Was bezeichnet man als Kalkulationszuschlag?

Zuletzt aktualisiert: 12.04.2023

Man bezeichnet als Kalkulationszuschlag den prozentualen Preisaufschlag auf den Bezugspreis, um den Listenkaufpreis zu ermitteln.

Kalkulationszuschlag = (Nettoverkaufspreis − Einstandspreis) geteilt durch den Einstandspreis und das Ganze mal 100 %

Im Detailhandel:

Kalkulationszuschlag = (Bruttoverkaufspreis − Einstandspreis) geteilt durch den Einstandspreis und dann mal 100 %

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