Was versteht man unter Bilanzpolitik?

Zuletzt aktualisiert: 16.03.2023

Man versteht unter Bilanzpolitik alle Handlungen bei der Bestandsaufnahme um die Bilanzadressaten im Sinnesart des Konzernes, der bilanzierend ist, zu influenzieren. Die Bestandsaufnahmen werden während des Finanzjahres und bei der Erstellung des Jahresabschlusses im Zusammenhang des Bilanzrechts zur deutlicher Ausformung des Jahresabschlusses gelaufen.

Was versteht man unter Bilanzpolitik?

Speziell Auskunftsdienste, Wirtschaftsinformationsdienste, Kreditversicherungen, Eigenkapitalgeber, Kreditoren, Geschäftsleitung, Kundschaften, Arbeitnehmer, Allgemeinheit, Fiskus und Wettbewerber sind Empfänger eines Jahresabschlusses, der veröffentlicht ist. Desgleichen wenn diese Interessensgruppen äußerst verschiedene Beurteilungsmaßstäbe anlegen, so ist die Bilanzpolitik darauf gerichtet, nach möglichkeit allen Interessensgruppen entsprechend zu werden, denn es wird ein gemeinsamer Jahresabschluss für alle Empfänger publiziert. Die Steuerbilanz bildet einzigen Ausnahmefall. Die Steuerbilanz stellt – im Situation der Ablage zur Bilanz – eine Bestandsaufnahme, die adressatengerecht ist, für den Fiskus dar.

Bilanzpolitik ist in Deutschland und weltweit lediglich machbar, weil das Bilanzrecht wissentlich Gestaltungsspielräume schafft und dem bilanzierenden Konzern im Zusammenhang der verträglichen geschäftlichen Einschätzung Wahlberechtigungen einräumt. Wird generell zwischen förmlicher und stofflicher Bilanzpolitik unterschieden. Die Verwendung von Sachverhaltsgestaltungen, Entscheidungsspielräumen und Bewertungswahlrechten ist ein Bestandteil der stofflichen Bilanzpolitik, während die Verwendung von Erläuterungswahlrechten, Gliederungswahlrechten und Ausweiswahlrechten zur offizieller Bilanzpolitik gehört.

Eine Bilanzpolitik wird als streng genannt. Die Bilanzpolitik stellt die Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage der Firma tendenziell zu schlimm – in Relation zu den faktischen Proportionen – dar. Die Situation wird bei einer fortschrittlichen Bilanzpolitik dagegen tendenziell zu wohl abgebildet.

Wie beeinflussen bilanzpolitische Maßnahmen die Bestands- und Veränderungsgrößen von Jahresabschlüssen?

Anhaltend und methodisch können durch bilanzpolitische Handlungen aber lediglich die Bestandsgrößen der Jahresabschlüsse, d. h. die Vermögensgegenstände und Schuldigkeiten, und damit zum Beispiel ebenso das bilanzielle Unternehmenseigenkapital der Firmen beeinflusst werden. Permanent und konsequent influenzieren lassen sich die Veränderungsgrößen der Jahresabschlüsse die Ausgaben und Erlöse dagegen durch bilanzpolitische Handlungen nicht, h. d. Effekt lässt sich mit bilanzpolitischen Handlungen deshalb lediglich auf den Entstehungszeitpunkt der Ausgaben und Gewinne, die betreffend sind, tragen. Unter steuerlichen Aspekten können bilanzpolitische Schritte aber so verwendet werden, dass die Erträge der Firma, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuern und Ertragsteuern bilden, nach möglichkeit überfällig oder im Zeitverlauf nach möglichkeit gleichartig anfallen. Eine Überschiebung, die zinsfrei ist, der Steuerzahlungen der Firma bewirkt das nachmalige Befallen der Erträge und eine Reduktion der Steuerquote bewirken Ergebnisglättungen bei progredienten Steuertarifen.

Neben dem Staatswesen andere Interessengruppen sind aber zudem Auftraggeber bilanzpolitischer Schritte, zum Beispiel Kreditanstalten. Während die Firmen in Beziehung auf öffentliche Stellungen großteil über Ansporen verfügen, eine nach möglichkeit wertkonservative Bilanzpolitik zu treiben, gilt dies nicht in Verhältnis auf Bankhäuser. Die Firmen verfügen da über Ansporen, ihre Vermögenslage und Ertragslage nach möglichkeit wohl darzustellen, um so die Kreditbedingungen, die risikoabhängig sind, und die Einstufung zu ihren Gunsten zu influenzieren.

Im Gegenzug versuchen Bankhäuser oder Wirtschaftsauskunfteien deshalb bei der Kreditrisikoanalyse, die Bilanzpolitik der Firmen festzustellen und zu durchkreuzen, indem sie die Finanzdaten der Firma so aufbereiten, dass erkannte bilanzpolitische Mittel ausgeschaltet werden, zum Beispiel durch die Inbetriebnahme und Abschaltung von nicht bilanzierten Leasingvermögen und -verbindlichkeiten und der Aufspaltung der Leasinggebühren in fiktionale Zinsbestandteile und Abschreibungsbestandteile. Die Wirtschaftsauskunfteien verwenden für die Prüfung der Mengen, die für das Leasingvermögen anzusetzend sind, verschiedene Verfahrensweisen, u. a. einen Faktoransatz, bei dem sämtliche jetzigen Mietzahlungen der Firma mit einem Merkmal von 8 multipliziert werden. Eine Lebensdauer des Leasinggutes von 15 Jahren wird zu den inbegriffnen Annahmestellen dieses Faktor-8-Ansatzes bei einem Zinsniveau von 6 % p. a. unterstellt. Wenn die zugrunde kursiven Annahmestellen nicht eingehalten sind, wird der Faktor-8-Ansatz von den Wirtschaftsauskunfteien ebenso danach benutzt. Für die Begutachtung der Verlustrechnung und Gewinnrechnung entweder die Nutzung von operationalen Gewinngrößen vor Rücksicht von Mietzahlungen, EBITDAR, anbefohlen oder eine Neuzuordnung und Zerspaltung der Mietzahlungen in Abschreibungskomponenten und Zinskomponenten wird. Da ein exaktes Quantifikation der bilanzpolitisch angeregten Vermögenszerrungen und Ertragsverzerrungen nicht erreichbar ist, verbleibt im Wesentlichen lediglich eine checklistenartige Ermittlung, ob und wie von Bewertungswahlrechten Verwendung erstellt wurde, wie die Firma seine Handlungsspielräume ausschöpfte oder welche sachverhaltsgestaltende Maßregeln sie durchführte.

Was sind die Unterschiede zwischen formeller und materieller Bilanzpolitik?

Generell kann zwischen offizieller und stofflicher Bilanzpolitik unterschieden werden:

  • Formelle Bilanzpolitik:
    • Ausweiswahlrechte: in etwa die Bescheinigung der Handelspapiere im Umlaufvermögen oder als Kapitalanteile.
    • Erläuterungswahlrechte: Durchgliederung der Wertverminderungen gemäß Gefüge des Anlagevermögens.
    • Gliederungswahlrechte: Zusammenschau von Bilanzpositionen mit Posten der Gewinnrechnung und Verlustrechnung gemäß § 265 Absatz 7 HGB.
  • Materielle Bilanzpolitik:
    • Materielle Wahlberechtigungen:
      • Ansatzwahlrechte: Abschlag ( § 250 HGB ), selber geschaffene abstrakte Vermögenswerte des Anlagevermögens ( § 248 Absatz 2 HGB, zum Beispiel Softwareanwendung. siehe Eigenleistung#Bilanzierung ).
      • Bewertungswahlrechte: Bestandteile der Herstellungskosten, Bewertungsvereinfachungsverfahren ( § 240 Absatz 3 und 4 HGB, § 256 HGB, Verbrauchsfolgeverfahren ).
      • Wahlberechtigungen bei der Festlegung eines Konzernabschlusses: Segmentberichterstattung.
    • Ermessenswahlrechte: Abschreibungsmethode, Abmessung der Lebensdauer.
    • Bilanzpolitisch movierte Sachverhaltsgestaltung: Bestandgabe statt Beschaffung, Bildung oder Entlassung stillschweigender Vermögensreserven und Aktienrückkauf.

Arten im Einzelnen

Welche Auswirkungen haben Ausweis- und Erläuterungswahlrechte auf den Jahresabschluss?

Keine exakte zahlenmäßige oder qualitative Angaben, zum Beispiel zur exakter Zusammenstellung der übrigen operativen Renditen, im Annex zum Jahresabschluss anzugeben oder zudem nicht obliegt bei Bestehen von Erläuterungswahlrechten beziehungsweise Ausweiswahlrechten dem Bilanzierenden. Unvoreingenommen erkennen lässt sich die Verwendung von Erläuterungswahlrechte und Ausweiswahlrechte. Ansporen, solche Detailinformationen zu verhehlen, haben Firmen zum Beispiel außerdem, wenn sich ansonsten feststellen ließe, dass ein bestimmender Anteil der in der Vorzeit erzielten Erlöse aus wahrscheinlich nicht wiederkehrenden Ertragsquellen stammt, wie zum Beispiel Erlöse aus Anlageabgängen oder der Verringerung von Wertberichtigungen.

Was ist eine offene Absetzung in der Bilanz?

Die Chance bestimmte Schuldigkeiten und Vermögenswerte entweder gesondert auf der Aktivseite und Passivum der Bilanzaufstellung räumen Gliederungswahlrechte dem Bilanzierenden ein aufzunehmen oder geständig von selbstverständlichen Aktivpositionen und Passivpositionen abzusetzen. Nicht lediglich die Differenzbeträge, sondern ebenso die Subtrahenden und Minuenden sind bei einer geöffneten Ablösung anzugeben. Zu einer Kürzung der Bilanzsumme und damit, bei einer kontinuierlichen Eigenkapitalausstattung, zu einer Besserung der Kapitalstruktur führt die geöffnete Ablösung – gemessen mit der Erhebung, die aktiv- und passivseitig ist, -. Die Firmen verfügen zum beispiel über das Stimmrecht, erhaltene Akontozahlungen entweder auf der Passivum der Bilanzaufstellung unter den Verpflichtungen aufzuführen – oder diese geöffnet vom Vorratsvermögen abzusetzen. Sachlich konstatieren lässt sich Die Verwendung von Gliederungswahlrechten. Im Treck einer Strukturbilanzerstellung oder bei der Begriffsbestimmung von Bilanzkennzahlen von dem Gefüge, das vom Bilanzierenden vorgegeben ist, abgekommen werden kann zudem.

Welche Wahlrechte hat der Bilanzierende bei der Bewertung von Vermögensgegenständen?

Der Bilanzierende darf bei Bestehen von Bewertungswahlrechten zwischen unterschiedlichen Bewertungsmethoden aussuchen, zum Beispiel bei der Wertung der Herstellungskosten für abgeschlossene und unfertige Produkte ( § 255, Absatz 2 und 3 HGB ), der Beurteilung des Materialverbrauchs beziehungsweise des Vorratsvermögens durch die Auswahl des Verbrauchsfolgeverfahrens, das unterstellt ist. Stimmrechte bezüglich der Nutzung gradliniger Steuerabschreibungen oder einem geometrisch-degressiven Wertverminderungen bestehen bei der Beurteilung des Anlagevermögens oft oder steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten bestehen. Die Ansatzwahlrechte sind ein Sonderfall der Bewertungswahlrechte -. Die Firma verfügt da über die Möglichkeit, ebne Stellungen grundlegend mit einer Wertigkeit von Null Euro anzusetzen, zum Beispiel tätig verkappte Steuerruder oder geringwertige Aktiva.

Herausragend weite Stimmrechte bestehen zudem bei der Beurteilung von Geschäftswerten oder Firmenwerten, die entstehen, wenn eine Firma Beteiligungen einer anderen Firma erwirbt und der Preis das angesetzte bilanzielle Reinvermögen der erworbenen Firma übersteigt. Zwischen den unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards unterscheiden sich die betreffenden Regeln zudem nicht lediglich entscheidend und die betreffenden Regeln sind zudem im Zeitverlauf beträchtlichen Veränderungen unterzogen. Maximal bis zu einer uneingeschränkten Karenz auf pünktliche Wertverminderungen, danach aber mit alljährlichen Werthaltigkeitsprüfungen genannt und danach ggf. durchzuführenden unvorhergesehenen Wertverminderungen reichen die Abschreibungsregeln von einer umgehenden und abgeschlossenen Wertverminderung, einer auf maximal bis zu uneigennützigste 10, 15, 20 oder 40 Jahre verteilten pünktlichen Wertverminderung. Die Verwendung von Bewertungswahlrechten ist im Annex des Jahresabschlusses aufzuzeigen und lässt sich damit sachlich ermitteln. Für einen Außenstehenden machbar ist ein exaktes und periodengerechtes Quantifikation der Vermögensauswirkungen und Ergebnisauswirkungen aber mit einer erträglichen Anstrengung sehr nicht.

Welche Rolle spielen subjektive Einschätzungen bei der Ausübung von Bewertungswahlrechten?

Firmen verfügen oft über Handlungsspielräume, da die juristischen Maßgaben oft nicht bis ins letzte Einzelheit festgesetzt sind. Dies betrifft zum Beispiel die Konstatierung, ob eine wahrscheinlich wertbeständige Minderung eines Anwesens vorliegt, wie viele Jahre die geschätzte Lebensdauer eines Bauwerkes beträgt, ob gebührliche Rückhalte formiert wurden oder ob nicht wertvolle Verlangen gestrichen wurden. Äußerst parteilich ist die Einschätzung von Entscheidungsspielräumen.

Was sind bilanzpolitisch motivierte Handlungen?

Bilanzpolitisch beflügelte Sachverhaltsgestaltungen hingegen bezeichnen wirtschaftlich unparteiische bis ungünstige Aktionen des bilanzierenden Konzernes, die vom Verwaltung der Firma ausgewählt werden, um die bilanzielle Erscheinung der Firma zielgerichtet zu influenzieren. Die Vorziehung oder Überschiebung von Marketingmaßnahmen oder Reparaturmaßnahmen, Gestaltung und Erforschung oder Investitionsprojekten sind Exempel hierfür um die Anstrengung des derzeitigen Zeitraums zu Belastungen oder zu Gunsten zukünftiger Zeiträume nach möglichkeit gering oder groß auszuweisen. Das Zurückmieten und Verkaufen von Anlagevermögen wird zu den Sachverhaltsgestaltungen außerdem gehört, vor allem wenn bei dem Ausverkauf leise Vermögensreserven angehoben werden. In der Bilanzaufstellung erfolgt ein für Außenstehende gut wirkender Aktivtausch, der das Anlagevermögen schmälert und die Primärliquidität erhöht. Bei anderen Erscheinungsformen der Vermietung und beim Factoring geschieht dies ebenfalls. Betriebswirtschaftliche Indizes wie unter anderem Verschuldungsgrad, Kapitalstruktur, Anlagenintensität und Kapitalbindungsdauer verbessern diese Abwicklungen. In der Bilanzaufstellung erfolgt eine spätere bilanzexterne Mittelbeschaffung, wodurch die Bilanzwahrheit rechtlich beschränkt wird, da die Leasingobjekte oder Erfordernisse nicht mehr in der Bilanzaufstellung des Leasingnehmers erscheinen, er sie gleichwohl weiters nutzt oder ihr profitabler Kreditor isst. eindeutige Handlungen der Firma als pur bilanzpolitisch animiert einzuordnen dürfte für einen Außenstehenden lediglich in Ausnahmen machbar sein .

Wie kann der Jahresüberschuss erhöht werden und welche Maßnahmen der Bilanzkosmetik sind möglich?

Der Jahresüberschuss, der auszuweisend ist, soll gesteigert werden, nachfolgende Handlungen sind machbar.

  • Anregung aller aktivierungsfähigen Aktiva,
  • alle nicht passivierungspflichtigen Zahlungsrückstände nicht passivieren,
  • Abwertungswahlrechte nicht vorhaben, dagegen Aufwertungswahlrechte benutzen und
  • Methodenwahlrechte im Zweck eines nach möglichkeit hochgewachsenen Vermögensausweises benutzen.
  • Bilanzkosmetik als Sammelbezeichnung für sämtliche Schritte zur kurzzeitiger und visueller Besserung des Bilanzbildes vor dem Bilanzstichtag.

Vereinigt oder vereinzelt vorgenommen werden können diese Handlungen.

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