Was ist eine juristische Person?
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Unterschied zwischen juristischen Personen im engeren Sinn und im Sinne von Art. 19 Absatz 3 GG?
- Was sind juristische Personen?
- Was ist die Urform der juristischen Person?
- Was sind die wesentlichen Merkmale juristischer Personen?
- Welche Rechtspositionen haben nicht-rechtsfähige Vereine?
- Welche Unterscheidung gibt es zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts?
- Wie unterscheidet sich die Definition juristischer Personen in verschiedenen Rechtssystemen?
- Wie behandelt das Bundesverfassungsgericht ausländische juristische Personen?
- Warum müssen juristische Personen als feminin behandelt werden?
Der Begriff rechtlicher Mensch ist zweideutig:
- Alles wird als juridischer Mensch heil generell genannt. Dies kann Inhaber von Aufgaben oder Anrechten sein. Eine Person als naturgemäßer Mensch ist in diesem Sinngehalt, der mehr rechtstheoretisch ist, ebenfalls ein juridischer Mensch. Stellvertreterwort für den Begriff Mensch im Bedeutung des Rechtsperson oder Gesetzes ist der Begriff rechtlicher Mensch danach.
- Nach vorherrschender Sprachverwendung werden als juridische Persönlichkeit lediglich Rechtspersonen genannt, die keine Leute sind. ein Ersatzwort ist hierfür sittlicher Mensch.
- Der Begriff rechtlicher Mensch wird gebräuchlich lediglich für solche Rechtspersonen benutzt. Die Rechtspersonen hat die Legislative explizit bekannt.
Was eine landesweite Legislative als Rechtsperson anerkennt, kann unterschiedlich sein. Ob er in etwa einem Geschöpf oder Baumstruktur Rechtsfähigkeit und damit Rechtspersönlichkeit zuspricht, ist Fragestellung des Politikbetriebes. Eine andere Fragestellung ist, ob es eine vorgegebene Rechtsfähigkeit gibt, die die Legislative nicht abstreiten darf. zum Beispiel waren im römischen Gesetz Untertanen keine Rechtspersonen, sondern Dinge.
Was ist der Unterschied zwischen juristischen Personen im engeren Sinn und im Sinne von Art. 19 Absatz 3 GG?
In Deutschland kennt die Struktur des BGB lediglich juridische Menschen im näherem Sinngehalt: Unter dem Titel Juristische Leute regeln die § § 21 ff. BGB die Clubs ( § § 21 – 79 BGB ) – Clubs sind zudem Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Shares, GmbH, Kooperative, Versicherungsverein -, die Vereine ( § § 80 – 88 BGB ) und die Juristischen Menschen des allgemeinen Gesetzes ( § 89 BGB ), die in Gesellschaft, Verein des allgemeinen Gesetzes und Einrichtung des allgemeinen Gesetzes aufgeteilt werden.
Der Rechtsbegriff des gesetzlichen Menschen in Art ist ein sonstiger und ein anderer als der im BGB, da der Grundrechtsschutz nach Art nicht vom Anklang der Bescheinigung als Rechtsperson durch die allgemeine Legislative abnehmen kann. Jede Organisierung ist juristische Persönlichkeit im Bestimmung des Art. Der Organisierung räumt die Rechtsordnung gleichwohl in manchen Bereichen eineRechtsfähigkeit ein. Teilrechtsfähige Organisierungen wie die Organisation zivilen Gesetzes, die geöffnete Handelskompanie oder der Verband, der nicht rechtsfähig ist, fallen darunter danach.
Die geschichtlich relative Fachsprache des BGB und die Dehnungen der Rechtspersönlichkeit von Einrichtungen am Absicht des BGB-Gesetzgebers entlang ( beispielsweise die Rechtsfähigkeit der nicht rechtsfähigen Organisation oder dieRechtsfähigkeit der Außen-GbR ), führen zu einer verwirrlichen Fachsprache der Gesetzgebung: In der nagelneueren Regel des § 14 BGB wird eine Dreiteilung gemacht: echter Mensch, gesetzlicher Mensch und die rechtsfähige Personengesellschaft, konkretisiert in § 14 Absatz 2 BGB als Personengesellschaft, die mit der Voraussetzung eingerichtet ist, Ansprüche zu erhalten und Schulden einzugehen. Die OHG ist nach § 14 Absatz 2 BGB eine Personengesellschaft, die rechtsfähig ist,, nach § 11 Absatz 2 Reihe 1 InsO eine Körperschaft ohne Rechtspersönlichkeit.
Was sind juristische Personen?
Die Leute, die juristisch sind, bilden gemeinsam mit den naturgemäßen Menschen den Überbegriff Menschen. Den Menschen gegenüberstellt das Privatrecht die Anrechte und Dinge. Ihre Handlungsfähigkeit im Alltagstrott selber ausführen kann das naturgemäße Individuum durch Handlungsweise. Nach der aktuell regierenden Organtheorie kann ebenso der gesetzliche Mensch selber agieren und ebenso der gesetzliche Mensch tut dies durch ihre Fachorgane. Tätigkeiten des gesetzlichen Menschen sind deren Aktionen innerhalb ihres Wirkungskreises. Durch die in den Fachorganen beschäftigten Organwalter erlangen juristische Leute ihre Handlungsfähigkeit. Aktionen des rechtlichen Menschen stellen Aktionen der Organwalter direkt ebenfalls dar. Die von Friedrich Carl von Savigny zulässige Vertretertheorie betrachtete im Unterschied dazu juristische Leute als fingierte Rechtssubjekte. Den Rechtssubjekten werde der Wunsch ihrer Repräsentanten bloß infolge eines Fantasiegebildes zugeschrieben.
Es sind drei Niveaus zu differenzieren: Organträger – Gazetten – Organwalter. Ein rechtlicher Mensch ist der Organträger. Speziell Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsleitung oder Aufsichtsrat sein kann das Körperorgan selber. Aufgaben und Anrechte gegenüber dem Organträger übernehmen die hierfür beschäftigten Organwalter. Als Einrichtungen mit Außenwirkung kommen bloß die Vorstandschaft oder die Geschäftsleitung in Betracht, deren Aufgabenstellung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Stellvertretung des gesetzlichen Menschen nach draußen besteht und die nach innen mit der Leitung der Geschäftstätigkeiten beauftragt sind.
Was ist die Urform der juristischen Person?
Das Vereinsleben ist als Urgestalt des rechtlichen Individuums seit dem Altertum erkennbar. Dies ist nachgewiesen für das Jahrhundert, das 1. ist, n. Chr. bei jüdischen Handelskompanien. Wenngleich sie so nicht genannt wurde, hatte zudem im römischen Gesetz die Institution schon Relevanz. Einrichtungen wie Staatswesen, Gemeinden, Verein und Verbindungen, als auch deren Vermögensverbände und Personenverbände, daneben ebenso Clubs unterfielen gedanklich ihm. Wenigstens drei Menschen waren zur Bildung eines Clubs in Rom notwendig. Rechtsfähig waren die Studentenkorporationen und die Studentenkorporationen unterlagen selber den eingegangenen Vertragspflichten. Eigenständig vom Tausch ihrer Teilnehmer existierten sie. Die Studentenkorporation und nicht die Teilnehmerin haftete für Verschulden. Selbständige Inhaber von Verpflichtungen und Anrechten sein konnten ebenfalls Gründungen. Gründungen sind im spätantiken Codex Justinianus, Teil des prominenten Gesetzeswerkes des Corpus iuris civilis als rechtliche Menschen bezeichnet.
Gemeinden fehlte diese Eigenheit. Lieber als Genossenschaften erfasst wurden Bruchteilsgemeinschaften. Als Wirtschaftsforum für Erwerbsgeschäfte und weitere Daseinszwecke benutzt wurde die Societas.
Man löste sich ab Mitte des Jahrhunderts, das 14. ist, vom römischen Körperschaftsrecht. In Umgrenzung zur naturgemäßem Individuum für die Rechtspersönlichkeit des fiktionalen Menschen plädierte Bartolus de Saxoferrato bei Vermögensverbänden und Burschenschaften. Fingierte Figur taucht in Thomas Hobbes ’ Leviathan von 1651 auf. Den Terminus des sittlichen Individuums führte Samuel Pufendorf 1672 ein. Bis heutzutage in Frankreich und Spanien für die rechtliche Persönlichkeit unterhalten verblieben ist diese Benennung.
Eine Organisation kraft gehöriger Verleihungsurkunde war die Studentenkorporation im England des Jahrhunderts, das 17. ist. Selbst schon aus der Zeit um genau 1347. datiert eine erste Bescheinigung dieser Art. Die East India Company gehörten zu den Burschenschaften, die mit gehöriger Verleihungsurkunde entstanden sind, genauso die Bank of England. Auf diese Linie erlangten sie Rechtsfähigkeit. Bis zum Joint Stock Companies Act von 1884 blieb die Schaffung lediglich durch öffentliche Akte existieren. Welchen gründliche Fachgruppen angehörten, zählten in Deutschland zu den Studentenkorporationen die Zünfte, Innungen, Gabeln und Berufsstände. Glaubensgemeinschaften galten auch als rechtliche Menschen, wobei der Codex Iuris Canonici die persona moralis bloß für die schwarze Religionsgemeinschaft und die Apostolische Chaise benutzte, weil beide Rechtspersönlichkeitkraft schon aus gnädigem Gesetz besäßen.
Keine selbständige Willensfähigkeit erkannte das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794 in Studentenkorporationen gegenwärtig. Allein deren Repräsentanten konnten Wunsch ausdrücken. Volkseigener Eingeständnis unterlagen vertragliche Anbindungen. Sie waren als fingierte Menschen bloß mit Vermögensrechten und bestimmten öffentlichen Anrechten ausgerüstet und daher begrenzt rechtsfähig. Gustav Hugo prägte den Terminus des rechtlichen Menschen außerdem erstmals und Gustav Hugo, gebrauchte ihn aber lediglich für das Gremium. Arnold Heise verwendete als rechtssystematischen Überbegriff ihn erstmals in seiner Arbeit Grundriß einer Struktur des frechen Privatrechts. Eine Reihe von Hypothesen zur rechtlichem Individuum folgte.
Durch setzte sich Heises Belehrung rasch und Heises Belehrung liegt der maßgebenden Abbildung von Friedrich Carl von Savigny zugrunde. Nachdem diese sich der Historischen Rechtsschule genähert hatten, schlossen sich Savigny generell die Pandektenwissenschaft und die Österreichische Schule an. Der gesetzliche Mensch bekam durch eine Repräsentation im Zusammenhang der Fiktionstheorie die Gelegenheit einer legalen Tätigkeit. Ein neuartiges Konzept der Gründung, die selbständig ist, bedeutete die neuartige Belehrung von dem rechtswissenschaftlichen Individuum gleichzeitig. Den Charakter der rechtlichen Persönlichkeit sah Puchta einzig über den Rechtsbegriff verbunden. Als eine pur geistige verstand Arndt die rechtswissenschaftliche Fantasie. Von der Ansicht Savignys wich Bernhard Windscheid zusätzlich hinaus ab und Bernhard Windscheid hielt juristische Leute vorüber für deliktsfähig. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts etablierte sich die Ansicht, dass sich Willensbildungen und -äußerungen an den humanistischen Vereinigungen orientierten, was eine Fantasie unnötig machte. Als Lebewesen gesehen werden die Vereinigungen. Darauf förderlich entwickelte Otto von Gierke 1887 eine Genossenschaftstheorie, die davon ausgeht, dass juristische Leute durch die natürlichen Leute im Fachorgan sich nach draußen als Organwalter offenbarten. Als selbständige Dritte stehen die Einrichtungen dem gesetzlichen Menschen nicht gegenüber. Ihre Auftreten und Schurwolle ist stattdessen mit dem des gesetzlichen Menschen gleichartig.
Da sich die Legislative nicht auf den Theorienstreit eingebaut hatte, wurde keine der Vorstellungen in Deutschland rechtlich gesetzt. In den § 31, § 86 und § 89 BGB entschied sich das BGB vom Januar 1900 für die Deliktsfähigkeit des Klubs und das BGB vom Januar 1900 ist damit im Resultat der Organtheorie befolgt. Der rechtliche Mensch fungiert nach einer anderen Auffassung lediglich als Zurechnungsschema. Weil das Gesetz eine Anordnung humanistischer Verhaltensweise ist, müssen alle Ausführungen über Anrechte und Verpflichtungen eines rechtlichen Menschen in eine Verhaltensordnung für Personen transferiert werden: Die Aufgaben und Kompetenzen eines rechtlichen Menschen sind daher den Personen zuzurechnen, die in der Vereinigung veranstaltet sind. Wer welche Aufgaben der Organisation zu erledigen hat und wer verantwortlich ist, strenge gesetzliche Kompetenzen der Organisation auszuüben, bestimmt das Grundgesetz der Organisation.
Das im November 1843 eingeführte ordentliche Aktiengesetz bezeichnete derweil die Aktiengesellschaft allerdings als genehmigungsbedürftige rechtliche Persönlichkeit ( § 8 PrAktG ) und das im November 1843 eingeführte ordentliche Aktiengesetz konzipierte sie aber nicht beharrlich. Die verschiedenen Bestimmungen in der Rheinprovinz und den restlichen Landstrichen vereinheitlichte sich durch generelle Vorschriften über Aktiengesellschaften. Als Verband mehrerer Leute zur Verwirklichung gemeinsamer Heftzwecken auf Dauerhaftigkeit verstand Georg Beseler 1843 den rechtlichen Menschen griffig. Als eine von Naturell aus teilnahmsloser Wesenheit beschreibt eine Monographie aus der Zeit um genau 1854 das rechtliche Individuum. Dem Naturell hat das Staatswesen durch eine Rechtsfiktion die Fertigkeit zu Verpflichtungen und Anrechten verschafft.
Die Vorstellung des Zweckvermögens blieb folgen existieren, während die von Alois von Brinz lebhafte Zweckvermögenstheorie abgelehnt wurde. Gerold Schmidt hat im Jahr 1969 in einer Erfassung, die monographisch ist, die unpräzise, häufig glänzende Wucherung des Worts in zahlreichen Steuergebieten, Wirtschaftsgebieten und Rechtsgebieten abgezeichnet. Das Wort Zweckvermögen werde danach häufig vorgegaukelt, wenn der gesetzliche Besitzer eines Besitzstandes unentdeckt sei oder beabsichtigt verdeckt werden solle. So genannte Zweckvermögen sind Großteil als Treuhandvermögen einzuordnen. Die Treuhandvermögen sind dem Besitz des Treugebers zuzurechnen.
Was sind die wesentlichen Merkmale juristischer Personen?
Juristische Leute besitzen vier grundlegende Charaktermerkmale:
- Bestehen von Einrichtungen: Handlungsfähigkeit erlangen die rechtlichen Menschen erst durch ihre Einrichtungen, die aus einer oder mehreren naturgemäßen Menschen bestehen, die kraft Bestimmung des rechtlichen Menschen für diese handeln und sie durch ihre Handlungsweise direkt veranlassen und / oder haften können.
- Fremdorganschaft: Die rechtliche Persönlichkeit wird durch Fremdorganschaft mittels einer selbständigen Handlungsorganisation im Außenverhältnis repräsentiert. Nicht die Teilhaber übernehmen bei Fremdorganschaft die Repräsentation und Geschäftsleitung, sondern fremde Dritte.
- Fertigkeit selbständiger allgemeiner Interessenverfolgung: Das allgemeine Interessiertsein kann aus der Durchführung eines öffentlichen Zieles oder eines ökonomischen Zieles vorliegen, wofür ihnen die Gesetzesform Rechtsfähigkeit verleiht. Sachziele und / oder Formalziele werden verfolgt zudem ebenfalls.
- Trennungsprinzip bei der Haftpflicht: Es besagt, dass für die Schuldigkeiten einer Kapitalgesellschaft den Kreditoren gegenüber im Normalfall lediglich das Gesellschaftsvermögen haftet, nicht aber ebenfalls das Privatvermögen der Teilhaber, Ausnahme ist die Durchgriffshaftung. Der Teilhaber, der individuell haftend ist, haftet bei Personengesellschaften dagegen immer ebenfalls mit seinem Privatvermögen.
Bei sämtlichen rechtlichen Menschen ähnlich kräftig ausgesprochen sind diese Charaktermerkmale. Ein Gesellschafterwechsel oder Mitgliederwechsel ändert zudem nicht die Gesetzeslage des rechtlichen Menschen. Die Gesetzeslage wird auf unbeschränkte Zeitlang verschlossen.
Welche Rechtspositionen haben nicht-rechtsfähige Vereine?
Durch Eintrag in eines der bei den Amtsgerichten geführten staatlichen Griffregister erwerben juristische Menschen ihre Rechtsfähigkeit häufig. In Art. 19 Absatz 3 GG wird festgelegt, dass die Fundamentalrechte ebenfalls für inländische juristische Leute gelten, soweit sie ihrer Wesenheit nach auf diese verwendbar sind. Die gesetzlichen Menschen des Zivilrechts im eigentlichen Sinngehalt sind juristische Leute hiernach zuerst. Daneben unterliegen dem verfassungsrechtlichen Wort ebenso die Handelskompanien als auch die nicht-rechtsfähigen Klubs, soweit sie nach zivilrechtlichen Bestimmungen Rechtspositionen innehaben oder Parteifähigkeit besitzen. Wenn diese staatliche Aufgabenstellungen wahrnimmt, ist die Grundrechtsfähigkeit einer rechtlichen Persönlichkeit des staatlichen Gesetzes dagegen zu bestreiten. Für juridische Menschen des Zivilrechts gilt Gleiches. Die Menschen werden von der allgemeinen Tatze unterhalten oder kontrolliert.
Allein Bestimmungen für rechtliche Menschen des Zivilrechts enthält das BGB. Wenn sich juridische Menschen des staatlichen Gesetzes durch so genanntes fiskalisches Auftreten privatrechtlich betätigen, wird dies aber ebenfalls eingesetzt. Eine zugehörige Nationalität fehlt der rechtlichen Persönlichkeit, ist so dass der Sitzplatz der Hauptverwaltung maßgeblich. Strafrechtlich ist der gesetzliche Mensch mangels vermisster naturgemäßer Handlungsfähigkeit nicht zuständig, sie kann aber zu einem Bußgeld herangezogen werden, wenn ihre Einrichtungen ein Verbrechen oder einen Verstoß ausgeführt haben ( § 30 OWiG, § 444 StPO, § 401 AO ).
Zum Teil der Verfassung erhebt Art die Art, sind so dass die Glaubensgemeinschaften Organisationen des allgemeinen Gesetzes gemäß Art verblieben.
Keine rechtlichen Menschen sind Gesellschaftssysteme zivilen Gesetzes nach vorherrschender Auffassung. Aber vom Vorstellung der rechtlichen Menschen im Bestimmung des Grundrechts erfasst werden sie und sie können daher Inhaber von Fundamentalrechten sein.
Welche Unterscheidung gibt es zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts?
Ob allgemeines Gesellschaftsrecht oder Gesetz gilt, ist zu differenzieren generell zwischen rechtlichen Menschen des staatlichen Gesetzes und juridischen Menschen des Zivilrechts, jeweils nachdem.
Das Gremium, die Einrichtung des staatlichen Gesetzes oder die Gründung, die öffentlich-rechtlich ist, sind juristische Menschen des staatlichen Gesetzes. Die Gründung, die öffentlich-rechtlich ist, verdanken ihre Herausbildung einem Hoheitsakt, speziell einer Gesetzmäßigkeit. Durch privatautonomen Gesellschaftsvertrag und dessen Eintrag in ein allgemeines Griffregister entstehen die rechtlichen Menschen des Zivilrechts.
Quasi-juristische Leute bringen zum Ausdrucksweise, dass es ebenfalls Rechtsformen gibt, denen bloß eine Teilrechtsfähigkeit zukommt, die aber im Rechtsverkehr wie rechtliche Menschen agieren dürfen. So bestimmt § 124 Absatz 1 HGB, dass die geöffnete Handelskompanie unter ihrem Unternehmen Anrechte erzielen und Schuldigkeiten eingehen, Besitz und andere materielle Nutzungsrechte an Anwesen erwerben, vor Gerichtshof beklagen und gefordert werden kann. Gemäß § 161 Absatz 2 HGB gilt dies ebenfalls für die Kommanditgesellschaft. Die OHG und die KG – werden – deshalb zu den Individuen, die quasi-juristisch sind, ausgerechnet, bei denen ebenso das Trennungsprinzip nicht realisiert ist. Weil ihre Rechtsfähigkeit auf die Empfindung der ihnen übertragenen staatlichen Aufgabenstellungen begrenzt ist, sind zudem alle rechtlichen Menschen des staatlichen Gesetzes bloß teilrechtsfähig.
Einzelheiten
Rechtspersonen in natürliche Leute und in rechtliche Menschen werden im Zusammenhang der Unterteilung der Rechtssubjekte unterschieden. In rechtliche Menschen des persönlichen Gesetzes und rechtliche Menschen des allgemeinen Gesetzes unterteilen sie sich hingegen.
Welche Formen von juristischen Personen gibt es im Privatrecht?
Zwischen der Organisation, die mitgliedschaftlich organisiert ist, und der Anlage, die aus einer zweckgebunden ist, bestehenden Einrichtung, zum Beispiel einer Kapitalgesellschaft oder Gründung unterscheidet das Zivilrecht bei rechtlichen Menschen. Der angemeldete Verband ist Urform des Vereins des persönlichen Gesetzes. Das Wort Kapitalgesellschaft wurde speziell im Hinsicht auf das Handelsrecht außerdem gestaltet. Durch Eintrag in ein Griffregister, das bei einem Gerichtshof geführt ist, erlangen juristische Menschen ihre Rechtsfähigkeit.
Juristische Menschen des Zivilrechts sind:
- Gesellschaften der persönlichen Rechtsordnung
- Verein
- Aktiengesellschaft
- Kommanditgesellschaft auf Anteilsscheinen
- Unternehmens mit begrenzter Haftpflicht einschl. der Unternehmergesellschaft
- angemeldete Kooperative
- Europäische Gesellschaft
- Gründung zivilen Gesetzes.
Als rechtliche Menschen gelten einige Erscheinungsformen der Personengesellschaften nicht. Die Kommanditgesellschaft, die Offene Handelskompanie und die Bevölkerung zivilen Gesetzes gehören dazu.
Was sind juristische Personen des öffentlichen Rechts?
Rechtssubjekte sind juristische Menschen des staatlichen Gesetzes. Die Rechtssubjekte besitzen auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Bereich Rechtsfähigkeit kraft Gesetzmäßigkeit. Aufgrund öffentlich-rechtlicher Hoheitsakte oder öffentlich-rechtlicher Bescheinigung bestehen sie. Ihnen einheitlich ist das Anrecht der Eigenverantwortlichkeit, sie unterstehen behördlicher Beaufsichtigung und können in dem Normalfall sachliches Gesetz im Umfeld ihrer Kompetenz legen.
Allgemein wird unterschieden zwischen:
- Gremien des staatlichen Gesetzes,
- Einrichtungen des staatlichen Gesetzes und
- Gründungen staatlichen Gesetzes.
Subspezies der Organisationen, bei denen Zwangsmitgliedschaft eine weitverbreitete Voraussetzung ihrer Schaffung darstellt, sind
- Gebietskörperschaften,
- Verbandskörperschaften
- Personal- und Realkörperschaften, und – mehrheitlich – Hochschulen.
In gliedern sich die Einrichtungen.
- bundesunmittelbare Organisationen,
- landesunmittelbare Organisationen,
- städtische Institutionen.
Zum Beispiel gehören zu den Gründungen des staatlichen Anrechts die.
- Deutsche Bundesstiftung Umwelt,
- die Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
aber ebenfalls
- Stiftungsuniversitäten wie die Universität Göttingen oder die Universität zu Lübeck. Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist nicht rechtsfähig zum Beispiel.
Bundesgesetzlich ( § 12 Absatz 1 InsO ) sind der Staatenbund und die Staaten nicht insolvenzverfahrensfähig. Gleiches gilt für jene rechtlichen Menschen des staatlichen Gesetzes eines Staats, wenn sie der Beaufsichtigung eines Staats unterstehen und Landesrecht dies bestimmt ( § 12 Absatz 2 InsO ). Für alle Gemeinden trifft dies zum Beispiel zu.
Aufgrund der nach Art fortgeltenden Regelungen der Art öffentlich-rechtliche Glaubensgemeinschaften wurden einigen Glaubensgemeinschaften gewürdigt. Das Recht auf ein unabhängiges Arbeitsrecht der Gotteshäuser leitet sich hieraus ebenfalls ab.
Wie unterscheidet sich die Definition juristischer Personen in verschiedenen Rechtssystemen?
Während sich das BGB im Kernstück aus dem Theorienstreit heraushielt, bekennt sich das Schweizer Zivilgesetzbuch offensichtlich zur Organtheorie: Die gesetzlichen Menschen sind einsatzfähig, deren Einrichtungen sind gerufen, dem Wunsch des gesetzlichen Menschen Ausdrucksweise zu bieten. Aktiengesellschaft, GmbH, Kooperative, Vereinigung, Investmentfonds des staatlichen Gesetzes, Gründungen als auch Sammelvermögen und Erbschaft gehören außerdem in Österreich zu den juridischen Menschen. Dem Gesetz, das deutsch ist, entsprechen die Bestimmungen in beiden Nationalstaaten überwiegend.
Naturgemäße Menschen und rechtliche Menschen, und nämlich des Zivilrechts und staatlichen Gesetzes kennen die Niederlande. Versicherungsverein, Kooperative, Club auf Wechselseitigkeit, Gründung, GmbH und Aktiengesellschaft gehören zu den privatrechtlichen. Der Generalversammlung, Direktorium und Aufsichtsrat sind Einrichtungen. Das Burgerlijk Wetboek ist Rechtsquelle.
Der Code civil unterscheidet in Frankreich zwischen dem naturgemäßen Menschen und der rechtlichen Persönlichkeit. Die Persönlichkeit besitzt eine zugehörige Rechtspersönlichkeit. Sie unterliegt dem Grundsatz des Spezialgebietes, wonach sich die Kompetenzen der juristischen Leute auf die Tätigkeiten, die zur Ausführung ihres Objektes, wie in ihren Satzungen festgelegt, und der sie begleitenden Aktionen nach den für sie geltenden Bestimmungen hilfreich sind, beschränken. Firmen dürfen damit bloß Geschäftstätigkeiten unterhalten. Die Geschäftstätigkeiten sieht ihre Verfassung vor. Lediglich befugt, im Untergestell der Amtsbefugnisse, die ihm übertragen sind, zu wirken ist ihr juristischer, gerichtlicher oder notarieller Repräsentant. Es gibt außerdem neben den privatrechtlichen öffentlich-rechtliche und gemischt-rechtliche rechtliche Menschen.
Der rechtliche Mensch wird im Common Law von dem naturgemäßen Menschen unterschieden. Speziell Partnerschaftsgesellschaften, Verbände, Firmen oder zudem Nationalstaaten und deren Untergliederungen erfasst die Subspezies der Rechtsträger.
Wie behandelt das Bundesverfassungsgericht ausländische juristische Personen?
Ausländische juristische Leute, die ihren Standort in der Europäischen Union haben, sind nach der jüngeren Gerichtsbarkeit des Verfassungshüters genauso zu bearbeiten wie nationale Grundrechtsträger im Inhalt von Art. 19 Absatz 3 GG, wenn ihre Arbeit einen ausreichenden Inlandsbezug aufweist.
Das wird gewöhnlich die Sache sein, wenn die juridische Persönlichkeit in Deutschland aktiv wird und da vor den Fachgerichten beschweren und gefordert werden kann. Die Bestimmung in Art verdrängen die Verbannung, die europarechtlich ist, der Ausländerdiskriminierung und die Grundfreiheiten in jener Falle nicht. Den Grad des Grundrechtsschutzes auf sonstige Rechtssubjekte des westlichen Inlandsmarktes veranlassen sie aber. In diesen Fallen bislang lediglich in der Literatur unterstützt worden war der Grundrechtsschutz.
Warum müssen juristische Personen als feminin behandelt werden?
Die Duden-Grammatik von 2016 schreibt im Abschnitt Belebtheit: Das Merkmal ‚belebt‘ kann aber ebenfalls Abstrakta zukommen, etwa Organisationen. Das naturgemäße Geschlechtsteil hängt mit Belebtheit zusammen und mit diesem hingegen das Geschlechtsteil, das grammatisch ist,, das Genre.
Grammatisch weiblich sind viele Unternehmen, Administrationen und Einrichtungen wie die Stadtverwaltung, die Aktiengesellschaft oder die GmbH. Aus Ursachen der grammatischen Eintracht ergibt sich für Artikel, Pronomina und Referenzwörtern bei solchen rechtmäßigen Menschen die weibliche Erscheinungsform: eine Aktiengesellschaft als Debitor, eine GmbH als Chefin.
In Bayern gelten nach seit 2002 für behördliche Instanzen die Maßgaben der Organisationsrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums, die in Teil 2.5.4 Sprachliche Gleichstellung den grammatischen Einklang von Personenbezeichnungen ebenfalls im Falle von gesetzlichen Menschen verlangt, Zitierung: zum Beispiel die Kommune als Antragstellerin. Im Mai 2021 empfiehlt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in der 3. Ausgabe seiner Broschur nett, richtig und explizit – Bürgernahe Einzelsprache in der Administration:
Jenem Empfehlungsschreiben entgegen steht im amtlichem Manual der Rechtsförmlichkeit des deutschen Bundesjustizministeriums in seiner maßgebenden Variante von 2008 in Beziehung auf juristische Leute ( § 110 ):
In ihrem Leitbild Geschlechtergerechte Einzelsprache mit Empfehlungsschreiben und bindenden Vorschriften für das Feststellen, das geschlechtergerecht ist, der offiziellen Schriften des Staatenbundes verlangt die Schweizerische Bundeskanzlei 2009 die Erscheinungsform, die grammatisch übereinstimmend ist, in Verhältnis auf juristische Leute. Doppelnennung wird abgewiesen, um nicht den Schein naturgemäßer Individuen zu hervorrufen:
In vielen Hochschul-Leitfäden wird der grammatische Einklang zudem für juridische Menschen anbefohlen: die Hochschule als Dienstgeber. Zudem in Leitbildern von Städten findet sich der Ratschlag der grammatischen Übereinstimmung: die Stadtverwaltung als Dienstgeberin.