Was versteht man unter Kapitalerhöhung?

Zuletzt aktualisiert: 17.03.2023

Unter Kapitalerhöhung werden sämtliche Kapitalmaßnahmen verstanden, die auf eine Steigerung des Unternehmenseigenkapitals von Firmen abzielen und sowohl als Innenfinanzierung sowie im Methode der Außenfinanzierung vorgenommen werden können. Der Kapitalschnitt ist der Gegensatz.

Wie sind Kapitalerhöhungen geregelt?

Kapitalerhöhungen beruhen überwiegend auf betriebswirtschaftlichen Gründen und betreffen mehrheitlich Kapitalgesellschaften, weil deren Kapitalbedarf groß ist und deren Haftungsmasse im Normalfall auf den Besitzstand des Unternehmens begrenzt ist. Die ungehinderte Haftpflicht des Privatvermögens der Teilhaber, die komplett haftend sind, neben dem Eigentum des Unternehmens weiteren besteht bei Personenhandelsgesellschaften. Das sind Ursachen dafür, dass Kapitalerhöhungen umfassend im Aktiengesetz reguliert sind, das für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Wertpapieren gilt. Sodass Kapitalerhöhungen einen zentralen Quell ihrer Mittelbeschaffung darstellen, ist das AktG für kapitalstarke Firmen entworfen. Für andere Rechtsformen bloß bruchstückhafte Kapitalerhöhungsvorschriften kreiert hat die Legislative.

Wie kommen Kapitalerhöhungen bei der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zustande?

Bei der Konvertierung irgendeiner Rechtsform in eine Aktiengesellschaft kommt es häufig zu Kapitalerhöhungen, weil die Aktiengesellschaft als kapitalintensivste Rechtsform gilt und deshalb rechtsformbedingter Aufholbedarf wahrgenommen wird. Kapitalerhöhungen sind aus betriebswirtschaftlichen Ursachen notwendig, wenn Investierungen vorgesehen sind und deren seitherige Deckungsquote durch Unternehmenseigenkapital aufrechterhalten verbleiben soll. Ohne spezielle Investitionspläne kommt es zu Steigerungen des Unternehmenseigenkapitals, wenn aus Bonitätsgründen eine Erhöhung der Eigenkapitaldecke zur Optimierung der Bilanzstruktur notwendig ist oder die Quote des Unternehmensfremdkapitals verringert werden soll, um die Zinsbelastungen zu verringern. Sodass der operative Break-even bei wenigerem Fixkostenniveau zeitiger realisiert wird, führt letzteres zu einer tendenziell richtigeren Ertragslage.

Was ist der Unterschied zwischen effektiver und nomineller Kapitalerhöhung?

In den § § 182 bis 206 AktG befasst sich das Aktiengesetz äußerst umfassend mit den unterschiedlichen Arten der Kapitalerhöhung. Zwischen der wirksamen Kapitalerhöhung und der nominalen Kapitalerhöhung wird allgemein dabei unterschieden. Zu einer Steigerung, die betraglich ist, des Unternehmenseigenkapitals führen effektive Kapitalerhöhungen. Bloß eine Verlegung zu Belastungen der Rückstellungen und zu Gunsten des Stammkapitals bedeuten nominale. Allen Kapitalerhöhungen ist vereint, dass sie zuvor durch die Jahreshauptversammlung zu entschließen sind und erst rechtsgültig werden, wenn sie in das Handelsregister erfasst worden sind.

Wie unterscheidet das Gesetz die verschiedenen Arten der Kapitalerhöhung?

Die Gesetzesform unterscheidet da die ordnungsgemäße, verhältnismäßige und genehmigte Kapitalerhöhung. Weil der Mittelzufluss von Urquellen außerhalb des Gesellschaftssystems erfolgt, stellen diese Erscheinungsformen Außenfinanzierung dar.

  • Der Zulauf neuartigen Gelds durch eine gebührende Kapitalerhöhung bildet den Normalfall der Kapitalerhöhung ( § § 182 bis § 191 AktG ). Sie setzt einen satzungsändernden Entscheid der Generalversammlung voraus ( § 182 AktG ) und wird durch Abgabe jungscher Anteilsscheine zu einem festgelegten Ausgabekurs, der nicht unter dem Nominalwert stehen darf ( § 9 AktG ), verwirklicht.
  • Bedingte Kapitalerhöhung ( § 192 bis § 201 AktG ) liegt vor, wenn nach einem gleichen Hauptversammlungs-Beschluss die Steigerung des Stammkapitals lediglich insofern vorgenommen werden soll, als von einem Umtauschrecht oder Bezugsrecht durch Anteilseigner Verwendung getan wird ( § 192 AktG ). Sie sichert Rechte auf Shares, die sich aus Umtauschrechten und Bezugsrechten von Wandelanleihen oder Aktienoptionsprogrammen ergeben, bereitet Zusammenschlüsse vor oder ermöglicht die Genehmigung von Bezugsrechten an Werktätiger des Unternehmens zum Wechselbeziehung neuartiger Anteilscheine.
  • Die Jahreshauptversammlung ermächtigt durch das Mittel, das genehmigt ist, ( § 202 bis § 206 AktG ) den Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre, das Gründungskapital um extrem 50 % des seitherigen Gründungskapitals zu steigern. Der Lockerung der Kapitalbeschaffung dient Transparenz und er gewährt dem Aufsichtsrat die Gelegenheit, den korrekten Moment für die Kapitalerhöhung auszuwählen, ohne einen neuen Entscheid durch die Jahreshauptversammlung nachholen zu müssen.

Welche verschiedenen Wege gibt es zur Durchführung einer Kapitalerhöhung?

Generell gibt es zwei Erscheinungsformen von Kapitalerhöhungen:

  • Bezugsrechtsemissionen, bei denen Altaktionäre Bezugsrechte auf eine Teilhabe an der Kapitalerhöhung erhalten. Die Altaktionäre können dadurch ihre Teilhabe, die prozentual ist, an der Aktiengesellschaft auf ähnlichem Zustand behalten und die Altaktionäre unterliegen nicht der Kapitalverwässerung.
  • Kapitalerhöhungen unter Ausschließung des Bezugsrechts.

Unterschiedliche Möglichkeiten sind zur Ausführung einer Kapitalerhöhung möglich.

  • Eine Zeichnungsfrist wird beim Bookbuilding-Verfahren nach einer Werbephase gerade wie bei einem Börsegang gelegt. Die Zeichnungsfrist mündet danach später in die Einteilung der neuen Anteilsscheine.
  • Die kompletten jungschen Anteilscheine werden beim Block Trade allerdings an eine Investmentbank veräußert. Die Investmentbank versucht diese hingegen auf eigenes Wagnis im Marktplatz zu stationieren.
  • Die dritte Ausführung, die sich in den letzten Jahren sukzessive durchgesetzt hat, ist das Accelerated Bookbuilding, bei dem die jungenhaften Anteilscheine in kurzzeitiger Zeitlang an aufmerksame Anleger veräußert werden.

Wenn die Steuerquote bei der Gewinnthesaurierung größer ist als bei der Dividendenauszahlung, können Dividendenausschüttungen in temporaler Zusammenstellung mit einer kräftigen Kapitalerhöhung beim so genannten Schütt ‚ aus-hol ‚ zurück-Verfahren benutzt werden. Das ‚, das Schütt ist, aus-hol ‚ zurück-Verfahren hat deshalb durch die Steuerreform 2000 in Deutschland kräftig an Wichtigkeit verlorengegangen.

Was sind die Bedingungen für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln?

Aus Gesellschaftsmitteln verneint werden nominelle Kapitalerhöhungen ( § § 207 bis § 220 AktG ) und nominelle Kapitalerhöhungen ( § § 207 bis § 220 AktG ) sind deshalb Innenfinanzierungen. Bloß die Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen des letzten festgestellten Jahresabschlusses sind umwandlungsfähig bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln. Soweit sie gemeinsam 10 % des Stammkapitals überschreiten, dürfen die anderen Rückstellungen – mit Ausnahmefall bei einem existenten Verlustvortrag oder Bilanzverlust ( § 208 Absatz 2 AktG ) – komplett verwandelt werden.

( § 209 Absatz 1 AktG ) muss die der Kapitalerhöhung vorherige Bilanzaufstellung überprüft sein und und die der Kapitalerhöhung vorherige Bilanzaufstellung darf weiteste 8 Monate zurückliegen. Dass seit dem Bilanzstichtag keine Schlechterstellung der Vermögenssituation aufgetreten ist, muss zudem bei der Eintragung der Kapitalerhöhung zugesichert werden.

Durch die Ausgabe von Gratisaktien geschieht die nominale Kapitalerhöhung praktisch. Weil die Anteilseigner keine Bareinlagen zu vollbringen haben, kommt hierbei auch zu keinem Mittelzufluss. Durch die Abgabe von Gratisaktien bleibt der Gesamtwert der Firma unvermindert, er wird aber auf mehr Anteilscheine verstreut, wodurch der Aktienkurs des individuellen Anteilsscheins sinkt. Durch die nominale Kapitalerhöhung nichts ausgeschenkt erhalten die Anteilseigner folglich. Täuschend ist der Ausdruck Gratisaktien deshalb.

Die Verringerung eines hochstehenden Aktienpreises zur Optimierung der Börsenattraktivität ist Motiv für diese Erscheinungsform. Ebenfalls nominale Kapitalerhöhungen werden erst durch Eintrag ins Handelsregister effektiv ( § 211 AktG ), wobei rechtlich gefakt wird, dass die neuartigen Anteilscheine komplett einbezahlt sind.

Was ist eine effektive Kapitalerhöhung nach § 55 GmbHG?

Einen Annahme, Erhöhungsbeschluss, der satzungsändernd ist, der Stammeinlage, die zu leistend ist, und Eintrag ins Handelsregister setzt die wirksame Kapitalerhöhung nach § 55 GmbHG voraus. Da ein Anrecht zur Beteiligung an einer wirksamen Kapitalerhöhung für die vorherigen Teilhaber kraft Gesetzesform nicht besteht, sind Umänderungen der Beteiligungsquoten und zudem Vermögensverluste machbar, sofern der Gesellschaftsvertrag hierzu keine Bestimmungen trifft. Die Option der Einforderung von Nachschüssen ( § 27 und § 28 GmbHG ) stellt eine mediate Art der Kapitalerhöhung dar. Die Einforderung vereinfacht die Kapitalerhöhung bei der GmbH wesentlich.

Wie funktioniert eine Kapitalerhöhung bei Personengesellschaften?

Bei Personengesellschaften müssen, soweit die Bestimmung nichts anderes vorschreibt, einer Kapitalerhöhung alle Teilhaber in der Gesellschafterversammlung beistimmen, weil eine Verlegung der Anteilsverhältnisse auftreten kann. Die Kapitalerhöhung erfolgt danach durch informelle Attribuierung der Eigenkapitalbeträge, die zugeführt sind, auf dem wandelbaren Eigenkapitalkonto der Teilhaber ( § 120 HGB ) oder durch die Nichtentnahme von Jahresüberschüssen. ( § 175 HGB ) bedürfen Steigerungen der Beilagen, die nominal gebunden sind, der Kompagnons dagegen des Eintrags ins Handelsregister. Dass die neuartigen Teilhaber ebenfalls für die seitherigen Schulden des Unternehmens haften, führen Kapitalerhöhungen durch Annahme frischer Sozien dazu ( § § 28, 130, 173 HGB ).

( § § 15, § 15a und § 15b GenG ) erfolgt die Annahme neuartiger Beteiligungen bei der Kooperative durch die seitherigen oder durch neuwertigen Teilnehmer. Dem Genossenschaftsregister einzureichen ist die hierzu notwendige Eintrittserklärung.

Was regeln die §§ 230 bis § 236 HGB in Bezug auf stille Gesellschafter?

Zu einem Mittelzufluss führt die Einbeziehung ruhiger Teilhaber und die Einbeziehung ruhiger Teilhaber ist in den § § 230 bis § 236 HGB festgelegt. ( § 231 HGB ) brauchen stille Teilhaber nicht am Verlustgeschäft und stille Teilhaber müssen aber am Ertrag teilgenommen werden. Eine Rechtsformänderung ist durch den Antritt stillschweigender Sozien nicht notwendig. die bestehende Rechtsform bildet mit dem stillschweigenden Teilnehmer eine Innengesellschaft, die nicht nach draußen in Aussehen tritt. Eine leise Firma kann lediglich außerdem als Unternehmenseigenkapital erklärt werden, wenn sie ebenfalls an Verlustgeschäften engagiert wird. eine bare Beteiligung führt zur Abschaltung als Unternehmensfremdkapital. Des Einverständnisses der Generalversammlung bedarf die ruhige Firma bei der Aktiengesellschaft. ( § 230 Absatz 2 HGB ) geht die Beilage, die verlustbeteiligt ist, des stillschweigenden Teilhabers in die Anlage der Firma über.

International

Was sind die Regelungen für Kapitalerhöhungen in der Schweiz?

Es gibt ebenfalls in der Schweiz spezielle Bestimmungen. Die Bestimmungen definieren die Gepräge und Art als auch das Ausmaß von Kapitalerhöhungen. In den Artikeln 650 bis 653i des Schweizer Obligationsrechts finden sich diese überwiegend. Sonstige Regelungen wie das Bankengesetz sind zum Teil aber außerdem verwendbar. Es gibt gemäß Schuldrecht drei Varietäten der Kapitalerhöhung, die regelrechte Kapitalerhöhung, die Kapitalerhöhung, die genehmigt ist, und die begrenzte Kapitalerhöhung.

Ordentliche und genehmigte Kapitalerhöhung

Von der Hauptversammlung festgelegt wird die ordnungsgemäße Kapitalerhöhung. Diese binnen drei Monaten durchzuführen und im Handelsregister einzutragen ist der Aufsichtsrat angewiesen. Wird die entschiedene Kapitalerhöhung in dieser Zeitlang nicht vorgenommen oder nicht im Handelsregister angemeldet, so verfällt die Entscheidung.

Eine Flexibilisierung der Steigerung des Unternehmenseigenkapitals erlaubt die Kapitalerhöhung, die genehmigt ist. Der Aufsichtsrat wird ausdrücklich durch die Hauptversammlung bevollmächtigt, selbständig das Unternehmenseigenkapital um eine feste Summe zu steigern. Wird die Steigerung nicht binnen zwei Jahren gemacht, so verfällt die Entscheidung. Das Mittel, das genehmigt ist, darf des Weiteren absolut 50 % des Aktienkapitals, das bestehend ist, betragen.

Bestimmten einheitlichen Bestimmungen unterstehen beide Erscheinungsformen der Kapitalerhöhung. Die Bestimmung regelt namentlich speziell die Liberierung als auch das Bezugsrecht der Anteilseigner, die bestehend sind.

Bedingte Kapitalerhöhung

Das Gesellschaftssystem begibt bei der abhängigen Kapitalerhöhung letztendlich Wandelobligationen, somit Anleihen. Die Anleihen werden entweder auf Antrag einer Fraktion oder an einem genauen Termin in Unternehmenseigenkapital verwandelt. Die Bedingte Kapitalerhöhung muss wie die beiden anderen Formen von der Generalversammlung beschlossen werden. Die Stufe ist wie bei der Kapitalerhöhung, die genehmigt ist, zudem auf 50 % des Aktienkapitals, das bestehend ist, begrenzt.

Sonderinstrumente für Bankhäuser

Es gibt seit der Überarbeitung des Bankengesetzes und Ausführung der sogenannten « Too-big-to-fail»-Vorlage am 1. März 2012 neben den generellen Entwicklungsmöglichkeiten der Kapitalerhöhung nach OR ergänzende Kapitalerhöhung. sich handelt explizit da zum einen um die Errichtung von ergänzendem Wandlungskapital durch die Begebung von Coco-Anleihen oder Buffer Notes als auch zum anderen um die Errichtung von sogenanntem Vorratskapital, einer Spielart der relativen Kapitalerhöhung. Die Kapitalerhöhung unterliegt aber keiner rechtlichen Begrenzung in Zeitform und Erhöhung.

Welche Regelungen gibt es zur Kapitalerhöhung in Österreich?

Es gibt in Österreich ähnliche Erscheinungsformen der Kapitalerhöhung wie in Deutschland. Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 149 AktG, weitere Regelungen befassen sich unter anderem mit Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen (§ 150 AktG), Zeichnung (§ 152 AktG), Bezugsrecht (§ 153 AktG), Bedingte Kapitalerhöhung (§ 159) AktG oder genehmigtes Kapital (§ 169 AktG).

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