Warum wurde das Entgeltfortzahlungsgesetz 1994 in Deutschland eingeführt?

Zuletzt aktualisiert: 16.03.2023

In Deutschland seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die zeitiger geltenden verschiedenen Bestimmungen für Angestellte und Arbeitnehmer ersetzt hat jene Gesetzesform.

Anforderung auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben alle Arbeiter, einbezogen Auszubildende, die durch Dienstunfähigkeit infolge Krankheit an ihrem Arbeitspensum verwehrt sind, ohne dass sie ein Schuld trifft. ( § 3 EntgFG ) richtet sich der Rechtsanspruch gegen den Firmeninhaber und und der Rechtsanspruch besteht für den Zeitraum der Dienstunfähigkeit bis zur Zeitraum von sechs Wochen. Eine vom Entgeltfortzahlungsgesetz abseitige Bemessungsgrundlage des Lohns, der fortzuzahlend ist, kann nach § 4 Absatz 4 EntgFG durch Tarifabkommen festgesetzt werden.

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Warum bedingt die Arbeitsunfähigkeit eine Unmöglichkeit der Arbeitsleistung nach § 275 Absatz 1 BGB?

Eine Unmöglichkeit des Arbeitspensums nach § 275 Absatz 1 BGB bedingt die Erwerbsunfähigkeit. Die Unmöglichkeit würde einen Entfall der Vergütungspflicht nach § 326 Absatz 1 BGB nach sich heranziehen. Einen Ausnahmefall von dem Prinzip Ohne Arbeitsleistung kein Gehalt bedeutet das EntgFG insoweit.

Warum haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Nicht lediglich vollzeitbeschäftigte Arbeiter, sondern ebenso Teilzeitmitarbeiter haben Anrecht auf Lohnfortzahlung. Arbeitnehmer oder Ferienaushilfen im Studentenjob oder einem sogenannten Minijob mit maximal bis zu 450 Euro Einnahme im Monat umfasst dies zudem.

An genaue Bedingungen gebunden ist die Lohnfortzahlung.

  • Seit wenigstens vier Wochen andauern muss das Beschäftigungsverhältnis.
  • Der Arbeiter muss berufsunfähig sein, d. h., er muss zur geschuldetem Arbeitspensum nicht in dem Zustand sein. Eine Heiserkeit bei einer Sängerin, nicht aber bei einer Putzhilfe kann so zum Beispiel eine Dienstunfähigkeit ausmachen.
  • Ergebnis einer Erkrankung sein muss die Erwerbsunfähigkeit.
  • Wobei da eine flagrante Verletzung gedacht ist, darf der Arbeiter nicht seine Dienstunfähigkeit, die auf Erkrankung beruhend ist, bewirkt haben. Die Kollision, die auf Besäufnis am Steuerruder zurückzuführend ist, bereits reicht die Wanderung, die einen Schnupfen verursachend ist, im Niederschlag zum Beispiel nicht aus. Dass darunter aufgrund der Wertung, die parallel sind, zu § 56 Absatz 1 S. 4 IfSG zudem ein Leiden nach ehrenamtlich unterlassener Impfung gegen COVID-19 falle, wird in der Literatur, die arbeitsrechtlich ist, aufgetreten. Ob die Arbeitsgerichte diese Interpretation bestätigen, bleibt abzuwarten. Eine Arbeitsverhinderung gilt als untadelige Dienstunfähigkeit im Wesen von § 3 Absatz 1 EntgFG. Die Arbeitsverhinderung tritt infolge einer nicht gesetzwidrigen Sterilisation oder eines nicht widerrechtlichen Untergangs des Zustandes ein. Infolge der Gabe von Tüchern oder Körperorganen besteht eine Forderung auf Lohnfortzahlung nach § 3a Absatz 1 EntgFG ebenfalls bei Erwerbsunfähigkeit.
  • Infolge Piercings, Tattoos oder ärztlich nicht indizierter Schönheitsoperationen besteht kein Recht auf Lohnfortzahlung bei Dienstunfähigkeit, weil lediglich das übliche Krankheitsrisiko des Arbeiters zu mittragen hat der Firmeninhaber.

Warum besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen?

Für extrem sechs Wochen besteht die Anforderung auf Lohnfortzahlung. Krankengeld wird danach für rechtlich Krankenversicherte in dem Normalfall von der Krankenversicherung bezahlt. Wenn ein Arbeiter innerhalb von zwölf Monaten immerdar abermals an derselben Erkrankung erkrankt, danach werden diese Krankheitstage aufsummiert, bis die vorgenannten sechs Wochen erbracht sind. Wenn er innerhalb von 6 Monaten vor Anfang der wiederholten Erwerbsunfähigkeit nicht wegen derselben Krankheit berufsunfähig war, entsteht Fortzahlung neuerlich.

Wenn ein Arbeiter … infolge derselben Erkrankung neuerlich berufsunfähig seit Anfang der ersten Erwerbsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung ein Termin von zwölf Monaten vergangen ist, beginnt der Entgeltfortzahlungsanspruch, der sechswöchig ist, auch neuerlich ( § 3 EntgFG ).

Die Forderung auf Lohnfortzahlung endet generell mit der Erledigung des Beschäftigungsverhältnisses. dies gilt aber nicht, wenn dem Mitarbeiter wegen der Erkrankung aufgekündigt wird oder wenn der Mitarbeiter selber aus einem vom Chef zu vertretenden Anlass umgehend kündigt ( § 8 EntgFG ).

Warum gilt bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts das Lohnausfallprinzip?

Bei der Kalkulation der fortzuzahlenden Vergütung gilt das Lohnausfallprinzip: Der Arbeiter erhält grundlegend diejenige Bezahlung, die er ausgelegt hätte, wenn er nicht berufsunfähig ausgebrütet wäre. Nicht einbezogen werden Überzeiten § 4 EntgFG. Gemäß einem Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts müssen gewöhnlich geleistete Überzeiten dagegen bedacht werden.

Gemäß § 4 Absatz 4 EntgFG kann von der Bestimmung durch Tarifvereinbarung abgekommen werden. speziell kann das ggf. anwendbarere Vorverdienstprinzip unterschrieben werden, wonach der Durchschnittsverdienst vor der Erkrankung maßgeblich ist.

Steuerruder und Sozialversicherungsbeiträge müssen wie beim gewöhnlichem Entgelt bei der Lohnfortzahlung hingelegt werden.

Was sind die beiden Pflichten des Arbeitnehmers im Falle einer Erkrankung?

Der Arbeiter hat im Falle der Krankheit zwei unterschiedliche Verpflichtungen.

Warum muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass er arbeitsunfähig ist?

Dass er berufsunfähig ist, hat der Mitarbeiter seinem Firmeninhaber umgehend mitzuteilen. Dem Unternehmensinhaber erlauben, organisatorische Schritte zu treffen, um eine Repräsentation sicherzustellen soll die nach möglichkeit rasche Informierung. Da sonst Benachteiligungen beim Krankengeld auftreten können, sollten rechtlich krankenversicherte Mitarbeiter die Erwerbsunfähigkeit innerhalb einer Woche ebenfalls ihrer Krankenversicherung schildern.

Bei einer Erwerbsunfähigkeit im Übersee gilt die Anzeigepflicht ebenfalls. Gemäß § 5 EntgFG auf dem umgehenden Übermittlungsweg die Dienstunfähigkeit, die wahrscheinliche Zeitdauer der Erwerbsunfähigkeit und seine Anschrift am Standort mitzuteilen hat der Arbeiter. Die Erwerbsunfähigkeit und die wahrscheinliche Zeitdauer seiner Krankenversicherung anzeigen muss er außerdem.

Damit der Chef mögliche Maßnahmen zum Rückgriff initiieren kann, sind Arbeiter nach § 6 EntgFG unterhalten, eine Dritthaftung, die eventuell ist, mitzuteilen.

Einer Anzeigepflicht von Folgeerkrankungen ärztlich nicht erforderlicher Verarztungen unterliegen die Institutionen und Mediziner, die an der vertragsärztlichen Betreuung teilnehmend sind, als auch die anerkannten Vertragskrankenhäuser in Deutschland. Wenn sich Kunden durch eine ärztlich nicht erforderliche Schönheitsoperation, einen Tattoo oder ein Piercing eine Erkrankung, die daraus resultierend ist, zugelegt haben, besteht diese Pflicht gegenüber den Krankenversicherungen.

Wann muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen?

Die Erwerbsunfähigkeit dauert stärker als drei Daten, der Arbeiter muss spätestens am ersten darauf nachfolgendem Werktag seinem Dienstgeber eine Krankschreibung entgegenkommen zulassen. Das Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit und deren offenbare Zeitdauer muss sich aus dieser betragen.

Befugt, einen zeitligeren Antrag des Krankenscheins einzufordern ist der Unternehmensinhaber.

Solange der Arbeiter der ihm obliegenden Nachweispflicht ( § 5 EntgFG ) nicht nachkommt, kann der Chef die Lohnfortzahlung ablehnen, bis das Beweismittel gesorgt ist ( § 7 EntgFG ). Solange der Arbeiter bei einem Auslandsaufenthalt seine Erwerbsunfähigkeit nicht angegeben hat, gilt das ebenfalls.

Kann der Arbeiter nachweisen, dass das Pflichtversäumnis schuldlos ist, entfällt das Leistungsverweigerungsrecht des Dienstherrn.

Warum besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch im Falle einer Kur?

Ein Entgeltfortzahlungsanspruch ( § 9 EntgFG ) besteht ebenfalls im Umstand eines Entspannungsurlaubes, im Gesetzesform Handlung der ärztlichen Rehabilitierung und Vorkehrung bezeichnet. Angewiesen, dem Unternehmensinhaber den Moment der Aufnahme des Entspannungsurlaubes und ihre wahrscheinliche Zeitdauer umgehend mitzuteilen und ihm die Anerkennung des Sozialleistungsträgers oder des Mediziners über die Anordnung des Entspannungsurlaubes umgehend vorzulegen ist der Arbeiter.

Warum wird bei krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses ein geringeres Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt?

Ein niedrigeres Krankengeld wird bei einer Arbeitsverhinderung, die krankheitsbedingt ist, während der ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnisses oder bei fortbestehender Erwerbsunfähigkeit nach dem Schluss des Entgeltfortzahlungszeitraumes als Lohnersatz durch die Krankenversicherung bezahlt.

Eine Zuwendung zum Krankengeld wird nach Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums von sechs Wochen jedoch sporadisch aufgrund des Beschäftigungsvertrages oder einer Tarifvereinbarung ausgezahlt, um die wirtschaftlichen Entbehrungen durch die niedrigere Krankenversicherungsleistung auszugleichen. Aber stets rarer anzutreffen sind solche Bestimmungen. Der TVöD. ist ein Vorbild dafür im staatlichem Service.

Warum entstehen bei einer Erkrankung während der Freizeit keine zusätzlichen Ansprüche gegen den Arbeitgeber?

Erkrankt der Arbeiter während seiner Nebenzeit, so entstehen dadurch keine ergänzenden Rechtsansprüche gegen den Firmeninhaber. Das gilt ebenfalls, wenn die Ferienfreizeit als Entschädigung für Überarbeit durchgegangen worden ist. diese wird somit nicht nachgewährt.

Nach der eindeutigen rechtlichen Bestimmung in § 9 BUrlG ist das beim Urlaubszeit verschieden. Auf die Urlaubszeit nicht aufgerechnet werden Krankheitstage, für die eine Urkunde, die ärztlich ist, eingereicht werden kann. Ergo nachzugewähren sind die Kalendertage.

Warum endet die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall normalerweise mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Die Lohnfortzahlung endet in dem Normalfall im Krankheitsfall mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Eine Dienstunfähigkeit wegen Krankheit sollte deshalb über den Schluss des Beschäftigungsverhältnisses hinaus fortdauern, der Mitarbeiter, der gekündigt ist, verliert das Recht auf die Fortzahlung. Hiervon gibt es aber den Ausnahmefall, dass die Lohnfortzahlung über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus durch den Dienstgeber verrichtet wird, wenn entweder die Anstellung aufgrund der Erkrankung entlassen wurde oder die Arbeitsstelle durch den Mitarbeiter entlassen worden ist und diesem aufgrund eines Verschuldens des Firmeninhabers ein Kündigungsgrund zur Hinsicht steht, der zu einer unverzüglichen Entlassung befugt hätte.

Erhält der Mitarbeiter während der Erkrankung die Entlassung, so erhält er nach dem Schluss des Beschäftigungsverhältnisses Krankengeld.

Warum kann von den Regelungen in § 4 Absatz 4 EntgFG nicht abgewichen werden?

( § 12 EntgFG ) kann von den Bestimmungen, die oben erwähnt sind, nicht ausgenommen von § 4 Absatz 4 EntgFG zu Unwillen des Arbeiters arbeitsvertraglich abgetrieben werden. Eine im EntgFG divergente Bemessungsgrundlage für die Lohnfortzahlung kann durch Tarifvereinbarung danach verabredet werden. Durch Dienstvereinbarung von nicht tarifvertraglich gebundenen Mitarbeitern und Dienstgebern angetreten werden kann diese tarifvertraglich abseitige Regel ebenfalls.

Warum ruhen Ansprüche auf Krankengeld nach dem SGB V, Verletztengeld nach dem SGB VII und Arbeitslosengeld nach dem SGB III während des Bezugs von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Forderungen ruhen während des Verhältnisses von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf.

  • Krankengeld nach dem SGB V,
  • Verletztengeld nach dem SGB VII und
  • Arbeitslosenunterstützung nach dem SGB III.

Wer auf Grundlage des Bundesseuchengesetzes als Inhaber von Krankheitskeimen Sperren in der Exekution seiner seitherigen Erwerbsarbeit unterliegt oder unterzogen wird und dadurch, beispielsweise nach Ende der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, eine Einkommensunterbrechung erleidet, erhält gem. § 56 IfSG von der verantwortlichen Stelle eine Vergütung in Geldleistung. Für einen Menschen gilt das Gleiche. Sie wird vereinzelt.

Wie ist der Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen, die bei Krankheit oder bei Mutterschaft des/der Beschäftigten entstehen, seit dem 1. Januar 2006 geregelt?

Seit dem Januar, der 1. ist, 2006 durch das Aufwendungsausgleichsgesetz vom 22. Dezember 2005 reguliert ist die Entschädigung der Arbeitgeberaufwendungen. Die Arbeitgeberaufwendungen entstehen bei Erkrankung oder bei Maternität des / der Beschäftigten. In zwei Ausgleichsverfahren, dem Ausgleichsverfahren bei Erkrankung U1-Verfahren und dem Ausgleichsverfahren bei Maternität U2-Verfahren festgelegt wird jene Abgeltung.

Warum hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zum Mutterschutz für verfassungswidrig erklärt?

Läden erhielten bis jetzt im Zusammenhang der Ausgleichsverfahren, die beide sind, gegen Leistung von Umlagebeiträgen einerseits die Ausgaben bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und andererseits außerdem die Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld und die Vergütungen, die fortgezahlt sind, bei Beschäftigungsverboten von den Krankenversicherungen ausgezahlt.

Der Verfassungshüter hat mit Entscheidung vom 18. November 2003 die Bestimmungen zum Mutterschutz für gesetzwidrig geäußert und die Legislative gefordert, bis zum 31. Dezember 2005 eine Bestimmung, die verfassungsgemäß ist, zu ergreifen. Der Gerichtshof hat gerügt, dass die Einsätze der nicht am U2-Verfahren teilnehmenden Unternehmensinhaber durch die Zuwendung zum Mutterschaftsgeld so groß sind, dass Chefs animiert sein können, mannhafte Kandidaten weibischen vorzuziehen. Absatz 2 GG ist dies nicht 3 konform. Einer Diskrimination von Frauenspersonen im Erwerbsleben leistet sie Hilfsmittel. Indem er alle Unternehmensinhaber zur Beteiligung am U2-Verfahren verpflichtet, hat die Legislative die Verfassungswidrigkeit dadurch aufgelöst. Alle Unternehmensinhaber erhalten auf diesem Verlauf eine Entschädigung, die 100%ig ist, der Ausgaben durch die Maternität der Lohnempfängerinnen. Da die Einwendungen von allen Abgeltungen zu ermessen waren, gibt es seit 1. Januar 2006 keinen riesigen Nutzen mehr, der Firmeninhaber zu einer Diskrimination der Frauenspersonen bei Beendigungen / Entlassungen antreiben würde.

Reformbedarf bestand außerdem bei den bis 31. Dezember 2005 geltenden Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes seit Jahren. Lediglich die Innungskrankenkassen und Ortskrankenkassen, die Bundesknappschaft und die Seekrankenkasse waren bis jetzt befugt und betraut, die Ausgleichsverfahren durchzuführen. Diese Bestimmung war bis 31. Dezember 1995 aufgrund der Zuständigkeitsregelungen, die maximal bis zu diesem Moment geltend sind, ebenfalls genügend. Die Zuständigkeitsregelungen wurden ab dem Januar, der 1. ist, 1996 durch ein Stimmrecht zwischen Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ortskrankenkassen und den Ersatzkassen substituiert. Jener Situation wurde 10 Jahre später durch zwei Umänderungen Abrechnung gebracht:

  • Pflicht aller Krankenversicherungen mit Ausnahmefall der agrarischen Krankenversicherungen zur Ausführung der Ausgleichsverfahren und
  • Ob ein Firmeninhaber am U1-Verfahren teilnimmt, wurde eine Arbeitnehmergrenze für die Bewertung übereinstimmend festgelegt.

Dass ein Landesverband der Betriebskrankenkassen inzwischen für viele Betriebskrankenkassen Ende der Jahre, die 1990 sind, Ausgleichsverfahren im Vorwegnahme auf eine betreffende rechtliche Bestimmung mit Zustimmung der verantwortlichen Kontrollorgane eingerichtet hat, wurde ebenfalls der Situation Abrechnung gebracht. Die Option wurde im Aufwendungsausgleichsgesetz deswegen die Ausgleichsverfahren durch andere Krankenversicherungen oder durch Krankenkassenverbände vornehmen zulassen, auch genormt.

Lediglich die Lohnfortzahlungen der Arbeitnehmer und der Auszubildenden im U1-Verfahren waren außerdem bis 31. Dezember 2005 erstattungsfähig. Umlagebeiträge lediglich aus deren Vergütungen wurden ebenfalls ausgemessen. Ebenfalls Lohnfortzahlungen der Angestellten sind ab 1. Januar 2006 erstattungsfähig. Bei der Abmessung der Umlagebeiträge erfasst werden ebenfalls deren Vergütungen.

Welche Erstattungen erhalten am U1-Verfahren teilnehmende Arbeitgeber aus dem U1-Verfahren?

Maximal bis zu 80 % der Vergütungen, die nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu zahlend sind, und maximal bis zu 80 % der Arbeitgeberanteile, die darauf entfallend sind, zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag ( § 1 Absatz 1 AAG ) erhalten am U1-Verfahren teilnehmende Chefs aus dem U1-Verfahren. Durch Satzungsbestimmungen der befugten Krankenversicherung begrenzt werden können diese Rückerstattungen.

Firmeninhaber erhalten aus dem U2-Verfahren 100 % der Lohnfortzahlung bei einzelnen Beschäftigungsverboten und 100 % der Arbeitgeberanteile, die darauf entfallend sind, zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag ( § 1 Absatz 2 AAG ). Sie erhalten außerdem während des generellen Beschäftigungsverbotes den Zuschlag, der von ihnen ausgezahlt ist, zum Mutterschaftsgeld in vollständiger Größe ausgezahlt. Bestimmungen zur pauschalisierten Auszahlung der Arbeitgeberanteile festlegen dürfen die Bestimmungen der Krankenversicherungen.

Wie werden die Beiträge zum U1-Verfahren berechnet?

Von den Firmeninhabern, die am U1-Verfahren teilnehmend sind, aus allen Vergütungen, die von ihnen gezahlt rentenversicherungspflichtig sind, kalkuliert werden die Zahlungen. Die Umlagebeiträge zum U2-Verfahren werden gleichfalls von allen Vergütungen, die rentenversicherungspflichtig sind, aller Arbeiter kalkuliert.

Die Zahlungen aus den Vergütungen werden bei Geringverdienern kalkuliert, aus denen Pauschalbeiträge zur Altersversorgung zu bemessen sind. Von den Chefs zu zahlen sind die Zahlungen und die Zahlungen werden mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bestätigt und ausgezahlt.

Welche Krankenkasse ist für die Ausgleichsverfahren zuständig, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist?

Diejenige Krankenversicherung ist zuständige Kasse für die Ausgleichsverfahren, bei der der Arbeiter zugesichert ist. Der Arbeiter ist nicht in der rechtlichen Krankenkasse zugesichert, die Kompetenz richtet sich nach der Bezahlung der restlichen Sozialversicherungsbeiträge.

Ausnahme
Die Ausgleichsverfahren der Minijob-Zentrale sind bei klein Beschäftigten verantwortlich.

Was änderte sich bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mit Wirkung zum 1. Oktober 2005?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist mit der Umgestaltung des Tarifrechts im staatlichem Service für die Beschäftigten, die dortig sind, ebenso mit Geltung zum 1. Oktober 2005 harmonisiert worden. Und die Bezahlung im Krankheitsfall in § 22 TVöD festgelegt ist die Bemessungsgrundlage für die Lohnfortzahlung jetzt in § 21 TVöD.

Die Bestimmungen zur Auszahlung von Krankenbezügen im BAT ab dem Juli, der 1. ist, 1994 waren letztens schwerwiegend umgeändert worden. Die Betroffenen erhielten bis dahin im Aufgabe der Erwerbsunfähigkeit Krankenbezüge ebenfalls über die Zeitdauer von sechs Wochen hinaus vom Dienstgeber fortgezahlt. Die Bestimmung entlastete im Resultat die legale Krankenkasse und die Bestimmung belastete die staatlichen Haushaltungen. Mit Kraft vom 1. Juli 1994 durch eine Bestimmung ersetzt wurde dieses. Die Bestimmung sah nach Abschluss der Lohnfortzahlung, die sechswöchig ist, einen Krankengeldzuschuss zu dem Krankengeld, das von der Krankenversicherung zu zahlend ist, bis zur Höchstdauer von 26 Wochen seit Anfang der Erwerbsunfähigkeit vor. Als Unterschied zwischen Bruttokrankengeld und Nettovergütung berechnete sich der Krankengeldzuschuss.

Der Unterschied zwischen Nettokrankengeld und Nettoentgelt wurde mit Geltung vom 1. Oktober 2005 für Beschäftigte als Krankengeldzuschuss bezahlt. Die Beschäftigte sind vor dem Juli, der 1. ist, 1994 und seitdem stetig angestellt. Es bleibt für alle Beschäftigten, die übrig sind, ebenfalls nach der Neuordnung im Resultat bei der seitherigen Regel, gleich dem Unterschied zwischen Bruttokrankengeld und Nettoentgelt. Die vorteilhaftere ist die erste Bestimmung. Der Krankengeldzuschuss wird in beiden Fallen nach Abschluss der Lohnfortzahlung, die sechswöchig ist, bis zum Schluss det 3ten Woche seit Anfang der Erwerbsunfähigkeit bezahlt, somit 13 Wochen anhaltender als vorher.

Welche Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelten für Beamte, Soldaten und Richter?

Die besagten Bestimmungen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten für Funktionäre als auch Gerichte und Heeresflieger in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen nicht. Ebenfalls im Krankheitsfall ohne rechtskräftige Termine weitergeleistet werden die Gehalte der Menschen, die genannt sind. In ähnlicher Erscheinungsform wie bei Werktätigern dem Dienstgeber präsentiert werden muss das Beweismittel der Arbeitsunfähigkeit. Dieser hat bei längerfristiger Krankheit die Chance, die Dienstfähigkeit durch amtsärztliche Prüfungen zu prüfen und das Leidtragender ggf. wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in das Rentenalter zu verlegen ( § 26 §, BeamtStG 44 §, Bundesbeamtengesetz 64 Soldatengesetz ). Sowohl bei der Anordnung der Ermittlung als auch bei dem Vorrücken in das Rentenalter nach den meisten Personalvertretungsgesetzen zu mitmachen ist der Personalrat.

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Wo ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geregelt?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Angestellte im § 8 AngG und für Arbeitnehmer ist in Österreich im § 2 EFZG festgelegt. Für sechs Wochen besteht Berechtigung auf Lohnfortzahlung grundlegend absolut. Bei länger pausenlosen Arbeitsverhältnissen verlängert sich diese Länge vielleicht.

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