Was ist die Entgeltabrechnung im Personalwesen?

Zuletzt aktualisiert: 14.03.2023

Eine vom Firmeninhaber erstellte regelmäßige Berechnung über das Entgelt, das gezahlt ist, in Textform ist die Entgeltabrechnung im Personalwesen.

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Warum wiederholt sich die Entgeltabrechnung im vorgegebenen Turnus?

Sie wiederholt sich in dem Umlauf, der in Beschäftigungsvertrag, Dienstvereinbarung oder im Tarifabkommen für die Lohnauszahlung, Lohnzahlung oder Besoldungszahlung festgelegt ist und gilt als Beweismittel für den vom Firmeninhaber an den Arbeiter zu zahlenden Gegenwert für das erbrachte Arbeitspensum. Auf das Dauerschuldverhältnis zurückzuführen ist die Entgeltabrechnung, zu der ein Beschäftigungsverhältnis gehört. Sie besteht aus allen Verhältnissen, die dem Arbeiter rechtlich oder kontraktlich zustehen und allen Abgängen, die rechtlich oder kontraktlich hervorgerufen werden. Das Netto-Entgelt ist der Unterschied zwischen beiden. Die Berechnung bezweckt die Informierung über die erfolgte Bezahlung, damit der Arbeiter die Berechnung prüfen und feststellen kann, warum er die ausgezahlte Summe erhält.

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Warum sind Entgeltabrechnungen meist sehr umfangreich und für den Leser komplex?

Weil sie eine Menge von Rechtspflichten aus den verschiedenartigsten Rechtsgebieten verwirklichen müssen, sind Entgeltabrechnungen großteil recht breit und für die Leseratte kompliziert. Speziell Vertragsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Gewerberecht oder Arbeitsrecht gehören hierzu. Alle Informationen zur Identifizierung des Chefs, des Mitarbeiters als auch die maßgebenden Informationen beinhalten muss die Entgeltabrechnung. Die Informationen machen diese Berechnung erklärlich. Speziell Adresse und Firmenname des Firmeninhabers, Arbeitgeberbeiträge, Sozialversicherungsnummer, Geburtstag, Adresse und Bezeichnung des Mitarbeiters, Anfang des Arbeitsverhältnisses, elektronische Urlaubsdaten, Lohnsteuerabzugsmerkmale oder finanzielle Nutzen gehören dazu.

Unter anderem die Bestimmung des Lohns unter Hinblick der gesetzlichen und notariellen Forderungen, die Abrechnung der Kirchenbeitrags und Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge oder die Reservierung als Personalkosten gehören zu den Aufgabenstellungen einer Entgeltabrechnung.

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Warum regeln zahlreiche gesetzliche Grundlagen in der Gewerbeordnung, im SGB IV und SGB V Detailfragen zur Entgeltabrechnung?

Detailfragen zur Entgeltabrechnung regeln zahlreiche rechtliche Fundamente in der Gewerbeordnung, im SGB IV und SGB V. Ist gemäß § 108 Absatz 1 GewO dem Arbeiter bei Bezahlung des Entgeltes eine Rechnung in Textform oder in elektronischer Gestalt mit Textausdruck zu mitteilen. Wenigstens Informationen über Zusammenstellung und Abrechnungsperiode der Vergütung beinhalten muss diese Berechnung. Speziell Informationen über Ausmaß und Menge der Aufschläge, Zuschläge, anderweitige Entgelte, Niveau und Menge der Abgänge, Abzahlungen als auch Vorauszahlungen sind hinsichtlich der Zusammenstellung notwendig. § 108 Absatz 1 GewO konstituiert nach der Formulierung keinen allgemeinen Anspruch auf Vergabe einer Entgeltabrechnung. Lediglich bei Auszahlung des Lohns entsteht dieser Rechtsanspruch. Gemäß § 107 GewO in Euro zu errechnen und auszuweisen sind der Lohn, die rechtlichen Abgänge und die Lohntüte.

Die Entgeltabrechnung taucht als Rechtsbegriff in § 28a Absatz 2a SGB IV auf. Wozu ebenso die Entgeltabrechnungen gehören, hat der Unternehmensinhaber gemäß § 28f Absatz 1 SGB IV für jeden Arbeitnehmer Entgeltunterlagen hinzuführen. Der Unternehmensinhaber hat am Standort der Betriebsstätte für jeden Mitarbeiter und jedes Jahr ein Lohnkonto nach § 41 Absatz 1 EStG hinzuführen. Umfangreiche Formvorschriften für die Leitung von Lohnunterlagen enthält die Beitragsverfahrensverordnung. Der Unternehmensinhaber hat so nach § 8 BVV in den Entgeltunterlagen eine Menge von Informationen über die Beschäftigten aufzunehmen. In elektronischer Erscheinungsform aufgrund § 1 Datenerfassungsörden und -übermittlungsverordnung spontan an Verwaltungsorgane gesendet werden Beitragsnachweise und Bescheide des Unternehmensinhabers.

Dass ihm die Zusammenstellung und Ausrechnung der Vergütung dargelegt wird, kann nach § 82 Absatz 2 Reihe 1 Hs BetrVG jeder Arbeiter einfordern. Wenn kein Betriebsrat besteht, gibt dieses Erläuterungsrecht nicht ebenso danach. Besteht ein Betriebsrat, kann der Arbeiter einen Teilnehmer des Betriebsrats zuziehen ( § 82 Absatz 2 Reihe 2 BetrVG ), das zu Schweigen bestimmt ist ( § 82 Absatz 2 Reihe 3 BetrVG ).

Für die Bezahlung der Vergütung nach § 1 Absatz 2 und 3 BBesG hat der Wechselnehmer auf Ersuchen ein Sichtkonto anzugeben ( § 17a BBesG ). das gilt ebenfalls für alle anderen Beschäftigungsverhältnisse, weil eine Barauszahlung in Gestalt der Gehaltstüte ungewöhnlich geworden ist.

Zu den Arbeitspapieren gehört die Berechnung und die Berechnung ist immer eine Holschuld. seine Berechnung bei dem Firmeninhaber abführen muss der Mitarbeiter daher. Der Firmeninhaber kann nach § 242 BGB im Sonderfall abgehalten sein, dem Mitarbeiter die Berechnung nachzuschicken.

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Warum wird spezifisch programmierte Standardsoftware in Form der Stapelverarbeitung zur Erstellung der Entgeltabrechnung genutzt?

Zur Hervorbringung der Entgeltabrechnung wird charakteristisch hierfür programmierte Standardsoftware in Gestalt der Batchverarbeitung benutzt, die entweder in der Datenverarbeitung des Unternehmensinhabers läuft oder bei einem Dienstleistungsunternehmen oder Buchprüfer eingesetzt wird. Während Konzerne die zugehörige Datenverarbeitung im Umfeld der Lohnbuchführung nutzen, werden letztere Optionen vor allem durch geringe und mittlere Betriebe benutzt.

In die Lohnsteuerbescheinigung fließen einige Angaben der Entgeltabrechnung. Die Lohnsteuerbescheinigung ist von den Firmeninhabern gemäß § 93c AO nach Lauf eines Jahres elektronisch an Steuer zu überbringen. Häufig mit Auswirkung verzahnt sind tarifliche Gehaltssteigerungen und Lohnsteigerungen, kann so dass die Entgeltabrechnung ebenfalls eine Rückwendung, die korrigierend ist, für abgelaufene Entgeltabrechnungen vorhaben.

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Warum spricht man bei einer Entgeltabrechnung zu Zwecken der Sozialversicherung von einer Lohnabrechnung?

Wird eine Entgeltabrechnung zu Daseinszwecken der Sozialversicherung hingestellt, so spricht man von einer Entgeltbescheinigung ( § 108 Absatz 3 Aussage 1 GewO ). In der am 1. Juli 2013 in Organ getretenen Entgeltbescheinigungsverordnung festgelegt sind Verfahrensweise und Stoff einer solchen Entgeltbescheinigung. Eine Entgeltbescheinigung, die normiert ist, hat sie zum Zielvorstellung. Eine Entgeltbescheinigung hat nachfolgende Auskünfte zu umfassen:

  1. den Personennamen und die Adresse des Firmeninhabers
  2. den Personennamen, die Adresse und den Geburtstag des Arbeiters
  3. die Versicherungsnummer des Arbeiters ( § 147 SGB VI )
  4. die Datierung des Beginnes der Erwerbsarbeit
  5. bei Schluss der Erwerbsarbeit die Datierung der Beendigung der Erwerbsarbeit
  6. die Abrechnungsperiode als auch die Zahl der darin enthaltenen Steuertage und Sozialversicherungstage
  7. die Lohnsteuerklasse, eventuell einschließlich des gewählten Aspektes, die Anzahl der Kinderfreibeträge und die Charaktermerkmale für den Kirchensteuerabzug als auch allenfalls Steuerfreibetrag und Steuerhinzurechnungsbetrag nach Jahr und Monat als auch die Steueridentifikationsnummer
  8. den Beitragsgruppenschlüssel und die verantwortliche Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag
  9. allenfalls die Nennung, dass ein Beitragszuschlag für Kinderlose nach § 55 Absatz 3 SGB XI aufgerichtet wird
  10. allenfalls die Nennung, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis in der Gleitzone nach § 20 Absatz 2 des Vierten Taschenbuches Sozialgesetzbuch handelt
  11. eventuell die Nennung, dass es sich um eine Mehrfachbeschäftigung handelt.

Ergänzend sind in der Entgeltbescheinigung wenigstens nachfolgende Entgeltbestandteile darzustellen:

  • die Kennzeichnung und die Summe sämtlicher Gehalte und Abgänge, außer den Zahlungen und Arbeitgeberzuschüssen zu einer unentgeltlichen oder unveräußerlichen Gesundheitskasse und Pflegeversicherung als auch dem Arbeitgeberanteil zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, individuell nach Weise angemerkt und jedesmal mit der Nennung, ob sie sich auf den steuerpflichtigen Lohn, das Sozialversicherungsbruttoentgelt und das Gesamtbruttoentgelt auswirken und ob es sich dabei um fortgesetzte oder außergewöhnliche Gehalte oder Preisabzüge handelt
  • der Kontostand der vorgenannten Gehalte und Abschläge als
a ) steuerpflichtiger Lohn, separiert nach festen und übrigen Verhältnissen und Abgängen,
b ) Sozialversicherungsbruttoentgelt, eventuell divergent je Versicherungszweig und abgetrennt nach festen und individuellen Verhältnissen und Abgängen,
c ) Gesamtbruttoentgelt ohne Zertrennung nach festen und einzigartigen Verhältnissen und Abschlägen.
  • die rechtlichen Abgänge vom steuerpflichtigen Lohn und Sozialversicherungsbruttoentgelt, separiert nach fortlaufendem und außergewöhnlichem Bruttoentgelt als auch nach dem Gesetz der Arbeitsförderung
  1. das Nettoentgelt als Unterschied des Gesamtbruttoentgeltes und den rechtlichen Abgängen
  2. der Arbeitgeberzuschuss zu den Zahlungen zu einer ehrenamtlichen oder persönlichen Gesundheitskasse und Pflegeversicherung als auch der Arbeitgeberanteil zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und die Gesamtbeiträge für den Mitarbeiter, für die der Unternehmensinhaber die Zahlungsvorgänge für die Einwendungen ehrenamtlich übernimmt
  3. die Charakterisierung und die Summe weiterer Gehalte und Abgänge als auch Aufrechnungen und Einbehalte, jeweils gesondert nach Weise, die sich nicht auf ein Bruttoentgelt auswirken oder aber zum Gesamtbruttoentgelt beitragen, aber nicht an den Arbeiter gezahlt werden
  4. die Lohntüte als Kontostand aus dem Nettoentgelt und den Summen nach den Zahlen 5 und 6.
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Wie sieht eine beispielhafter Entgeltabrechnung/-bescheinigung aus?

Aus Wikimedia Commons, dem kostenlosen Medienarchiv

Laufende Bezüge (Gehalt, Wochenlohn, Monatslohn und Stundenlohn)
+ geldwerte Vorteile/Sachbezüge
+ Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
+ betriebliche Altersvorsorge (Leistungen des Arbeitgebers)
= Gesamtbrutto
- Betriebliche Altersvorsorge (sozialversicherungsfreie Beträge)
= Sozialversicherungsbrutto (das beitragspflichtige Arbeitsentgelt)
- Steuerfreibeträge
- Betriebliche Altersvorsorge (steuerfreier Betrag, soweit nicht schon vom Sozialversicherungsbrutto abgezogen)
= Steuerbrutto (das steuerpflichtige Arbeitsentgelt)
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer von der Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag von der Lohnsteuer
- Krankenversicherung Arbeitnehmer-Anteil
- Rentenversicherung Arbeitnehmer-Anteil
- Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmer-Anteil
- Pflegeversicherung Arbeitnehmer-Anteil
- Beitragszuschlag Pflegeversicherung
= Nettoarbeitsentgelt nach Abzug der Steuern und Pflichtbeiträge vom Gesamtbrutto
- Sachbezüge
- Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitnehmers
- Persönliche Abzüge (Vorschuss, Pfändung, Tilgung Arbeitgeberdarlehen)
+ Steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen
= Auszahlungsbetrag / Überweisung an den Arbeitnehmer

Soweit diese in einer Übereinkunft, die tarif- oder arbeitsvertraglich ist,, einer Dienstvereinbarung oder einer anderen rechtlichen Bestimmung festgelegt sind, sind weitere Informationen lediglich erlaubt.

Manche Konzerne bieten ihren Arbeitnehmern die Gelegenheit, ihre Entgeltbescheinigungen über Employee Self Service, bestimmt ESS, selber aufzurufen und auszudrucken.

Warum müssen Arbeiter in Österreich seit Januar 2016 einen Lohnzettel oder Gehaltszettel in Schriftlichkeit empfangen ?

Weil die eidgenössische Einkommenssteuer lediglich nach der Erträgnisaufstellung des Arbeiters aufgrund des Steuerbescheids zahlbar wird, enthält verschieden als in Deutschland die Schweizer Entgeltabrechnung keinen Lohnsteuerabzug als Vorausbezahlung auf die erforderliche Einkommensteuer. Die Nettogehälter in der Schweiz sind deshalb – bei identischen Bruttobezügen – größer als in Deutschland.

Alle Arbeiter müssen durch das Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2015 in Österreich seit Januar 2016 einen Gehaltszettel oder Lohnzettel in Schriftlichkeit erlangen ( § 2f Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz ). Der Lohnzettel ist zudem in elektronischer Gestalt machbar. Der Arbeiter kann schlimmstenfalls ihn vom Firmeninhaber anklagen, da hierauf ein Anspruch besteht. Wie die Entgeltabrechnung auszusehen hat, ist nicht festgelegt. Wird die austriakische Lohnsteuer gleichwohl wie in Deutschland als Abschlag in der Entgeltabrechnung erfasst. Jahreslohnzettel heißt die Lohnsteuerbescheinigung da. Der Jahreslohnzettel stellt die Basis der Arbeitnehmerveranlagung dar.

Die Entgeltabrechnung ist in altenglischen Bereichen eine Verdienstabrechnung und Gehaltsabrechnung. Ebenfalls als Begriff für die ganze Mitarbeiterschaft oder die Personalkosten, die gesamt sind, gesehen werden kann payroll aber.

Warum wurde die alte Bezeichnung Lohnstreifen für die Entgeltabrechnung verwendet?

Aus den Startzeiten der Entgeltabrechnung stammt die althergebrachte Benennung Gehaltsabrechnung. Lediglich auf einem lützelen Papierstreifen erledigt wurde die vollkommne Rechnung. Der Papierstreifen wurde als Abschrift bei der Lohnbuchhaltung angefertigt.

Weiteren in einigen deutschen Gebieten, wie Südtirol, für eine Entgeltabrechnung benutzt wird der Ausdruck.

Auf der Fläche von Gehaltstüten fand eine andere Erscheinungsform der frühzeitigen Entgeltabrechnung statt.

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