Was ist ein Dienstvertrag?

Zuletzt aktualisiert: 06.03.2023

Ein mutueller Kontrakt ist der Dienstvertrag im germanischem Obligationenrecht, bei dem sich eine Vertragspartei zur Zahlung von eindeutigen Dienstleistungen und der andere Bestandteil zur Bezahlung des Entgeltes, das vereinbart ist, verpflichtet. Der Service und nicht der Riesenerfolg wird beim Dienstvertrag in Unterscheidung zum Werkvertrag verdankt.

Im BGB festgelegt ist der Dienstvertrag. Oft als Behandlungsverträge, Beschäftigungsverträge und der Geschäftsbesorgungen vollendet werden Dienstverträge. Bestandteile eines Dienstvertrages enthalten viele Vertragsmischformen.

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Was regelt der BGB zum Dienstvertrag?

Werkverträge, Miete und Pacht unterfielen nach gegenwärtiger Erkenntnis der römischrechtlichen locatio conductio neben Dienstverträgen zudem. Handwerksleute und Jobber erbrachten Serviceleistungen. Als Mietsache galten Knechte. Individuell und vorsichtig zu liefern waren Dienste. Mittels Klage aus der actio locati konnte der Dienstgeber sein Erfüllungsinteresse nachgehen, entgegengesetzt haftete dieser auf Bezahlung des Dienstentgelts, welches der Dienstverpflichte seinerseits mittels actio locati treiben konnte. Nicht gehalten wurde Kündigungsschutz. Unterblieb die Serviceleistung aus Gegebenheiten, die in dem Kreis des Dienstnehmers lagen, verlor er den Lohnanspruch, während gegenteilig der Dienstgeber bezahlen musste, wenn das Werk aus Ursachen unausführbar war, die ihm zuzurechnen waren. Zweitrangig von Hauskindern und Freigelassenen wurden gewöhnliche Dienste des alltäglichen Bedürfnisses von Knechten geleistet. Diese Beschäftigungsart nahm während der Ausdehnung des Imperiums, das römisch ist, zu. Das Gewerbe und die Tagelohntätigkeit etablierten sich lediglich mit der Abnahme der Sklavenwirtschaft als Jobprofil.

Dionōst war die Benennung, die althochdeutsch ist, für Leibeigenschaft, Ergebenheit, Service und tauchte erstmalig im Jahre 765 auf. Als ältlichster augenfälliger Dienstvertrag gilt der Gesindevertrag des 13. Jahrhunderts, der Otto von Gierke zufolge schon die Form eines entgeltlichen Beschäftigungsvertrages zeigte, denn die Dienstleistungen wurden mit dem Lidlohn entlohnt. Der Diener unterwirft sich durch den Gesindevertrag … der Dienstherrschaft, die … ist, zu langjähriger anhaltenden … wohnlichen und häuslichen Dienstleistungen gegen eine mit Verköstigung und Unterkunft angeschlossene Lohnvergütung. Von den Vereinbarungen über Dienstleistungen sprach Johann Heinrich Zedlers Universal-Lexikon aus 1732.

Das Allgemeine Preußische Landrecht vom Juni 1794 umschrieb den Dienstvertrag als Vereinbarung, wodurch Dinge gegen Tätigkeiten oder Tätigkeiten gegen Tätigkeiten zugesagt werden, ohne den Ausdruck zu nennen und diskutierte darüber ob man den Dienstvertrag lebtag eintreten könne. Wenn jemand sich auf eine bestimmte Zeitlang zur Service für einen anderen verpflichtet, sprach das austriakische ABGB vom Januar 1812 in § 1151 ABGB vom Dienstvertrag …. Den Dienstvertrag erwähnte ein Schulbuch von Ferdinand Mackeldey aus der Zeit um genau 1814 neben dem Dienstcontract ebenso. Wobei die komplizierten Zusammenhalte eines Beschäftigungsverhältnisses im arbeitsteiligem Industrieunternehmen gegenwärtig nicht ausreichend beachtet werden konnten, wurde bei den Gesprächen zum BGB der Dienstvertrag 1899.

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Wie hat sich der Dienstvertrag im Laufe der Geschichte entwickelt?

Ein wechselseitiger Kontrakt ist der Dienstvertrag, durch den der Bestandteil, der eine ist, zur Ausführung der Dienstleistungen, die versprochen sind, und der andere Bestandteil zur Auszahlung des Entgeltes, das vereinbart ist, zugesagt wird. Der Dienstberechtigte und der Dienstverpflichtete sind Vertragsparteien. Beim Dienstvertrag schuldet der Dienstverpflichtete selbständige Dienstleistungen, das heißt eine selbständige Berufstätigkeit.

Neben dem Kaufvertrag, dem Pachtvertrag und dem Werkvertrag der Dienstvertrag ist der regelmäßigste schuldrechtliche Vertragstyp im Rechtsverkehr. Der Dienstverpflichtete schuldet in Umgrenzung zum Werkvertrag eine Performance, aber kein Gelingen. Der Dienstvertrag grenzt sich daneben vom Werkvertrag durch die Formgebung als Dauerschuldverhältnis ab. Soll der Dienstvertrag vor Versorgung der Ausführung beendigt werden, so ist der Abschluss über einen Abtritt vorzunehmen. Die Umgrenzung bei der Erwerbsarbeit von Scheinselbstständigen gestaltet sich gänzlich schwerer aber. unter den speziellen Bedingungen von § 7 SGB IV Leute mit einem Werkvertrag einzusetzen ist da ebenfalls machbar. Die Umgrenzung in dem Normalfall ist kompliziert ebenfalls zum Geschäftsbesorgungsvertrag ( § 675 BGB ). Dass die Dienstleistungen im Unsicherheit in Individuum zu vollbringen sind und nicht anwendbar, wird in § 613 BGB festgelegt.

Gemäß § 620 Absatz 1 BGB endet das Dienstverhältnis mit Zeitablauf. Den Kündigungsfristen der § § 621 § und BGB 622 BGB unterliegen unterminierte Beschäftigungsverhältnisse.

Die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ( Verordnung Nr. 524 / 2013 – ODR-Verordnung ) gilt für Online-Dienstverträge. Auf ihrer Internetseite eine Verknüpfung zur abendländischer Onlinestreitbeilegungs-Plattform vorgeben müssen Provider. Die Provider schließen einen Dienstvertrag verbunden mit Konsumenten.

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