Welche Fördermöglichkeiten gibt es in der online Weiterbildung?
Inhaltsverzeichnis
- BAFög – Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
- Bildungsgutschein für Weiterbildungsmaßnahmen
- Fördermöglichkeiten durch den Arbeitgeber
- Finanzierung über einen Studienkredit
- Die Bildungsfreistellung
- Die Förderung durch Bund und Länder
- Die Bildungsprämie
- Stipendien zur Weiterbildungsförderung
- Das Sonderprogramm WeGebAU
Wer sich für eine Weiterbildung entscheidet, für den gibt es verschiedene Möglichkeiten und Angebote der Fördermöglichkeiten. Diese unterscheiden sich je nach Zielgruppe und Anbieter und reichen von günstigen Krediten bis hin zu Gutscheinen oder Steuervergünstigungen.
BAFög – Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird in der Regel nur für Vollzeit-Studiengänge sowie ein Erststudium gewährt. Zudem gilt bei den Fördermöglichkeiten eine Altersgrenze von 35 Jahren bei einem Masterstudium, bei anderen Studiengängen muss der Antragsteller unter 30 Jahre alt sein. BAFöG erhält man zudem nur bei einem nachgewiesenen wirtschaftlichen Bedarf. Ein Fernstudium wird nur dann durch das BAFöG gefördert, wenn es dieselben Zugangsvorraussetzungen und denselben Abschluss aufweist wie ein entsprechendes Präsenzstudium.
Bildungsgutschein für Weiterbildungsmaßnahmen
Die Agentur für Arbeit gewährt einen Bildungsgutschein für die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitslosen, für die Weiterbildung aufgrund eines nachweislich fehlenden Abschlusses sowie zur Verhinderung einer drohenden Arbeitslosigkeit. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Förderung, durch welche man an Maßnahmen für eine berufliche Weiterbildung teilnehmen kann. Vor der Ausstellung eines Bildungsgutscheins ist ein Beratungsgespräch bei der jeweils zuständigen Arbeitsagentur Pflicht. Generell besteht auf den Bildungsgutschein kein Rechtsanspruch, und es sind nur zugelassene Bildungsträger zum Einlösen der Gutscheine berechtigt.
Fördermöglichkeiten durch den Arbeitgeber
Generell ist es sinnvoll, seinen Arbeitgeber frühzeitig über geplante Weiterbildungen zu informieren. Viele Arbeitgeber beteiligen sich finanziell an Fort- und Weiterbildungen und fördern so besonders motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weiterhin stellt die Übernahme von Kosten für eine Weiterbildung keinen Arbeitslohn dar, so dass der Arbeitgeber diese nicht versteuern muss.
Finanzierung über einen Studienkredit
Die Kosten für eine (Fern-)weiterbildung lassen sich unter Umständen auch durch einen Bildungs- oder Studienkredit finanzieren. Diese werden von der KfW-Bankengruppe, der Bundesregierung sowie von Banken und Sparkassen angeboten. Die KfW fördert neben einem grundständigen Erst- und Zweitstudium auch ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium. Ein Masterstudium sowie eine Promotion werden ebenfalls gefördert. Der maximale Förderbetrag liegt bei 7800 Euro im Jahr, bei einer Laufzeit von höchsten sieben Jahren. Der Bildungskredit der Bundesregierung dient der Förderung von Studierenden und Schüler/-innen in fortgeschrittenen Phasen ihrer Ausbildung. Er wird über maximal 24 Monate in einer Höhe zwischen 1000 und 7200 Euro ausgezahlt. Auch Zweit- und Folgeausbildungen sind förderungswürdig. Die Bildungskredite der Banken und Sparkassen sind eine weitere Möglichkeit für Studierende, ein Erst- oder Zweitstudium, aber auch ein Aufbau-, Zusatz-, oder Ergänzungsstudium zu finanzieren. Die Konditionen variieren hierbei je nach Bank und Anbieter.
Die Bildungsfreistellung
In der Mehrzahl der Bundesländer kann man sich als Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum von seiner Berufstätigkeit freistellen lassen und in dieser Zeit an Weiterbildungsangeboten teilnehmen. Die Bezeichnung für diese Freistellung lautet „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungsurlaub“. Die Regelungen hierfür sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Grundsätzlich hat aber jeder Arbeitnehmer und Auszubildende einen Anspruch auf mindestens 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr, der zusätzlich und unter Bezahlung zum Jahresurlaub gewährt werden muss. Der Bildungsurlaub dient der beruflichen oder politischen Weiterbildung. Meist ist es auch möglich, den Bildungsurlaub über ein oder mehrere Jahre anzusparen, um so etwa an Präsenzphasen bei Weiterbildungen teilnehmen zu können.
Die Förderung durch Bund und Länder
Der Bund, die Länder und die EU bieten unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierungsunterstützung für Weiterbildungen und Fortbildungen an. Einen Überblick über die verschiedenen Angebote im Weiterbildungsbereich und über Hilfen zur Finanzierung finden Interessierte in der Förderdatenbank vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Die Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie fördert der Staat die Weiterbildung von Berufstätigen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 15 Stunden pro Woche tätig sind und ein Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro aufweisen. Dabei muss die Weiterbildungsmaßnahme dem Erhalt und der Sicherung des Arbeitsplatzes dienlich sein. Nach einem Gespräch in einer entsprechenden Beratungsstelle wird bei erfüllten Antragsvoraussetzungen ein Prämiengutschein ausgestellt. Der Staat übernimmt mit der Bildungsprämie maximal die Hälfte der Kosten für Weiterbildungsveranstaltungen, deren Kosten nicht über 1000 Euro liegen.
Stipendien zur Weiterbildungsförderung
Durch die Stiftung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ (SBB) werden zwei Stipendienprogramme für Berufseinsteiger und Berufserfahrene angeboten. Das Weiterbildungsstipendium dient der beruflichen Weiterqualifizierung nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf fachübergreifenden Weiterbildungen sowie fachlich bezogenen Lehrgängen. Das so genannte Aufstiegsstipendium dagegen unterstützt Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Arbeitserfahrung von mindestens zwei Jahren bei einem ersten akademischen Studium. Gefördert werden Studiengänge an staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten.
Förderung für Soldatinnen und Soldaten
Soldatinnen und Soldaten haben die Möglichkeit, eine Weiterbildung über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) finanzieren zu lassen. Zudem bietet der BFD Beratungen rund um Weiterbildungsmöglichkeiten sowie auch eigene Weiterbildungsmaßnahmen an. Der Weg zu einer Förderung führt hier über Gespräche in einer BFD-Beratungsstelle.
Möglichkeiten der Weiterbildung mit Handicap
Für Menschen mit Behinderung gibt es unter Umständen spezielle Möglichkeiten der Förderung bei einer angestrebten Weiterbildung. Die Fördermöglichkeiten gliedern sich hierbei in finanzielle Hilfen, Assistenzleistungen, Sachmittel und sonstige Förderungen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Ein Fernstudium sowie eine (Fern-)weiterbildung lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Steuerlich geltend machen kann man ein Zweitstudium oder eine zusätzliche Ausbildung als Werbungskosten. Hierzu zählen neben den Gebühren auch Kosten für Lernmittel, Fahrtkosten und Verpflegung.
Das Sonderprogramm WeGebAU
Das Sonderprogramm WeGebAU von der Agentur für Arbeit dient der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen wie Fernstudiengängen sowie Lehrgängen oder Kursen mit dem Ziel einer höheren Qualifizierung. Dabei werden maximal 75 % der Kosten durch das Programm getragen, oft übernehmen die Arbeitgeber dann den Rest. Kosten für Lernmittel, Fahrt- und Verpflegungskosten sowie die Aufwendungen für die Unterbringung können ebenfalls übernommen werden. Das Sonderprogramm dient vor allem der Förderung von älteren und gering qualifizierten oder ungelernten Arbeitskräften in Unternehmen kleiner und mittlerer Größe. Für die Dauer der Weiterbildung müssen die Arbeitnehmer bei einer vollem Weiterbezug des Lohns freigestellt werden, wobei die Agentur für Arbeit den Arbeitgebern für die Freistellung unter Umständen einen finanziellen Zuschuss gewährt.