Was besagt das Akkusationsprinzip im deutschen Strafverfahren?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Ein Prozessgrundsatz des germanischen Strafprozesses ist das Anklagegrundsatz, außerdem Akkusationsprinzip bezeichnet. Dass Entscheidung und Vorwurf durch verschiedenartige Einrichtungen gesehen werden müssen, bedeutet es. In § 151 StPO findet sich das Akkusationsprinzip.

Lediglich die Anklagebehörde kann Beschuldigung verlangen. Bei den Privatklagedelikten und den Strafbefehlsanträgen der Steuer gelten Ausnahmefälle. Die Anklagevertretung ist zur Beschuldigung angewiesen, sofern die Fakten, die ermittelt sind, genügend sind. Dies erfährt Durchbrechung lediglich in Situationen der Gelegenheit.

Bestandteil des Offizialprinzips ist das Akkusationsprinzip.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Wie hat sich die Verbrechensbekämpfung von Amts wegen entwickelt?

Lediglich in der frühzeitigen Neuzeit durchbekommen hat sich die Verbrechensbekämpfung von Amtsstellen wegen.

Die Verbrechensverfolgung durch behördliche Einrichtungen war älteren Rechtssystemen wie dem Gesetz, das römisch ist, oder dem Gesetz, das germanisch ist, ungewohnt. Es gab stattdessen das Privatstrafrecht, das sog. ist. Dass der Verletzte als Ankläger auftritt, ist das Privatstrafrecht dadurch charakterisiert. Er kann jedoch nicht lediglich seine Schädigung kompensiert einfordern, sondern eine Strafe, die an ihn zu zahlend ist,, über die Schädigung hinausgehende Strafe. Es gab im römischen Gesetz daneben für feststehende Fallen die Popularklage. Die Popularklage konnte von jedermann aufgeworfen werden.

Das Privatklagesystem mit dem in der Justizgeschichte so genannten Akkusationsverfahren endete, als das Staatswesen sein Gewaltmonopol auf die Protektion individueller Anrechte ausweitete und die Verbrechensverfolgung von Amtsstellen wegen einleitete. Unter Regierung des Inquisitionsprinzips erfolgte diese öffentliche Verbrechensverfolgung seit dem verspäteten Mittelalter. Der Kadi ermittelte im Inquisitionsprozess selber die Fakten, auf deren Grundlage er später seinen Entscheid fällte. Das Akkusationsprinzip sollte den dadurch berechtigten Gefährdungen vorsorgen.

In Deutschland schon 1770 im ehemaligem Kurfürstentum Sachsen eingebracht wurde das Akkusationsprinzip. Der Strafrechtsreformer Karl Ferdinand Hommel war Vordenker. Zur Einleitung in den Prozessordnungen der restlichen Nationen führte zuerst die Wirkung des Code, der französisch ist, d’ instruction criminelle aus der Zeit um genau 1808 aber in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, das 19. ist.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Was ist die Schutzfunktion des Akkusationsprinzips?

Das Akkusationsprinzip hat eine bedeutende Schutzfunktion in zweifachem Aspekt:

  • Die Dauerbelastung durch einen Gerichtsprozess soll dem Verdächtigen, der einer Verbrechen ist, nach Aussicht eingespart übrig bleiben. Eine Vorprüfung der Verdächtigung und eine Ausfilterung nicht hinreichender Anwürfe enthält das Bedürfnis der Anklageerhebung daher.
  • Dass mit der Auflehnung der Klage ein anderer betraut ist als der Gerichtshof, erhält seine eigentliche Relevanz das Akkusationsprinzip aber lediglich dadurch. Eine zusätzliche wesentliche Schutzfunktion liegt darin. Er war denn bei dem Inquisitionsprozess gehemmt und geprobt, die Einleitung des Prozesses durch einen Schuldspruch zu begründen, bei welchem der Kadi den Fall von sich aus an sich ausrücken konnte. Dies war insbesondere ungünstig, wenn volkseigne Behörden auf den Lauf des Strafprozesses Beeinflussung nahmen und der Kadi lediglich als verlängerter Seitenarm des Gouvernements fungierte. Zu den entscheidendsten Erfolgen des freiheitlichen Strafverfahrens gehört die Übermittlung der Untersuchung auf zwei selbstständige Organe, gleich die Anklagebehörde als Staatsanwaltschaft zum einen und auf den letztendlich das Urteil fällenden Gerichtshof zum anderen deshalb. Die Erfolge konnten sich in Deutschland lediglich ab 1848 nach französischem Modell durchbringen.

Von aus Strafprozess öffnen kann sich das Strafgericht daher nicht. Sodass das Strafgericht nicht von sich aus in ein andauerndes Gerichtsverfahren zusätzliche Verbrechen einschließen kann, gilt das Akkusationsprinzip für jede individuelle Handlung. Für Verbrechen in der Session gilt dies ebenfalls.

Die exakte Vorbestimmung des Prozessstoffes, der beschuldigt worden ist, ergibt sich aus der Klageschrift, die speziell den Angeschuldigten, die Handlung, die ihm zur Ladung abgelegt wird, Zeitraum und Standort ihrer Sichtung, die rechtlichen Charaktermerkmale des Verbrechens und die anzuwendenden Strafvorschriften anzeichnen muss.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Was versteht man unter Tat im prozessualen Sinne?

Wenn in der Hauptverhandlung zusätzliche Vergehen des Inkulpaten gesprochen werden, so stellt sich die Fragestellung, ob eine unbeschränkte Verdammung dieser Verbrechen eventuell ist oder ob eine Nachtragsanklage nach § 266 StPO aufgerichtet werden muss. Entscheidend dafür ist, ob es sich um eine Angeklagte Handlung im prozessualer Bestimmung handelt. Von dem Ausdruck der Idealkonkurrenz, die materiell-rechtlich ist, ( § 52 StGB ) beziehungsweise Realkonkurrenz ( § 53 StGB ) zu differenzieren ist dieser Ausdruck. Soweit Handlung mit dem durch die Strafverfolgungsbehörden bezeichneten geschichtsträchtigen Ereignis nach der Ansicht der Lebensgestaltung einen gleichartigen Ablauf bildet, versteht unter Handlung im prozessualer Bedeutung man nicht in etwa die individuellen materiell-rechtlichen Straftatbestände, sondern die ganze Verhaltensweise des Inkulpaten. Objekt der Entscheidung ist lediglich die Handlung, die in der Beschuldigung beziehungsweise Nachtragsanklage behauptet ist.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Was besagt §4 Absatz 1 der Strafprozessordnung (Österreich)?

Die Klage obliegt nach § 4 Absatz 1 der Strafprozessordnung der Anklagebehörde. Eine Beschuldigung, die rechtswirksam ist, setzen Ausführung und Eröffnung eines Hauptverfahrens, das gerichtlich ist, voraus. Entscheidung und Vorwurf sind verschieden als im Inquisitionsverfahren damit auf zwei unterschiedliche Darsteller eingeteilt. Wenn auf Grundlage einer genügend aufgeklärten Sachlage ein Schuldspruch nahe liegt und kein Anlass für die Auflösung des Prozesses oder den Austritt von Bestrebung vorliegt, bringt die Anklagebehörde bei dem für das Hauptverfahren verantwortlichen Strafgericht Vorwurf ein ( § 210 Strafprozessordnung ). Es gibt ohne rechtswirksame Beschuldigung kein Hauptverfahren ( § 4 Absatz 2 StPO ).

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Was besagt der Anklagegrundsatz (Schweiz)?

Gem. kann ein Vergehen. Wesensart. 9 der Strafprozessordnung lediglich gerichtlich gerichtet werden, wenn die Anklagebehörde gegen einen straffen Menschen wegen eines exakt umschriebenen Umstandes beim berechtigtem Strafgericht Vorwurf aufgeworfen hat. Die Klageschrift bestimmt danach das Objekt des Gerichtsprozesses und die Klageschrift dient dem Informationsstand des Menschen, der beschuldigt ist. Dass die Anwürfe in sachlicher und objektiver Sicht ausreichend präzisiert sind, hat sie die Verfehlungen, die der beschuldigten Persönlichkeit zur Belastung gelegt sind, mit Darstellung von Weise, Dauer, Termin, Stelle und Auswirkungen derTatausführung so exakt zu überschreiben.

Eine Auftrennung der Prozessermächtigungen zwischen den Strafverfolgungsorganen und dem Gerichtshof setzt das Akkusationsprinzip voraus. Dass die Einrichtung der Untersuchungsrichter abschließend ausgelöscht wurde, wurde das Akkusationsprinzip mit der Strafprozessordnung von 2011 in der Schweiz durch den Umstand wesentlich bestärkt. Bis dahin ließ die Legislation einiger Bezirke zu, dass nicht die Anklagebehörde, sondern der Gerichtshof selber zur Ermittlung überging und danach die Sache ein anderer Kadi desselben Gerichtshofs sächlich behandelte.

Was besagt der Anklagegrundsatz (EU)?

Ausdrucksweise der Selbstständigkeit, die funktionell ist, von Ankläger und Kadi ist das Akkusationsprinzip. Dass ein selbstständiges und unparteiliches Strafgericht über die Beschuldigung befindet, gewährt die Europäische Menschenrechtskonvention in Wesen. Die Neutralität betrifft eine Zertrennung, die nicht streng durchgeführt ist, von Kläger und Kadi. In seiner Gerichtsbarkeit eine Mischung von anklägerischen und richterlichen Funktionalitäten sowohl in Zusammenhang auf das Haftprüfungsverfahren nach Wesen 5 Absatz 3 EMRK sowie in Beziehung auf das Hauptverfahren nach Genre 6 Absatz 1 EMRK gerügt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

    👉 Dir gefällt dieser Beitrag?
    Success! Thanks for Your Request.
    Error! Please Try Again.