Was ist eine Einzelwertberichtigung im Rechnungswesen?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Man bezeichnet als Einzelwertberichtigung im Rechnungsführung eine Wertberichtigung. Die Wertberichtigung anpasst den Buchwert einer feststehenden Anforderung an ihren geringeren faktischen Sachwert.

Was ist der Unterschied zwischen Pauschal- und Einzelwertberichtigung und welche Vor- und Nachteile hat die Einzelwertberichtigung?

Zwei Typen der Wertberichtigung, die Pauschalwertberichtigung und die Einzelwertberichtigung gibt es. Jede individuelle Anforderung für selbst wird sich im Unterschied zur Pauschalwertberichtigung bei der Einzelwertberichtigung einer Beurteilung unterworfen und daher der Einzelbewertungsgrundsatz des § 252 Absatz 1 Nr. 3 HGB eingehalten. Die Wertberichtigung war eine undeutliche Verbuchungsmethode, die im Unterschied zur unveränderter Methodik der Wertverminderung die Bilanzposition der Anforderungen unvermindert ließ und diese mit einem Korrekturposten auf der Passivum versah. In der Bilanz im HGB seit Januar 1986 nicht mehr zugelassen ist die Bescheinigung der Wertberichtigungen als selbstständige Bilanzposition.

Ein Vorstadium der Wertverminderung der betreffenden Anforderung ist die Einzelwertberichtigung und die Einzelwertberichtigung stellt einen Kostenaufwand in der Verlustrechnung und Gewinnrechnung dar. Lediglich nach dem faktischen Fortfall eines Teilstückes oder der vollen Anforderung vorgenommen wird die Steuerabschreibung. Die Anforderung bleibt im Unterschied zur Wertverminderung in den Taschenbüchern als geöffnet liegen und die Anforderung wird aber in der Bilanzaufstellung um den Wertberichtigungsbetrag verringert geschildert.

Wie wird die Einzelwertberichtigung bei zweifelhaften Forderungen in der Steuerbilanz bewertet?

Einzelwertberichtigungen werden notwendig, wenn sich die Bonität, Zahlungsfähigkeit oder Bonität einer Schuldnerin, Darlehensnehmers oder Restanten verschlimmert hat und am Bilanzstichtag bei der Bestandsaufnahme ein Kreditrisiko besteht.

In § 252 Absatz 1 Nr. 4 HGB wird verlangt, dass alle absehbaren Gefahren und Niederlagen, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sind, gedacht werden müssen. Sachlich verlangt danach § 253 Absatz 4 HGB, dass beim Umlaufvermögen Wertverminderungen vorzunehmen sind, wenn am Abschlussstichtag ein geringerer Stellenwert existent ist als zum Augenblick der Einbuchung. Dass sie als fragwürdige Anforderung bewertet worden sind, erfordert das Wertberichtigungen auf Anforderungen für die Falle. Wodurch der Zahlungseingang in Ausmaß und / oder Termin einer Unsicherheit unterliegt, ist das Kreditrisiko unbestimmter Anforderungen enormer als 0 % und geringer als 100 %. Ursachen können sein, dass der Forderungsschuldner nach zutreffendem Mahnschreiben nicht bezahlt hat, Reklamationen vorliegen oder die Kundschaft bereit ein Insolvenzverfahren verlangt hat. Diese Anforderungen müssen wegen des geltenden schroffen Niederstwertprinzips mit ihrer voraussichtlichen Wertigkeit abgerechnet werden. Eine Schätzung der Rückzahlungswahrscheinlichkeit wird hierbei vom Bilanzierer eingefordert. Betreffend das wohl nicht mehr lohnende Teilstück soll die Wertberichtigung oder Wertverminderung als Minderung abfangen. Ist die Anforderung uneinbringlich, beispielsweise weil das Insolvenzverfahren über den Debitor eine Insolvenzquote von 0 % ergibt, so ist sie komplett abzuschreiben.

Fragwürdige Anforderungen sind in der Steuerbilanz mit ihrer mutmaßlichen Wertigkeit anzusetzen. Der BFH hat hierzu im August 2003 drei Voraussetzungen angelegt. Gemacht werden darf eine Einzelwertberichtigung, muss lediglich wenn ein Händler, der sorgfältig bewertend ist, aufgrund der gewöhnlichen Lebensweisheit aus den respektiven Gegebenheiten des Sonderfalles auf einen Forderungsverlust, der teilweis ist, hinwerfen. Die spezifische -willigkeit und Bonität des Schuldensünders ist dabei festzustellen. Die – lieber nicht zu hoffnungslos grobe – Prognose begründen müssen die Situationen, die am Bilanzstichtag gegeben sind, sachlich.

Wie funktionieren portfoliobasierte Einzelwertberichtigungen?

In Firmen zugelassen sind Ausnahmefälle vom Grundsatz der Einzelbewertung. Die Firmen weisen eine riesige Zahl vieler Anforderungen auf. Vom Grundsatz der Einzelbewertung abstechen und ihren Forderungsbestand im Zusammenhang der Pauschalwertberichtigung als Vorsorgereserven beurteilen dürfen Kreditanstalten ( § 340f HGB ). ( § 340f Absatz 1 HGB ) unterliegt die Einzelwertberichtigung bei Kreditanstalten keinem Verrechnungsverbot, sondern und die Einzelwertberichtigung darf von den fragwürdigen Verlangen abgestellt werden.

Für Darlehen und Anforderungen und für Vermögensgegenstände, die bis zur Endfälligkeit festgehalten werden können sowohl Einzelwertberichtigungen sowie portfoliobasierte Einzelwertberichtigungen EWBpb formiert werden:

[{displaystyle EWB_{pb}=(exp-S_{BW}cdot EQ)cdot (1-EBQ)}]

Der Beanspruchung des Schuldners exp wird der Verkehrswert der Kreditsicherungen SBW verglichen unter Beachtung der Erlösquote EQ, wobei der wahrscheinlich nicht einzubringende Bestandteil der Anforderung (1 – Einbringungsquote bzw. EBQ) zu beachten ist.

Wie unterscheidet sich die Bewertung von Einzelwertberichtigungen nach HGB und IAS/IFRS?

Unterschieden werden muss, nach welchem Rechnungslegungsstandard die EWB formiert wird, entweder nach HGB oder IAS / IFRS. Eine verschiedene Machart der Beurteilung mit in der Konsequenz unterschiedlichen Wertigkeiten als Resultat ergibt sich jeweils nach Norm.

Wie wird die Einzelwertberichtigung auf Forderungen bestimmt?

Aus den generellen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Nr. 4 HGB leitet sich die Herausbildung von Einzelwertberichtigungen her.

Anordnung der Einzelwertberichtigung auf Anforderungen

Die Festlegung der Einzelwertberichtigung ist angewiesen von der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers und der Wertigkeit von Kreditsicherungen:

Buchwert der nominellen Forderung
   − erwartete Tilgungszahlungen
   − erwartete Erlöse aus Sicherheitenverwertung
   = Betrag der Einzelwertberichtigung

Der Erhebung und ihrer Probabilität nach mühsam bewerten lassen sich Tilgungszahlungen. Lediglich am Bilanzstichtag und bei Großkrediten kommt die Bewertung der Zahlungsfähigkeit aufgrund des Prozesses, der aufwändig ist, in Betracht.

IFRS

Wie leitet sich die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach IFRS ab?

Im Unterschied zum Vorsichtsprinzip in HGB leitet sich die Schaffung von Einzelwertberichtigungen nach IFRS aus dem IAS-Standard 39 her. Für bedeutende impairte Darlehen formiert werden Einzelwertberichtigungen. Die Einzelwertberichtigungen unterliegen einer Einzelfallbetrachtung. Somit über einer Signifikanzgrenze, die speziell festzulegend ist, pro Commitment bedeutet Signifiant da entscheidend kursiv. Impairt heißt wertgemindert. d. h. das Bankhaus erhält nicht die kontraktlich vereinbarten Cash-Flows.

Wie werden portfoliobasierte Einzelwertberichtigungen definiert?

Nichtsignifikante Darlehen unterliegen auch einer Einzelwertberichtigung, jedoch greifen da Vereinfachungen, die speziell die Einschätzung der Sicherungen und des Cash-Flows betreffen. Eine andersartige Benennung wird für diese Einzelwertberichtigungen zur Differenzierung ausgewählt. Sie werden oft als portfoliobasierte Einzelwertberichtigungen poEWB ) bezeichnet:

[{displaystyle EWB_{pb}=max.{IA-Svcdot EQ,0}cdot (1-EBQ)}]

Parameterbeschreibung:

IA = Benutzung des Darlehens, 
Sv = Kreditsicherungen,
EQ = Erlösquote,
EBQ = Einbringungsquote und
LGD = Loss Given Default / Verlustbetrag.

Auf dem Vorgehen der PoWB-Ermittlung basiert die Methode.

Wie werden erwarteter Verlust und fortgeführte Anschaffungskosten bei der Bildung von Wertberichtigungen berücksichtigt?

Erwarteten Fehlbetrag ergibt fortgeführte Anschaffungskosten abzüglich Gegenwartswert erwarteter Cashflows abzüglich Gegenwartswert der Sicherungen. Der Fehlbetrag wird zu 100 % wertberichtigt. Ursprüngliche Anschaffungskosten unter Betrachtung von Tilgungsbeträgen, der Austeilung von Aufschlägen / Abschlägen über die Spieldauer des Ratenkredits und von Wertberichtigungen sind die FAK.

Wie erfolgt die Buchung von zweifelhaften Forderungen und Wertberichtigungen?

  • Bei der Eintragung der Ausgangsrechnung wird eine fehlerfreie Anforderung aufgelöst:
Forderungen
   an Erträge
   an Umsatzsteuer
  • Bei Entdecken eines Ausfallsrisikos werden die offenherzigen Anforderungen möglich auf eine gesonderte Kontoverbindung für fragwürdige Anforderungen umgelegt und die Wertberichtigung eingetragen:
zweifelhafte Forderungen
   an Forderungen
Aufwand aus Wertberichtigungen
   an Wertberichtigung zu Forderungen
  • Nach Schluss des Prozesses gibt es drei Optionen:
  • Falle 1: Der Forderungsausfall ist größer als die Wertberichtigung, der Saldo wird in der Gewinnrechnung und Verlustrechnung als Einsatz abgebildet
Abschreibung auf Forderungen
Umsatzsteuer
    an zweifelhafte Forderungen
Wertberichtigung zu Forderungen
    an Abschreibung zu Forderungen
  • Falle 2: Der Forderungsausfall entspricht exakt der Wertberichtigung
Wertberichtigung zu Forderungen
     an zweifelhafte Forderungen
  • Falle 3: Der Forderungsausfall ist geringer als die Wertberichtigung
Wertberichtigung zu Forderungen (gesamter Wertberichtigungsbetrag)
    an zweifelhafte Forderungen (Höhe des Forderungsausfalls)
    an Erträge aus Auflösung von Wertberichtigungen (Differenz)
  • Beim unvorhergesehenem Zahlungseingang in der Folgeperiode wird die Wertverminderung korrektioniert:
Bank
    an Periodenfremder Ertrag
    an Umsatzsteuer

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