Was sind die sieben Einkunftsarten nach deutschem Einkommensteuergesetz?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Sieben Einkunftsarten kennt das germanische Einkommensteuergesetz. Die Einkunftsarten sind in § 2 Absatz 1 S. 1 Nr. 1 bis 7 EStG endgültig aufgelistet. Womit verschiedene Tatbestandsmerkmale und Berechnungsmethoden einhergehen, werden sie nach § 2 Absatz 2 EStG in Überschusseinkünfte und Gewinneinkünfte unterschieden. Einkommensteuerpflichtig sind Einkünfte beispielsweise Lottogewinne oder andere Spielsiege nicht. Die Einkünfte sind keiner dieser Einkunftsarten zuzuordnen. Von anderen Steuerarten erfasst werden können diese aber.

Einkunftsartgesetzliche Grundlage
Gewinneinkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft§ 13, § 13a, § 14, § 14a EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb§ 15, § 16, § 17 EStG
Einkünfte aus selbständiger Arbeit§ 18 EStG
Überschusseinkünfte
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit§ 19 EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen§ 20 EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung§ 21 EStG
Sonstige Einkünfte§ 22, § 23 EStG

Wie hat sich die Aufzählung der Einkunftsarten im deutschen Einkommensteuergesetz seit 1925 verändert?

Das Einkommensteuergesetz kennt seit 1925 die endgültige Liste von Einkunftsarten, nachdem der Einkommensbegriff, der steuerlich ist, vorher aus der Reinvermögenszugangstheorie hergeleitet worden war. Die Liste besteht seit der rechtsradikalen Umgestaltung 1934 in ungebrochener Fassung.

Wie werden Einkünfte als Gewinne ermittelt?

Entweder durch kompletten beziehungsweise unvollendeten Betriebsvermögensvergleich zum Jahresende oder durch Einnahmenüberschussrechnung festgestellt werden Einkünfte als Erträge. Die Einnahmenüberschussrechnung ist aber lediglich erlaubt, wenn der Steuerzahler nicht angewiesen ist Taschenbücher hinzuführen und außerdem nicht ehrenamtlich Taschenbücher führt und Abschlusszeugnisse tätigt.

Für Forstwarte und Bauern gilt ein Sonderrecht. Die Bauern können Durchschnittssätze nach § 13a EStG einsetzen.

Was sind Voraussetzungen für Gewinneinkünfte?

Die Tatbestandsmerkmale Mitwirkung, Selbstständigkeit, Aufrechterhaltbarkeit und Gewinnerzielungsabsicht am gesamtem ökonomischem Transport sind Bedingung für das Bestehen von Gewinneinkünften. Sobald für Dritte merkbar Ableistungen gegen Vergütung angeboten werden, ergibt sich letztere. Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, so handelt es sich um Leidenschaft.

Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten- und Betriebsausgabenbegriff?

( § § 9 bis 9c EStG ) werden Einkünfte als Surplus durch Gegenüberstellung der Einkünfte und der Werbungskosten festgestellt. Der Werbungskostenbegriff ist dabei nicht den Betriebsausgaben gleichzusetzen, sondern näher gesetzt.

Lediglich periodische Gewinne einer Einkunftsquelle werden mit Ausnahmefall der den Einkünften, die sonstig sind, zuzurechnenden persönlichen Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG und Verkäufen von Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 2 EStG als fahrbar angesehen.

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