experten mit fundiertem Wissen einholen.
  • Systematik der Standards verstehen erleichtert die Bewertung.
  • Detaillierte Dokumentation für externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts erforderlich.
  • Wesentlich sind alle Themen, die die Nachhaltigkeit im Unternehmen widerspiegeln. Man kann sie zu Handlungsfeldern zusammenfassen. Zum Thema „Energieeffizienz“ gehören Solarpanels und ggf. Windräder.
  • Die Ziele müssen gemeinsam mit den Mitarbeitern erarbeitet werden. Sie geben einen wünschenswerten Zustand wieder, der in 3-8 Jahren erreicht werden soll.
  • Die Maßnahmen dienen dazu, die Ziele zu erreichen, nicht umgekehrt!
Beispiel Thema Gewässerschutz:

Bezüglich des Handlungsfeldes „Gewässerschutz“ verpflichtet sich die XY GmbH im Rahmen der weitgehend erfassten Wertschöpfungskette, keine Bleichmittel zu verwenden, die im Rahmen der Europäischen Union zugelassen sind, jedoch eine Belastung für die Umwelt darstellen. Die Verwendung von Natriumpercarbonat und Peroxide wie Wasserstoffperoxid und Benzoylperoxid soll (Ziel) bis zum Jahre 2028 um 80 % im Vergleich zum Basis Jahr 2025 reduziert werden. Dies wird durch die Verwendung von Schwefeldioxid / Sauerstoff erzielt (Maßnahme).

  • Bestehende Systeme zur einfachen Datenerfassung nutzen.
  • Liste zur Datenerfassung verwenden, siehe https://www.umweltpakt.bayern.de/emaskompass/arbeitsmaterialien/
  • Auch Proxys und Branchendurchschnitte heranziehen, z. B. Klimadaten von Forschungseinrichtungen
  • Datenbanken für Emissionsfaktoren verwenden, z. B. BAFA-Daten zu fossilen Energieträgern.
  • Datenerfassung ist eine jährliche Aufgabe.
  • Controlling einbinden, da dort die Daten in der Regel zusammenfließen.
  • Datenerfassung hinterfragen und Verbesserungspotenziale erkennen und umsetzen.
  • Prozess dokumentieren und Mitarbeiter über zu erhebende Daten informieren.
  • Hintergrundinformationen zur Nachverfolgung dokumentieren (Quelle, Datum, besondere Gegebenheiten).

Welche Daten müssen erhoben werden?

Angabepflichten gemäß ESRS E1: Der Standard E1 beinhaltet neun umweltspezifische Angabepflichten (E1-1 bis E1-9) sowie drei Anforderungen aus dem ESRS 2 (GOV-3, SBM-3 und IRO-1).

AngabepflichtInhalt
1Angabepflicht ESRS 2 GOV-3Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
2Angabepflicht E1-1Übergangsplan für den Klimaschutz
3Angabepflicht ESRS 2 SBM-3Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
4Angabepflicht ESRS 2- IRO-1Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
5Angabepflicht E1-2Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
6Angabepflicht E1-3Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
7Angabepflicht E1-4Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
8Angabepflicht E1-5Energieverbrauch und Energiemix
9Angabepflicht E1-6THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
10Angabepflicht E1-7Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2Gutschriften
11Angabepflicht E1-8Interne CO2-Bepreisung
12Angabepflicht E1-9Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Wie sieht der Bericht aus?

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht integrieren. Zunächst die Anforderungen aus ESRS 1 und 2. ESRS listen die geforderten Inhalte auf.
  • Dann Bericht zu den Anforderungen der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Dabei Darstellung der strategischen und operativen Ziele. Maßnahmen zur Zielerreichung beschreiben. Managementansatz erläutern (Steuerung der Themen, Verantwortlichkeiten auf den Ebenen). In den Standards als „Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht“ bezeichnet.
  • Bericht digital im European Single Electronic Format (ESEF) bereitstellen. Für 2025 Übungsbericht einplanen!
  • Alle Informationen müssen im Bericht selbst enthalten sein, zusätzliche Nachweise nicht explizit gefordert.
  • Bericht muss geprüft werden, derzeit von Wirtschaftsprüfern. Viele Details zu den Prüfungen noch unklar.
  • Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) zunächst, später (wahrscheinlich) Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance).
  • Nicht wesentliche Angaben können ohne Erläuterung entfallen, jedoch können Prüfende Begründungen für Ausschlüsse einfordern.

Was sind die Unterschiede EMAS und ESRS?

Ableich EMAS – ESRS

Die EMAS-Verordnung deckt die ökologischen Aspekte der ESRS umfassend ab, erfordert jedoch Ergänzungen bei den Kennzahlen. Die Themen aus den Bereichen Soziales und Governance müssen hingegen vollständig ergänzt werden. Ein weiterer Unterschied zwischen ESRS und EMAS liegt in der Durchführung der Wesentlichkeits- bzw. Kontextanalyse, da EMAS hier weniger strikte Vorgaben macht.

Lücken sind zu schließen

Zusätzlich zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Anforderungen der ESRS müssen auch die Informationen zu ESRS 1 und 2 ergänzt werden. Für Themen, die bisher noch nicht behandelt wurden, sind entsprechende Ziele zu entwickeln.

Managementsystem

EMAS bietet eine solide Grundlage für die nachhaltige Ausrichtung eines Unternehmens. Es ist jedoch erforderlich, zusätzliche Themen zu berücksichtigen und in den bestehenden Managementansatz zu integrieren. Dies schließt unter anderem die Erweiterung des Umweltprogramms (einschließlich Ziele und Kennzahlen) sowie die Anpassung von Prozessen und Dokumentationen ein.

Reporting

  1. EMAS ermöglicht es, zusätzliche Informationen in die Umwelterklärung aufzunehmen. Diese kann als eigenständiges Dokument erstellt werden, mit einem Verweis im Lagebericht.
  2. Alternativ kann die Umwelterklärung in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebunden werden, wobei EMAS-relevante Inhalte für die Prüfung durch den Umweltgutachter klar gekennzeichnet werden müssen.

Wie kann man den Bericht weiterentwickeln?

Die Berichterstattung erfolgt jährlich, daher empfiehlt es sich, diese als festen Prozess in das bestehende Managementsystem zu integrieren.

Für die nachhaltige Unternehmensentwicklung gibt es verschiedene Managementnormen, die eine systematische Bearbeitung einzelner Nachhaltigkeitsthemen unterstützen, wie etwa:

  • ISO 9001: Qualitätsmanagementsystem mit Schwerpunkt auf Produktqualität, das weit verbreitet ist und eine gute Basis für die Integration von Nachhaltigkeitsthemen bietet.
  • ISO 14001: Umweltmanagementsystem, das sich auf Umweltthemen gemäß ESRS fokussiert und auch in der EMAS-Verordnung berücksichtigt wird.
  • ISO 50001: Energiemanagementsystem, besonders geeignet für Unternehmen mit hoher Energieintensität
  • ISO 45001: Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Ein normbasiertes System, das das gesamte Nachhaltigkeitsmanagement abdeckt, existiert nicht. Die ISO 26000 bietet zwar Orientierung, ermöglicht aber keine Zertifizierung. Dennoch können Sie auch ohne Norm ein Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen. Ziel ist es, Nachhaltigkeit dauerhaft in bestehende Prozesse (Ablauforganisation) und Strukturen (Aufbauorganisation) zu integrieren.

TIPP: Der PDCA-Zyklus (auch Deming-Zyklus genannt) ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, der in vielen Management- und Qualitätssystemen verwendet wird, um Prozesse und Systeme systematisch zu verbessern. Die Abkürzung steht für:

  1. Plan (Planen): In diesem Schritt wird ein Problem identifiziert oder ein Ziel festgelegt, und es werden Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels geplant. Es umfasst die Analyse der aktuellen Situation, die Definition der Ziele und das Entwerfen eines Aktionsplans.
  2. Do (Umsetzen): Hier werden die im Planungsprozess entwickelten Maßnahmen umgesetzt. Es handelt sich um die Durchführung der geplanten Schritte in der Praxis, meist in einem kleinen, kontrollierten Umfang (Pilotphase).
  3. Check (Überprüfen): Nachdem die Maßnahmen umgesetzt wurden, werden die Ergebnisse überprüft und mit den ursprünglichen Zielen verglichen. Hierbei wird festgestellt, ob die umgesetzten Maßnahmen zu den gewünschten Verbesserungen geführt haben.
  4. Act (Handeln/Anpassen): Auf Basis der Überprüfungsergebnisse werden die Maßnahmen angepasst und optimiert. Falls die Ziele erreicht wurden, wird der verbesserte Prozess standardisiert. Wenn nicht, wird der Zyklus wiederholt, bis das Ziel erreicht ist.

Der PDCA-Zyklus ist eine iterative Methode, die es Organisationen ermöglicht, kontinuierlich und systematisch Verbesserungen vorzunehmen. Sie wird oft in den Bereichen Qualitätsmanagement, Umweltmanagement (z.B. ISO 9001, ISO 14001) und in der Prozessoptimierung eingesetzt.

Quellen:

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