Was ist Festbewertung im Rechnungswesen?

Zuletzt aktualisiert: 17.03.2023

Bilanzrecht (Deutschland),Steuer- und Abgabenrecht (Deutschland)

Unter Festbewertung versteht man im Rechnungsführung eine erlaubte Einschätzung des Sachanlagevermögens und der Grundstoffe, Bindemittel und Betriebsstoffe, wenn deren Istbestand in seinem Umfang, seiner Wertigkeit und seiner Zusammenstellung lediglich schmalen Fluktuationen unterliegt und deren Gesamtwert für die Firma von nachfolgender Wichtigkeit ist.

Was ist die Festbewertung im deutschen Bilanzrecht?

( § § 240 Absatz 1 und § 252 Absatz 1 Aussage 3 HGB ) bedeutet diese Legaldefinition des § 240 Absatz 3 HGB eine Verschiedenheit vom ansonsten geltendem Prinzip der Einzelbewertung. Der Absatz sieht die Beurteilung jedes individuellen Vermögenswertes vor. Würde jenes Prinzip immer anzuwenden sein, so ergäbe sich bei einer Reihe von Hauptgegenständen speziell bei der Erfassung ein übermäßig vornehmer Kraftaufwand. Die Herangehensweise einer kontinuierlichen Wertigkeit aufgrund ähnlich konstanter Beträge und ähnlich konstanter Abgabepreise bei festen Vermögenswerten ist eine Festbewertung danach. ( § 256 S. 2 HGB ) ist die Beurteilung mit einer Konstante sowohl beim Bestandsverzeichnis sowie beim Jahresabschluss machbar.

Was ist das Bewertungsvereinfachungsverfahren?

Die Legislative hat deshalb so genannte Bewertungsvereinfachungsverfahren gestattet. Die Bewertungsvereinfachungsverfahren kommen bei Objekten in hochstehender Menge zum Verwendung. Individuell gerechnet, vermessen oder gependelt und danach mit der Wertigkeit, die ihnen nach generellen Prinzipien zuzuordnend ist, gewertet werden die Objekte, die für eine Festbewertung vorgesehen sind. Die Konstante ist der Betrag, der sich ergebend ist.

Für alle Zeitlang gilt die Festbewertung hingegen nicht. Eine Erfassung hat an jedem dritten Bilanzstichtag zu geschehen. Ergibt sich aus dieser Erfassung eine Differenz vom bislang bilanzierter Konstante, so ist bei einem momentan gehobeneren Anteil von mehr als 10 % eine Weiterführung der Konstante auf den gehobeneren Anteil als neuwertiger Konstante vorzunehmen. Sinkt die Wertigkeit, so ist beim Umlaufvermögen aufgrund des strikten Niederstwertprinzips eine Adaptierung vorzunehmen, beim Anlagevermögen lediglich bei wahrscheinlich fortlaufender Minderung. Wenn der Gesamtwert der in die Festbewertung einbezogenen Aktiva im Schnitt der letzten 5 Bilanzstichtage 10 % der Bilanzsumme nicht übertroffen hat, liegt Nachrangigkeit vor. Zudem steuerlich in Teil R 5.4 Absatz 3 und 4, H 6.8 Einkommensteuer-Richtlinien zugelassen ist die Festbewertung.

Zugelassen, wenn ist eine Festbewertung.

  • der Sollbestand der Aktiva in seinem Umfang, seiner Wertigkeit und seiner Komposition lediglich schwächeren Wechseln unterliegt und
  • der Gesamtwert für die Firma von zweitrangiger Wichtigkeit ist und
  • die Materialien, Bindemittel und Betriebsstoffe periodisch substituiert werden.

Für die Festbewertung existieren keine steuerlichen Bestimmungen, was zur Konsequenz hat, dass die Wertansätze der Jahresbilanz über das Maßgeblichkeitsprinzip ebenfalls für die Steuerbilanz gelten.

Keine Wertkorrekturen sind steuerlich bei temporären Minderungen erreichbar. Eine Wahlberechtigung zur Teilwertabschreibung besteht im Falle von fortlaufenden Minderungen gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 2, S. 2 EStG.

Was sind typische Festbewertungsgegenstände in verschiedenen Branchen?

  • Hotel- und Gaststättenbereich: Essbesteck, Essgeschirr und Unterwäsche
  • Maler- oder Dachdeckerbetriebe: Gerüstteile
  • Bauunternehmen: Schalungsteile
  • Brauereigewerbe: Luschen und Kisten
  • Kleingeräte verschiedenartiger Gattung
  • Formungen, Spulen, Modellfälle
  • Werkzeugbestände des Anlagevermögens

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