Was ist der Fair Value und wie wird er im Rechnungswesen verwendet?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Ein Wertkonzept zur Einschätzung von Vermögensgegenständen oder Verschulden im altenglischer Rechnungsführung ist der Fair Value.

Der Fair Value ist nach IFRS 13.9 der Abgabepreis. Der Abgabepreis würde in einem regelmäßigen Abschluss zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für die Veräußerung eines Vermögensgegenstands besetzt beziehungsweise für die Übermittlung eines Verschuldens bezahlt.

Der Value in use ist im Unterschied zum fair value ein objektiver Bewertungsansatz. Der Bewertungsansatz spiegelt den einzelnen Vorteil des Vermögenswertes für die Firma wider.

Der Preis, der beizulegend ist, findet seit dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2009 ebenfalls in der germanischen handelsrechtlichen Rechnungslegung Verwendung.

Was regelt der IFRS 13 Standard?

Eine selbstständige Norm zur Feststellung des Fair Value existiert in den IFRS mit der Norm IFRS 13. Sachliche Regeln zur Verwendung des Fair-Value-Konzepts bei der Beurteilung von Bilanzpositionen enthält eine Reihe sonstiger Normen.

Was ist der Fair Value und worin unterscheidet er sich vom Nutzungswert?

Ein sächlicher Preis beziehungsweise Wert ist der Fair Value. der Fair Value ist bei dessen Untersuchung von charakteristischen Umständen der Firma zu unterlassen und auf generelle Marktbedingungen abzustellen. Der Fair Value unterscheidet sich hierin vom Nutzungswert.

Bei der Wertermittlung wird von kompetenten und grundlegend vertragswilligen Interessengruppen ausgefallen, die somit die wesentlichen preisbildenden Kenngrößen kennen und korrekt einzuschätzen in der Situation sind und die beide an einer Preisfindung engagiert sind. Voneinander selbstständig sein müssen die Interessengruppen außerdem. Wenn es sich um Ausverkäufe, Zwangsversteigerungen oder Selbsthilfeverkäufe im Zusammenhang einer Liquidierung handelt, wird der Gesichtspunkt der Independenz der Interessengruppen speziell danach bedeutsam.

Drei-Stufen-Hierarchie der Wertermittlung

Wie lautet die dreistufige Bewertungshierarchie zur Bestimmung des Fair Value nach IFRS 13?

Zur Festlegung des Fair Value existiert nach IFRS 13.72 eine dreistufige Bewertungshierarchie:

  1. In aktivischen Marktplätzen, für die Firma am Bemessungsstichtag erreichbaren Absatzmärkten für gleichartige Vermögensgegenstände oder Verschulden notierte nicht berichtigte Abgabepreise sind Inputfaktoren des Stadiums 1. Wird auf dieser ersten Hierarchieebene von Gleichgewichtspreisen geredet.
  2. Andere Marktpreisnotierungen als die auf Niveau 1 genannten Marktpreisnotierungen sind Inputfaktoren auf Niveau 2. Die Marktpreisnotierungen sind für den Vermögensgegenstand oder das Verschulden entweder direkt oder indirekt zu bemerken. Wird auf dieser zweiten Hierarchieebene von Referenzwerten geredet.
  3. Inputfaktoren sind Inputfaktoren auf Ebene 3. Die Inputfaktoren sind für den Vermögensgegenstand oder das Verschulden nicht bemerkbar. Wird auf dieser dritten Hierarchieebene von Taxwerten geredet.

Eine Bevorzugung des Standardsetters drückt diese Rangordnung aus. Wenn machbar sind zur Festlegung des Fair Value Gleichgewichtspreise zu benutzen. Sind diese nicht verfügbar, weil der zu bewertende Vermögensgegenstand nicht auf einem aktivischen Marktplatz im Verständnis des IASB verkauft wird, ist auf Referenzwerte auszuweichen. Sind ebenfalls Referenzwerte nicht anwesend, ist im letzten Tritt zu überprüfen, ob eine Wertermittlung mittels Taxwerten eventuell ist.

Statt des Fair Value eine Beurteilung, die kostenbasiert ist, ist vorzunehmen, wenn ebenso mit Bewertungsmodellen keine zuverlässige Wertung machbar ist.

Was ist ein aktiver Markt und warum ist er relevant für die Bestimmung des Fair Values?

Der Abgabepreis ist ein Gleichgewichtspreis. Der Abgabepreis wird für ähnliche Vermögensgegenstände wie den Vermögensgegenstand, der zu bewertend ist, auf einem aktivischen Absatzmarkt am Bilanzstichtag bezahlt. Gleichartig bedeutet hiermit, dass alle preisbildenden Kenngrößen ähnlich sind, so dass keine Modifikationen des beobachteten Abgabepreises gemacht werden müssen. Ein aktivischer Absatzmarkt zeichnet sich demnach dadurch aus, dass heterogene Vermögensgegenstände zu publik geöffneten Abgabepreisen angeboten werden und in der Regelmäßigkeit stets vertragswillige Ankäufer und Händler vorzufinden sind. Lediglich recht wenige Absatzmärkte wie Rohstoffbörsen und Aktienbörsen erfüllen in der Praktik die Leistungsanforderungen des Standardsetters an einen aktivischen Absatzmarkt. Keine Gleichgewichtspreise existieren für die ganz und gar meisten Vermögensgegenstände daher ständig, muss so dass auf Taxwerte oder Referenzwerte entwichen werden.

What are the limitations of using past or contemporaneous prices for determining fair value?

Wenn eine Wertermittlung anhand von Gleichgewichtspreisen nicht machbar ist, ist entweder auf vormalige Abgabepreise vergleichbarer Vermögensgegenstände oder synchrone Abgabepreise für Vermögensgegenstände anderer Wertigkeit zurückzugreifen. Aufschläge auf oder Abzüge vom beobachteter Wertigkeit müssen gemacht werden, da daher keine völlige Einheitlichkeit hinsichtlich aller Kenngrößen, die preisbildend sind, bestanden ist. Der Umfang der Sachlichkeit und Zuverlässigkeit der Wertermittlung sinkt und konsequent beinhaltet die Wertermittlung mittels Referenzwerten daher.

Wie wird der Fair Value anhand von Bewertungsmodellen geschätzt?

Die Berechnung auf der Basis von Bewertungsmodellen ist das dritte Vorgehen zur Feststellung des Fair Value. Wird in aller Usus hierfür auf zahlungsflussbasierte Verfahrensweisen zurückgegriffen. Wobei nach möglichkeit sachliche, am Marktplatz beobachtbare Wertigkeiten zu benutzen sind, kann so der Fair Value eines Anwesens, das bewirtschaftet ist, auf der Basis der Pachteinnahmen oder Mieten, die diskontiert sind, festgelegt werden.

Wie behandeln die IFRS Buchgewinne oder -verluste bei der Bewertung auf Fair Value?

-verluste oder Buchgewinne entstehen bei der Wertverminderung oder Beilegung vom Buchwert auf einen Fair Value. Die IFRS kennen bei der Bearbeitung solcher Bewertungserfolge zwei Methodiken. Wertverminderungen werden bei der Neubewertungsmethode augenblicklich erfolgswirksam in der Verlustrechnung und Gewinnrechnung erfasst. Dagegen zuerst erfolgsneutral in einer Neubewertungsrücklage verzeichnet werden Beilegungen. Lediglich bei Ausbuchung des Vermögensgegenstands zur GuV dahin abgebrochen wird diese. Zum Beispiel bei der Beurteilung von Sachanlagen und abstrakten Vermögensgegenständen kann die Neubewertungsmethode zur Einsatz gelangen.

Wertverminderungen und Attribuierungen werden bei der Fair-Value-Methode, außerdem als Full-Fair-Value-Accounting genannt immer augenblicklich erfolgswirksam erfasst. Ebenfalls von einer Fair-Value-Bewertung, die gleichwertig erfolgswirksam ist, geredet wird.

Was ist der Anwendungsbereich des Fair-Value-Konzepts in den IFRS?

Da ihm in Relation zu Herstellungskosten oder Anschaffungskosten eine insbesondere enorme Entscheidungsnützlichkeit zuerkannt wird, ist der Fair Value das vom IASB prinzipiell präferierte Wertkonzept. Innerhalb der IFRS im Zeitablauf immerdar mehr ausgedehnt worden ist das Anwendungsgebiet des Fair-Value-Konzepts. Derzeitig kommt die Fair-Value-Bilanzierung speziell bei nachfolgenden Stellungen zur Einsatz:

  • Sachanlagen im Situation einer Wahlberechtigung bei der Folgebewertung
  • abstrakte Vermögensgegenstände im Umgebung einer Wahlberechtigung bei der Folgebewertung
  • ebne Finanzinstrumente im Umfeld der Zugangsbewertung und Folgebewertung
  • Anlageimmobilien im Einfassung einer Wahlberechtigung bei der Folgebwertung
  • organische Vermögensgegenstände, unabdingbare Verwendung

US-GAAP

Inwiefern hat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz das deutsche Handelsrecht an das Fair-Value-Konzept angenähert?

Das Fair-Value-Konzept hat mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ebenfalls in die germanische handelsrechtliche Rechnungslegung Aneignung erfüllt. Eine Eingewöhnung, die zum Teil ist, an die IFRS erfolgte hierdurch.

Was ist der beizulegende Zeitwert nach §255 Absatz 4 HGB?

Dem Gleichgewichtspreis entspricht der Preis, der beizulegend ist. Soweit kein aktivischer Marktplatz besteht, anhand dessen sich der Gleichgewichtspreis ausmitteln lässt, ist der beizulegende Preis mit Einsatz generell gefeierter Bewertungsmethoden festzusetzen. ( § 255 Absatz 4 HGB ) Diese Begriffsbestimmung entspricht umfassend dem Fair-Value-Konzept der IFRS.

In welchen speziellen Sachverhalten wird das Fair-Value-Konzept in der HGB-Rechnungslegung angewandt?

Das Fair-Value-Konzept wird in der HGB-Rechnungslegung aktuell lediglich bei wenigen speziellen Angelegenheiten eingesetzt:

  • Beurteilung von Planvermögen im Bezug mit der Bestandsaufnahme von Pensionsverpflichtungen ( § 246 Absatz 2 Reihe 3 i. V. m. § 253 Absatz 1 HGB )
  • Rücklagen für Altersversorgungsverpflichtungen, soweit sich deren Niveau exklusiv nach dem beizulegenden Preis von als Deckungsvermögen benutzten Handelspapieren bestimmt ( § 253 Absatz 1 HGB )
  • Bei der Bestandsaufnahme von Bewertungseinheiten im Umfeld des Hedge-Accounting
  • In der Bankenbilanzierung: Beurteilung von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes ( § 340e Absatz 3 HGB )

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