Was bezeichnet man als Kalkulationszuschlag?
Zuletzt aktualisiert: 14.10.2021
Man bezeichnet als Kalkulationszuschlag den prozentualen Preisaufschlag auf den Bezugspreis, um den Listenkaufpreis zu ermitteln.
Kalkulationszuschlag = (Nettoverkaufspreis − Einstandspreis) geteilt durch den Einstandspreis und das Ganze mal 100 %
Im Detailhandel:
Kalkulationszuschlag = (Bruttoverkaufspreis − Einstandspreis) geteilt durch den Einstandspreis und dann mal 100 %