ZFU – Was bedeutet das im Bezug auf Fernlehrgänge?

ZFU – Was bedeutet das im Bezug auf Fernlehrgänge?
ZFU - Wofür steht das und wie wichtig ist das für den Fernunterricht? Hier finden Sie viele wichtige Infos, damit Sie die richtige Wahl treffen können >>

ZFU wer ist das?

Die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ist eine übergeordnete Behörde der Bundesländer und entscheidet unter anderen im Sinne des sogenannten Fernunterrichtsschutzgesetzes über die Zulassung oder Ablehnung von Fernlehrgängen. Die ZFU wurde bereits im Jahre 1978 durch einen Staatsvertrag gegründet, die letzte Ratifizierung und Änderung dieses Vertrages fand im Jahre 1991 statt, wobei alle 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland erfasst wurden. Ihren Sitz hat die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln, die Arbeit der staatlichen Behörde gründet sich im Wesentlichen auf drei rechtliche Vorgaben. Erstens auf die Grundlage des Fernunterrichtsschutzgesetzes, zweitens auf den dazugehörigen Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen sowie drittens auf gesetzliche Richtlinien, erlassen im Jahre 1979, dann aber stetig erweitert und ergänzt.

Was bedeutet das ZFU Siegel und was gibt es sonst noch wissenswertes?

Das Siegel der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht bekommen nur solche Fernlehrgänge verliehen, die gewisse Kriterien an Inhalte und Qualität erfüllen. Ob jeweils die Voraussetzungen zur Erteilung des staatlichen Siegels der ZFU für einen bestimmten Fernlehrgang erfüllt werden, wird in jedem Einzelfall von einer unabhängigen Kommission der ZFU eingehend geprüft. Grundlage dieser Prüfung ist der Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Fernunterrichtslehrgang. Im entsprechenden Fernunterrichtsschutzgesetzes, FernUSG, ist explizit geregelt, unter welchen bestimmten Voraussetzungen ein Fernlehrgang zugelassen werden kann oder wie ein Fernunterrichtsvertrag zwischen Fernlehrinstitut und Teilnehmern an einen Fernlehrgang genau auszusehen hat.

Das Siegel für jeden einzelnen Fernlehrgang muss von den Fernlehrinstituten direkt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln beantragt werden. Es ist für Interessentinnen und Interessenten an einem Fernlehrgang wichtig zu wissen, welche Fernstudiengänge das staatliche Siegel der ZFU tragen dürfen und welche nicht. Auf der Internetseite der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, zfu.de, finden Interessentinnen und Interessenten eine stets aktuelle Liste aller ZFU zugelassenen Fernlehrgänge. In dieser Onlinedatenbank besteht darüber hinaus die Möglichkeit, ganz gezielt nach bestimmten Fernlehrgängen zu suchen. Für Interessenten an einem Fernlehrgang ist es wichtig zu wissen, wann Fernunterricht überhaupt vorliegt. Dazu müssen vier Kriterien erfüllt sein.

Zwischen Schüler und Fernlehrinstitut wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen, für den der Schüler ein Entgelt zahlen muss. Ein drittes Kriterium ist, dass Fernunterricht bei überwiegend räumlicher Trennung stattfindet. Und schließlich findet eine individuelle Lernerfolgskontrolle durch das Fernlehrinstitut statt. Sind Fernlehrgänge durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht zertifiziert, so ist der Nachweis erbracht, dass diese den Erfordernissen des Fernunterrichtsschutzgesetzes in vollem Umfang entsprechen. Es wurden also sämtliche Rechtsvorschriften eingehalten. Darüber hinaus sind zugelassene Fernlehrgänge fachlich und auch didaktisch für den Fernunterricht geeignet. Alle Lehrgangsmaterialien und auch der Fernunterrichtsvertrag entsprechen bei zertifizierten Lehrgängen den hohen gesetzlichen Anforderungen.

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