Was ist ein Gewinnabführungsvertrag im deutschen Gesellschafts- und Steuerrecht?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Eine germanische Kommanditgesellschaft oder Aktiengesellschaft auf Anteilscheinen verpflichtet sich mit einem Gewinnabführungsvertrag gegenüber einer in- oder fremdländischen Firma in allgemeiner Rechtsform, den Ertrag an letztere Gesellschaft abzuführen. Ein Unternehmensvertrag ist der Gewinnabführungsvertrag. Der Unternehmensvertrag hat die Bezahlung des Erlöses oder die Entschädigung des Verlustgeschäftes des Unternehmens, das einen ist, an oder durch das andere Unternehmen zum Inhalt.

Welche Regelungen gibt es für Gewinnabführungsverträge in Bezug auf GmbHs?

Neben dem Beherrschungsvertrag in Deutschland in § 291 AktG festgelegt ist der Gewinnabführungsvertrag. Diese Regelungen sind auf andere Kapitalgesellschaften wie die GmbH nicht direkt verwendbar, da das AktG lediglich für die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Anteilscheinen gilt. Keine Bestimmung über Unternehmensverträge findet sich im GmbH-Gesetz. Durch die Gerichtsbarkeit weggeschlossen worden ist jenes Schlupfloch. In seinem Urteilsspruch vom 24. Oktober 1988 umfassend dazu Haltung aufgenommen und bei der GmbH als angewiesene Firma kurze Formvorschriften für die Wirkungskraft eines Gewinnabführungsvertrages festgelegt hat der BGH. Die GmbH muss dabei im Unternehmensvertrag die Anwendbarkeit der Bestimmungen, die aktienrechtlich sind, explizit vorhaben.

Zu den Grundlagenverträgen, die so genannt sind, des § 83 AktG gehört der Gewinnabführungsvertrag, bei denen nach § 83 Absatz 1 Reihe 2 AktG die Vertretungsmacht und Geschäftsführungsmacht des Aufsichtsrats begrenzt ist. Nachdem die Mitgliederversammlung mit wenigstens 75 % Stimmenmehr günstig verabschiedet hat, fällt in die Zuständigkeit der Vorstandschaft bloß der Ausgang des Kontrakts und seine zukünftige Eintragung zur Eintrag ins Handelsregister ( § 293 AktG ). Ob und mit welchem Stoff der Kontrakt effektiv werden soll, muss sie bindend beschließen. Sowohl bei der Aktiengesellschaft / Kommanditgesellschaft auf Shares sowie bei der GmbH bedarf der Kontrakt der Schriftlichkeit ( § 293 Absatz 3 Reihe 1 AktG ). Nicht besteht eine Beurkundungspflicht. ( § 294 Absatz 2 §, AktG 54 Absatz 3 GmbHG ) wird er zuerst durch Eintrag ins Handelsregister rechtsgültig. Darauf die Allgemeinheit über bestehende Anbindungen der Gesellschaftsstruktur zu informieren zielt der Eintragungszwang ab. Zu achten sind die Prüfungspflichten und Berichtspflichten nach § 293 a-g AktG.

Was ist der Mindestinhalt eines Gewinnabführungsvertrags?

Besteht ein Gewinnabführungsvertrag, so trifft die Firma, an das der Erlös abgegangen wird, nach § 302 Absatz 1 AktG ebenso die Pflicht zur Verlustübernahme. Somit die Verpflichtung des abfallenden Verbandes zur Bezahlung des gesamten Ertrags und die Verpflichtung der regierenden Körperschaft zum Verlustausgleich ( § 302 Absatz 1 und 3 AktG ) ergibt sich der Mindestinhalt eines solchen Kontrakts aus § 291 Absatz 1 Reihe 1 und § 304 Absatz 3 Reihe 1 AktG. Sie muss während der ganzen Vertragsdauer jeden entstehenden Jahresfehlbetrag der zur Gewinnabführung verpflichteten Firma begleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgewogen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Summen abgeleitet werden, die während der Vertragsdauer in sie angestellt worden sind. Diese Unternehmensverträge werden wegen der Verlustübernahmeverpflichtung, die zwangsläufig mit Gewinnabführungsverträgen verbunden sind, oft unparteiisch als Ergebnisabführungsverträge genannt.

Was ist ein Teilgewinnabführungsvertrag?

Dies gilt auch als Gewinnabführungsvertrag ( § 291 Absatz 1 Aussage 2 AktG ), wenn eine Firma für Abrechnung einer anderen Firma geleitet wird. Ein Teilgewinnabführungsvertrag liegt vor, wenn vorgesehen wird, dass lediglich ein Bestandteil des Ertrags oder der Erlös individueller Unternehmen der Firma an eine andere Firma abzuführen ist ( § 292 Absatz 1 Nr. 2 AktG ). Ein Teilgewinnabführungsvertrag besteht, die speziellen Bestimmungen über die Pflicht zur Verlustübernahme und zum Protektion der Kreditoren nach sind anzuwenden. Die Verlustübernahme in dem dem Bestandteil der Gewinnabführung angemessenen Ausmaß hat wegen der Gewinnabführung, die lediglich zum Teil erfolgt sind, dabei aber zu geschehen. Die Größe der Einstandspflicht berechnet sich genauso nach dem Prozentanteil des Profits. Der Profit wurde abgebracht. Ein Unternehmensvertrag in Gestalt einer Gewinngemeinschaft ist außerdem ebenfalls machbar ( § 292 Absatz 1 Nr. 1 AktG ). Eine Firma kann sich danach zusagen, seinen Ertrag oder den Ertrag einzelner seiner Unternehmen vollständig oder teilweise mit dem Ertrag anderer Firmen oder individueller Unternehmen anderer Firmen zur Verteilung eines gemeinsamen Profits zusammenzulegen.

Was sind die sechs Unternehmensverträge im Aktienrecht?

Das Aktienrecht kennt zusammen sechs Unternehmensverträge. Wird wenigstens einer dieser Kontrakte zwischen zwei Firmen festgelegt, geht die Gesetzmäßigkeit nach § 18 Absatz 1 Reihe 2 AktG unwiderleglich von einem Konzernunternehmen zwischen diesen beiden Unternehmen aus, weil sie als unter vereinter Regie zusammengefasst anzusehen sind. Weil Unternehmensverträge wie der Beherrschungsvertrag die Konzernbildung ausgelöst haben, handelt es sich um einen Vertragskonzern, der so genannt ist. Da Unternehmensverträge oft in Zusammenhang mit einer überwiegenden Teilhabe stehen, liegt in dem Normalfall aber ebenfalls ein so genanntes tatsächliches Konzernunternehmen zugrunde. Da die Vereinbarung keine Leitungsmacht einräumt, begründet ein Gewinnabführungsvertrag selbst kein reales Unternehmen. Besteht zeitgleich eine vereinte Führung, danach liegt beim Gewinnabführungsvertrag sowohl ein tatsächlicher Vertragskonzern sowie ein Vertragskonzern vor.

Wie wird der abzuführende Gewinn im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrags begrenzt?

Die nach dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Interessengruppen zu übertragende Größenordnung ist entweder der Bilanzgewinn oder der Bilanzverlust, wie er sich nach § 268 HGB herausbilden würde, wenn kein Gewinnabführungsvertrag bestünde. Fiktional ist der Ertrag deshalb, weil durch den Gewinnabführungsvertrag in der finalen Jahresbilanz des abfallenden Unternehmens ein Nutzen geradlinig nicht mehr verwiesen wird. stattdessen erscheint der abzuführende Betrag da als Verpflichtung gegenüber komplexen Firmen auf der Passivum der Summe, nachdem er in der GuV als Ausgabe nach § 277 Absatz 3 Reihe 2 HGB gebucht worden ist. Die Gewinnabführung im Jahresüberschuss ist zudem nach dem Rückschluss aus § 301 AktG eingeschlossen und die Gewinnabführung im Jahresüberschuss stellt daher keine Nutzung des Jahresüberschusses i. S. d. § 268 Absatz 1 Reihe 2 HGB dar. Ergänzend beschränkt durch die legalen Rückstellungen nach § 300 AktG und ausschüttungsgesperrten Mengen nach § 268 Absatz 8 HGB wird der Erlös, der abzuführend ist.

Sodass lediglich der am Bilanzstichtag nachweisliche -verlust oder Bilanzgewinn abzuführen oder auszugleichen ist, entstehen -verlust und Bilanzgewinn lediglich am Bilanzstichtag. Von der Ausgleichspflicht eines Ergebnisabführungsvertrags dagegen nicht erfasst werden unterjährige Niederlagen oder Erträge. ( § 277 Absatz 3 Reihe 2 HGB ) ist der Bilanzgewinn, der abzuführend ist, in der Verlustrechnung und Gewinnrechnung als Ausgabe einzutragen und der Bilanzgewinn, der abzuführend ist, erscheint auf der Passivum der Summe als Schuldigkeiten gegenüber zusammenhängenden Firmen ( § 266 Absatz 3 Nr. C 6 HGB ). Der durch die führende Firma auszugleichende Schaden ist der fiktionale Jahresfehlbetrag, wie er nach § 275 Absatz 2 und 3 HGB auszuweisen wäre, aber aufgrund der Verlustübernahmeverpflichtung der vorherrschenden Firma sich in Wirklichkeit nicht entstehen kann ( § 277 Absatz 3 HGB ). Jeder Fehlbetrag, unwichtig wie er eingetreten ist, muss aufgrund der Strukturhaftung ausgewogen werden.

Was sind die Voraussetzungen für einen Ergebnisabführungsvertrag als Organschaftsvertrag?

Ein Ergebnisabführungsvertrag erhält seine Relevanz zunächst als Organschaftsvertrag. Ein Kontrakt, der pur steuerrechtlich ist, ist er und er regelt die Zurechnung, die steuerlich ist, der Einkommensquelle des angewiesenen Gesellschaftssystems als Einkommensquelle der regierenden Firma. Neben dem Ergebnisabführungsvertrag sind Grundvoraussetzungen hierfür.

  • die geschäftliche Integration der Organgesellschaft in den Organträger
  • ( § 14 Absatz 1 Aussage 1 Nr. 2 KStG ) ist Organträger im Binnenland steuerpflichtig.
  • Ausführung eines wenigstens mit 5 Jahren Ablaufzeit abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages ( § 14 Absatz 1 Aussage 1 Nr. 3 KStG )

Was sind die Regelungen für die Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrags?

Lediglich zum Schluss des Wirtschaftsjahres oder der kontraktlich festen Abrechnungsperiode kann ein Gewinnabführungsvertrag abgeschafft werden. Aus wesentlichem Anlass ohne Erfüllung einer Kündigungsfrist aufgekündigt werden kann er aber. Wenn der andere Vertragsteil sicher nicht in dem Zustand sein wird seine Pflichten, die auf Grundlage des Kontrakts bestehend sind, auszufüllen, liegt ein wesentlicher Beweggrund speziell vor ( § 297 AktG ).

Nachträglich für das Jahr ihrer Handelsregistereintragung, die rechtswirksam ist, stillgelegt, nicht aber nachträglich abgeschafft dürfen Gewinnabführungsverträge allerdings werden ( § 296 Absatz 1 Reihe 2 AktG ). Dass die Forderungen der Kreditoren aufgrund der Vereinbarung aus § 303 AktG gegen das Mutterunternehmen nachträglich abgeschafft werden, soll diese Bestimmung, die letztgenannt ist, verhüten. Der Termin der Termination muss sich u. a. außerdem aus dem Eintrag des Endes eines Kontrakts ins Handelsregister deutlich hervorgehen ( § 298 AktG ).

Eine Einstandspflicht für die Verschulden der Firma, die zur Gewinnabführung verpflichtet ist, besteht aus Untergründen des Gläubigerschutzes zudem gegenwärtig nach Vollendung des Gewinnabführungsvertrags ( § 303 Absatz 1 AktG ). So hat die regierende Firma den Kreditoren des abfallenden Unternehmens, deren Erfordernisse gerechtfertigt worden sind, bevor die Einzeichnung der Erledigung der Vereinbarung in das Handelsregister als erkennbar erstellt gilt, Sicherung zu tun oder ( § 303 Absatz 3 AktG ) abzugeben, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntgabe des Eintrags zu diesem Sinn bei ihm melden.

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