Was besagt die Dispositionsmaxime im Zivilprozess?

Zuletzt aktualisiert: 03.03.2023

Der angesehenste Verfahrensgrundsatz im Zivilverfahren ist die Dispositionsmaxime. Sie besagt, dass das Gerichtsverfahren, nach dem eine zivilrechtliche Streitsache vor Gerichtshof gespielt wird, prinzipiell durch die Interessengruppen verwaltet wird. Die Ausdrucksweise, die Dispositionsmaxime ist genauso wie das materiell-rechtliche Prinzip der Vertragsfreiheit – dessen prozessuales Gegenstück sie bildet – ist, des generellen Grundsatzes der Privatautonomie.

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Was besagt die Dispositionsmaxime im Zivilprozess?

Aufgrund des Dispositionsprinzips kann das Zivilgericht in einem zivilrechtlichen Rechtsstreit nicht aus selbstständigem Ratschluss entschieden von Amtsstelle wegen aktiv werden, stattdessen bleibt es dem beteiligten Lager geschenkt, ob sie Klagegesang aufrichten ( § 253 Absatz 1 ZPO ) und die rechtmäßige Streitigkeit auf diese Fasson gerichtlich anstehend tun will oder nicht. Die Vereinigung, die klägerisch ist, kann dabei den Prozess initiieren, ohne dass es der Beteiligung einer Staatsanwaltschaft bedarf.

Die Klägerseite kann ebenfalls ohne richterliche oder amtliche Genehmigung durch Klagerücknahme den Prozess erneut beendigen ( § 269 ZPO ). Die Interessengruppe, die beklagt ist, kann sich auf dem anderen Rand durch Einräumung den Rechtsansprüchen des Beschwerdeführers unterordnen und die Interessengruppe, die beklagt ist, erspart dem Gerichtshof damit eine anschließende Ermittlung der Sache. Der Gerichtshof hat sich ebenfalls da an den Parteiwillen zu behalten und der Gerichtshof darf nicht auf selbstständige Maßnahme folgende Durchforschungen unternehmen oder einen anderen Entscheid treffen.

Die Gruppierung kann zudem das Ausmaß ihres Klagegesangs beziehungsweise ihrer Abwehr selbständig steuern. Der Gerichtshof ist an die Parteianträge festgebunden und darf in dem Normalfall nicht darüber hinausführen, somit einem Bunde nicht etwas zusägen, was diese aus nicht gestellt hat.

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Was besagt der Ermittlungsgrundsatz in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit?

Der Ermittlungsgrundsatz gilt in der germanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Indem er den Klagegesang zurücknimmt, kann der Ankläger den Prozess lediglich exzeptionell eingleisig abschließen ( § 92 VwGO ).

Was besagt die Offizialmaxime im Gegensatz zur Dispositionsmaxime?

Das im kontinentaleuropäischen Strafprozessrecht substanzielle Offizialprinzip ist Gegensatzwort der Dispositionsmaxime, nach der die Anklagebehörde Eignerin des Prozesses ist. Beschuldigung aufrichten oder die Auflösung eines Prozesses unternehmen kann bloß die Anklagebehörde. Das Privatklageverfahren ist ein Ausnahmefall.

Ist mündliche Verhandlung verpflichtend?

Entbehrlich ist das Anrecht auf Ausführung eines oralen Prozesses. Im handschriftlichen Gerichtsverfahren ergeht der Beschluss in diesem Kasus. Dies begründet sich daraus, dass Art. 6 Absatz 1 Satz 1 EMRK nur vorschreibt, dass die Prozessparteien eine Mündliche Gerichtsverhandlung verlangen können. Verzichten aber die Parteien aus freien Stücken auf eine solche Mündliche Gerichtsverhandlung , steht dies zu ihrer Disposition.

Was besagt die Dispositionsmaxime bei der Überprüfung von Gerichtsentscheidungen?

Ebenfalls bei der Prüfung von Verfügungen kommt das Dispositionsmaxime zur Einsatz: Die Obergerichte können keine Beeinflussung auf Rechtsstreite einnehmen und sich außerdem nicht formell zu den darin entschlossenen Fällen sagen, bevor nicht ein Lager zulässigerweise einen Rechtsbehelf veranlagt hat.

Was ist der Unterschied zwischen der Dispositionsmaxime und dem Beibringungs- oder Verhandlungsgrundsatz?

In den meisten Nationen des altenglischen Rechtskreises wird allerdings außerdem das Strafverfahren im Wesentlichen als Parteiprozess aufgefasst, in dem die Dispositionsmaxime gilt und sich Anklagebehörde und Inkulpaten wie in einer zivilisierten Streitsache als Fraktionen gegenüberstehen.

Die Dispositionsmaxime ist nicht zu vermengen mit dem Verhandlungsgrundsatz oder Beibringungsgrundsatz, der nicht die Anordnung über das Streitobjekt, sondern die Sachverhaltsermittlung betrifft und besagt, dass der Gerichtshof an die von den Interessengruppen vorgebrachten Tatsachenbehauptungen und Beweise angebunden ist.

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