Was versteht man unter dem literarischen Begriff „Addendum“?
Etwas Anzuhängendes, Nachzutragendes oder Fehlendes bezeichnet das Addendum im Schriftwesen.
Anhang, Beilage, Zusatz, Zusatz, im Speziellen außerdem Ergänzung und andere Unterlagen sind Formungen.
Schlussworte, Einleitungen, Vorworte, Vorwörter, und die Appendices als ergänzende Textstellen, beispielsweise Zusammenstellungen, Griffregister und Endnoten, als auch Filmmaterialien gehören zu den klassischen Addenda einer Handschrift. Beim gebundenen Taschenbuch eingefügt werden diese Sekundärtexte, die dem eigentlichen Schriftwerk beigefügt sind, und diese Sekundärtexte, die dem eigentlichen Schriftwerk beigefügt sind, verlieren das Charakteristikum des selbstständigen Textes.
Man bezeichnet als Beilage oder Apparat zudem die Dokumente, die einem Aktbild beigefügt sind. Die Dokumente, die einem aktbild beigefügt sind, bilden gemeinsam das Aktenstück. Was sich findet in dieser Relevanz ebenfalls bei E-Mails, als den in Textform übermittelten beigefügten, nicht RFC-2822-konformen Datenformaten. Ist ein solches Addendum ein selbständiges, fertiggestelltes Schriftstück, so sollte von Zusatz geredet werden. ein Zusatz wäre danach ein Dokument, das als Teil des Hauptdokuments zu betreuen ist. Im Rechnungsführung gilt derselbe Zusammenhang. Man nennt ein individuelles Schriftstück der Rechnungslegung zum Jahresabschluss Annex.
Das Postskriptum, die Nachschrift, die schriftlich ist, nach der Signatur findet sich im herkömmlichem Schriftverkehr. Ebenfalls für Nachreden schriftstellerischer Arbeiten gebräuchlich ist jener Begriff.
Die Nachschriften zu einem Taschenbuch Addenda heißen speziell etabliert im Publikationswesen. Die Nachschriften werden – wenn nach der Drucklegung eingesammelt – am Schluss des Werks eingebettet, oder – wenn nach erfolgtem Druckwerk eingesammelt – auf einem geschiedenen Papierblatt nachgeliefert. Ein Parallelstück zu den Punkten, die zu verbessernd sind,, den Corrigenda beziehungsweise Errata ist diese Benennung. Wenn Nachschriften zu den Gegebenheiten, die vorausgegangen sind, publiziert werden, gilt das ebenfalls für periodische Veröffentlichungen.
Eine herkömmliche Ausdrucksweise des Vertragswesens ist Anhang. Eine Beilage kann so Informierung wie länglichere Tableaus oder Auflistungen beinhalten, oder die vorausgehende Version einer Übereinkommensänderung. Man spricht für die Einleitung in diesem Bezug von Vorwort.
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