Bildungsgutschein
Inhaltsverzeichnis
Der Bildungsgutschein ist ein Dokument, mit dem die Kostenübernahme für eine berufliche Fort- oder Weiterbildung bestätigt wird. Vereinfacht gesagt ist er Geld wert. Wenn von einem Bildungsgutschein gesprochen wird, dann ist damit ganz allgemein derjenige der Bundesagentur für Arbeit gemeint. Die Rechtsgrundlage ist § 81 SGB III, des dritten Sozialgesetzbuches. Danach können unter bestimmten Voraussetzungen „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei beruflicher Weiterbildung durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden“. Zu den Voraussetzungen gehört es, dass der Weiterzubildende vor Beginn der Maßnahme von der Agentur für Arbeit beraten worden ist, und dass die Maßnahme sowie der Träger für die Förderung von der Agentur für Arbeit zugelassen, in dem Sinne zertifiziert sind. Grundvoraussetzung für jeden Bildungsgutschein ist die absolute Notwendigkeit der Fort- oder Weiterbildung um
- den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern
- eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
- einen bislang fehlenden Berufsabschlusses anerkannt zu bekommen
Auf die Ausstellung des Bildungsgutscheines besteht kein rechtlicher Anspruch; insofern handelt es sich um eine Kann-, eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit.
Gegenstand des Bildungsgutscheines
Mit der Ausstellung beziehungsweise Erteilung eines Bildungsgutscheines sollen je nach Bewerber die folgenden Ziele erreicht werden
- Beenden einer bestehenden Arbeitslosigkeit
- Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes
- Erfolgreiches Nachholen eines noch fehlenden Berufsabschlusses
Voraussetzungen
Zu den persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers gehört eine aktuell bestehende Arbeitslosigkeit, und zwar unabhängig davon, ob Transferleistungen wie ALG I, ALG II oder sonstige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen werden oder nicht. Ein weiterer Grund ist die drohende Arbeitslosigkeit. In dieser Situation hat der Bildungsgutschein eine vorbeugende Wirkung, um die absehbare Arbeitslosigkeit zu verhindern oder gar nicht erst aufkommen zu lassen. Weitere Anlässe für die Befürwortung eines Bildungsgutscheines sind Arbeitsplatzsicherung sowie Berufseingliederung. Mit dem Bildungsgutschein wird das Ziel verfolgt, dass der Betroffene die Einnahmen für seinen Lebensunterhalt aus eigener Arbeitskraft generieren kann. Arbeits- und Leistungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt sollen erhalten sowie bedarfsgerecht fort- und weitergebildet werden.
Zu dem Personenkreis der Arbeitnehmer und den Antragsmöglichkeiten auf einen Bildungsgutschein gehören
- Diejenigen ohne Berufsabschluss [beispielsweise ungelernte Hilfsarbeiter]
- Arbeitnehmer ab dem 45. Lebensjahr
- Junge Arbeitnehmer bei einer Kostenbeteiligung zu ½ des Arbeitgebers
- Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber
- Lohnfortzahlung während der Bildungsmaßnahme
- Stattfinden der zugelassenen Bildungsmaßnahme während der regulären Arbeitszeit
Kostenlose Fort- und Weiterbildung mit dem Bildungsgutschein
Wer im Besitz eines Bildungsgutscheines ist, der bekommt alle ihm durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehenden Kosten von der Bundesagentur für Arbeit ersetzt. Das heißt, dass die Kosten größtenteils verauslagt und auf Antrag hin im Nachhinein erstattet werden. Die Kostenarten gliedern sich in
- Maßnahme
- Fahrt hin und zurück
- Unterkunft
- Verpflegung
- Sonstiges
Maßnahmenkosten sind Lehr- und Lernmittel, Arbeitsbekleidung, Gebühren für Zwischen- sowie Abschlussprüfungen. Für Hin- und Rückfahrt, für eine notwendige Unterkunft sowie für Tagesverpflegung gibt es Tages-, Wochen- und Monatssätze. Für tägliche Pendelfahrten ist der Höchstbetrag auf 476 Euro monatlich begrenzt. Unterschieden wird in die Teil- sowie in die Vollzeitmaßnahme, also halb- oder ganztags. Danach richtet sich auch die Kostenerstattung für Fahrtkosten sowie für die Notwendigkeit einer auswärtigen Unterkunft. Jeder Bildungsgutschein ist ein individueller Einzelfall, der als solcher beurteilt und entschieden wird. Zu den nicht alltäglichen Regelungen gehören die Übernahme der Kinderbetreuung für Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr oder die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld.
Bildungsgutschein beantragen und einlösen
Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare! Ganz so schlimm ist es nicht, um einen Bildungsgutschein zu erhalten. Zu den notwendigen Unterlagen für das Gespräch beim Kundenberater der Agentur für Arbeit gehören die komplette Bewerbungsmappe mit allen Unterlagen und Anlagen sowie erste Informationen zu der gewünschten Maßnahme und zu den anschließenden Berufsaussichten am Markt. Je aussagefähiger diese Unterlagen und Infos sind, desto einfacher wird dem Kundenberater die Entscheidung zu einem Ja gemacht. Der Antrag selbst ist dann tatsächlich ein mehrseitiges Formular, das vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss. Die Entscheidung der Agentur für Arbeit ist ein rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt. Bei einem Nein besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Hilfreich ist es allemal, vorab das persönliche Gespräch mit dem Kundenberater zu suchen. Eingelöst wird der Bildungsgutschein bei demjenigen Bildungsträger, den sich der Antragsteller vorab selbst ausgesucht, und den er im Antrag namentlich genannt hat. Der einmal ausgestellte Bildungsgutschein gilt drei Monate lang; nach Ablauf verliert er automatisch seine Gültigkeit.
Kursnet – der schnelle Weg zum Bildungsangebot
Die Webseite https://www.arbeitsagentur.de/kursnet ist das Portal der Agentur für Arbeit zur beruflichen Aus- und Weiterbildung. Für Bildungssuchende ist das Portal in die Bereiche Ausbildung mit Schulabschluss und mit Berufsschulabschluss, Studium, berufliche Weiterbildung und berufliche Rehabilitation sowie in Migrationshintergrund gegliedert. Die dort zu findenden Bildungsträger sind allesamt von der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert, also für Besucher mit Bildungsgutschein zugelassen. Die Teilnahme an zertifizierten E-Learning-Kursen ist ebenfalls möglich und abrechnungsfähig. Erfahrungsgemäß ist der Kundenberater bei der Bildungsträgersuche behilflich, nachdem er den Bildungsgutschein genehmigt hat. Aus dieser Situation ergibt sich ein oftmals vertrauensvolles Miteinander, bei dem der Antragsteller während der gesamten Maßnahme begleitet wird.
Sofern durch die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme Ausgaben entstehen, die von der Bundesagentur für Arbeit nicht erstattet werden, können die bei der Jahressteuererklärung als abzugsfähige Werbungskosten geltend gemacht werden. Unabdingbar notwendig ist es, alle Belege wie Rechnungen, Kassenzettel und Bons zu sammeln. Beim Finanzamt gilt der Grundsatz: Keine Zahlung und keine Anerkennung ohne Beleg!
Wir akzeptieren den Bildungsgutschein!
Du kannst bei uns den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit sowie dem Jobcenter einlösen.